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DEKRET
ÜBER DIE MISSIONSTÄTIGKEIT DER KIRCHE
AD GENTES

 

EINLEITUNG

1. Zur Völkerwelt von Gott gesandt, soll die Kirche “das allumfassende Sakrament des Heils” (1) sein. So müht sie sich gemäß dem innersten Anspruch ihrer eigenen Katholizität und im Gehorsam gegen den Auftrag ihres Stifters (2), das Evangelium allen Menschen zu verkünden. Denn auch die Apostel, auf die die Kirche gegründet worden ist, haben, den Spuren Christi folgend, “das Wort der Wahrheit verkündet und Kirchen gezeugt” (3) . Pflicht ihrer Nachfolger ist es, diesem Werk Dauer zu verleihen, “damit das Wort Gottes seinen Lauf nehme und verherrlicht werde” (2 Thess 3,1) und die Herrschaft Gottes überall auf Erden angekündigt und aufgerichtet werde.

In der gegenwärtigen Weltlage, aus der für die Menschheit eine neue Situation entsteht, ist die Kirche, die da ist Salz der Erde und Licht der Welt (4), mit verstärkter Dringlichkeit gerufen, dem Heil und der Erneuerung aller Kreatur zu dienen, damit alles in Christus zusammengefaßt werde und in ihm die Menschen eine einzige Familie und ein einziges Gottesvolk bilden. Im Dank gegen Gott ob der trefflichen Arbeit, die durch den hochherzigen Einsatz der ganzen Kirche bislang vollbracht wurde, will diese Heilige Synode deshalb die Grundsätze der missionarischen Tätigkeit umreißen und die Kräfte aller Gläubigen sammeln, damit das Volk Gottes, auf dem schmalen Weg des Kreuzes voranschreitend, die Herrschaft Christi des Herrn, vor dessen Augen die Jahrhunderte stehen (5), ausbreite und seiner Ankunft die Wege bahne.

1. Kapitel

Theologische Grundlegung

2. Die pilgernde Kirche ist ihrem Wesen nach “missionarisch” (d. h. als Gesandte unterwegs), da sie selbst ihren Ursprung aus der Sendung des Sohnes und der Sendung des Heiligen Geistes herleitet gemäß dem Plan Gottes des Vaters (6).

Dieser Plan entspringt der “quellhaften Liebe”, dem Liebeswollen Gottes des Vaters. Er, der ursprungslose Ursprung, aus dem der Sohn gezeugt wird und der Heilige Geist durch den Sohn hervorgeht, hat uns in seiner übergroßen Barmherzigkeit und Güte aus freien Stücken geschaffen und überdies gnadenweise gerufen, Gemeinschaft zu haben mit ihm in Leben und Herrlichkeit. Er hat die göttliche Güte freigebig ausgegossen und gießt sie immerfort aus, so daß er, der Schöpfer von allem, endlich “alles in allem” (1 Kor 15,28) sein wird, indem er zugleich seine Herrlichkeit und unsere Seligkeit bewirkt. Es hat aber Gott gefallen, die Menschen nicht bloß als einzelne, ohne jede gegenseitige Verbindung, zur Teilhabe an seinem Leben zu rufen, sondern sie zu einem Volk zu bilden, in dem seine Kinder, die verstreut waren, in eins versammelt werden sollen (7).

3. Dieser umfassende Plan Gottes für das Heil des Menschengeschlechtes wird nicht allein auf eine gleichsam in der Innerlichkeit des Menschen verborgene Weise verwirklicht, ebenso nicht bloß durch Bemühungen, auch religiöser Art, mit denen die Menschen Gott auf vielfältige Weise suchen, “ob sie ihn vielleicht berühren oder finden möchten, wiewohl er nicht ferne ist von einem jeden von uns” (vgl. Apg 17,27). Diese Bemühungen bedürfen nämlich der Erleuchtung und Heilung, wenn sie auch aufgrund des gnädigen Ratschlusses des vorsorgenden Gottes zuweilen als Hinführung zum wahren Gott oder als Bereitung für das Evangelium gelten können (8). Gott hat vielmehr beschlossen, auf eine neue und endgültige Weise in die Geschichte der Menschen einzutreten; so wollte er Frieden und Gemeinschaft mit sich herstellen und brüderliche Verbundenheit unter den Menschen, die doch Sünder sind, stiften. Darum sandte er seinen Sohn in unserem Fleisch, damit er durch ihn die Menschen der Gewalt der Finsternis und Satans entreiße (9) und in ihm die Welt sich versöhne (10). Ihn also, durch den er auch die Welten erschuf (11), bestimmte er zum Erben des Alls, daß er alles in ihm erneuerte (12). Denn Christus Jesus ist in die Welt gesandt worden als wahrer Mittler Gottes und der Menschen. Da er Gott ist, “wohnt in ihm leibhaftig die ganze Fülle der Gottheit” (Kol 2,9); der menschlichen Natur nach aber ist er, “voll Gnade und Wahrheit” (Joh 1,14), als neuer Adam zum Sünder sind, stiften. Darum sandte er seinen Sohn in unserem Fleisch, damit er durch ihn die Menschen der Gewalt der Finsternis und Satans entreiße (9) und in ihm die Welt sich versöhne (10). Ihn also, durch den er auch die Welten erschuf (11), bestimmte er zum Erben des Alls, daß er alles in ihm erneuerte (12).

Denn Christus Jesus ist in die Welt gesandt worden als wahrer Mittler Gottes und der Menschen. Da er Gott ist, “wohnt in ihm leibhaftig die ganze Fülle der Gottheit” (Kol 2,9); der menschlichen Natur nach aber ist er, “voll Gnade und Wahrheit” (Joh 1,14), als neuer Adam zum Haupt der erneuerten Menschheit bestellt. So hat der Sohn Gottes die Wege wirklicher Fleischwerdung beschritten, um die Menschen der göttlichen Natur teilhaft zu machen; unseretwegen ist er arm geworden, da er doch reich war, damit wir durch seine Armut reich würden (13). Der Menschensohn kam nicht, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als Lösegeld hinzugeben für die vielen, das heißt für alle (14). Die heiligen Väter verkünden beständig, daß nicht geheilt ist, was nicht von Christus angenommen ist (15). Er hat aber, ausgenommen die Sünde, die volle Menschennatur angenommen, wie sie sich bei uns findet, die wir elend und arm sind (16). Christus, “den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat” (Joh 10,36), hat nämlich von sich selbst gesagt: “Der Geist des Herrn ruht auf mir; denn er hat mich gesalbt, frohe Botschaft den Armen zu künden; er hat mich gesandt, zu heilen, die zertretenen Herzens sind, den Gefangenen Freilassung anzukündigen und den Blinden das Augenlicht” (Lk 4,18). Und an anderer Stelle: “Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und heil zu machen, was verloren war” (Lk 19,10).

Was aber vom Herrn ein für allemal verkündet oder in ihm für das Heil des Menschengeschlechts getan worden ist, muß ausgerufen und ausgesät werden bis ans Ende der Erde (17) , beginnend von Jerusalem aus (18) . So soll, was einmal für alle zum Heil vollzogen worden ist, in allen im Ablauf der Zeiten seine Wirkung erlangen.

4. Um dies zu vollenden, hat Christus vom Vater her den Heiligen Geist gesandt, der sein Heilswerk von innen her wirken und die Kirche zu ihrer eigenen Ausbreitung bewegen soll. Ohne Zweifel wirkte der Heilige Geist schon in der Welt, ehe Christus verherrlicht wurde (19). Am Pfingsttage jedoch ist er auf die Jünger herabgekommen, um auf immer bei ihnen zu bleiben (20). Die Kirche wurde vor der Menge öffentlich bekanntgemacht, die Ausbreitung des Evangeliums unter den Heiden durch die Verkündigung nahm ihren Anfang, und endlich wurde die Vereinigung der Völker in der Katholizität des Glaubens vorausbezeichnet, die sich durch die Kirche des Neuen Bundes vollziehen soll, welche in allen Sprachen spricht, in der Liebe alle Sprachen versteht und umfängt und so die babylonische Zerstreuung überwindet (21). Mit Pfingsten begann “die Geschichte der Apostel”, so wie durch die Herabkunft des Heiligen Geistes auf die Jungfrau Maria Christus empfangen worden war und wie Christus selbst dem Werk seines Dienstes zugeführt wurde, als der nämliche Heilige Geist beim Gebet auf ihn niederstieg (22). 

Der Herr Jesus selbst aber hat, ehe er sein Leben freiwillig für die Welt hingab, den apostolischen Dienst so geordnet und die Sendung des Heiligen Geistes verheißen, daß beide sich darin zusammenfinden, das Werk des Heiles immer und überall zur Fruchtbarkeit zu bringen (23). Der Heilige Geist eint die ganze Kirche alle Zeiten hindurch “in Gemeinschaft und Dienstleistung, stattet sie mit den verschiedenen hierarchischen und charismatischen Gaben aus” (24), wobei er die kirchlichen Einrichtungen gleichsam als Seele belebt (25), und senkt den gleichen Geist der Sendung, von dem Christus getrieben war, in die Herzen der Gläubigen ein. Bisweilen geht er sogar sichtbar der apostolischen Tätigkeit voran (26), wie er sie auch auf verschiedene Weisen unablässig begleitet und lenkt (27).

5. Der Herr Jesus rief von Anfang an “die zu sich, die er wollte, ... und bestellte Zwölf, damit sie bei ihm seien und er sie sende, zu verkündigen” (Mk 3,13) (28). So bildeten die Apostel die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen Hierarchie. Als er dann ein für allemal durch seinen Tod und seine Auferstehung in sich selbst die Geheimnisse unseres Heils und der Erneuerung von allem vollzogen hatte, gründete er, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben ist (29), vor der Aufnahme in den Himmel (30) seine Kirche als Sakrament des Heils, sandte die Apostel in alle Welt, so wie er selbst vom Vater gesandt worden war (31) , und trug ihnen auf: “Geht also hin, und macht alle Völker zu Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und sie alles halten lehrt, was ich euch geboten habe” (Mt 28,19f.) “Geht in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium aller Kreatur. Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden” (Mk 16,15). So liegt auf der Kirche die Pflicht, den Glauben und das Heil Christi auszubreiten, und zwar sowohl aufgrund des ausdrücklichen Auftrags, der von den Aposteln her dem Bischofskollegium, dem die Presbyter zur Seite stehen, in Einheit mit dem Nachfolger Petri und obersten Hirten der Kirche überkommen ist, wie auch aufgrund des Lebens, das Christus in seine Glieder einströmen läßt. “Von ihm aus wird der ganze Leib zusammengefügt und zusammengehalten durch jedes Band der Dienstleistung gemäß dem Wirken nach dem Maß eines jeden Gliedes. So geschieht das Wachstum des Leibes zum Aufbau seiner selbst in Liebe” (Eph 4,16). Die Sendung der Kirche vollzieht sich mithin durch das Wirken, kraft dessen sie im Gehorsam gegen Christi Gebot und getrieben von der Gnade und Liebe des Heiligen Geistes allen Menschen und Völkern in voller Wirklichkeit gegenwärtig wird, um sie durch das Zeugnis des Lebens, die Verkündigung, die Sakramente und die übrigen Mitteilungsweisen der Gnade zum Glauben, zur Freiheit und zum Frieden Christi zu führen: So soll ihnen der freie und sichere Weg zur vollen Teilhabe am Christusgeheimnis eröffnet werden. 

In dieser Sendung setzt die Kirche die Sendung Christi selbst fort, der den Armen frohe Botschaft zu bringen gesandt war, und entfaltet sie die Geschichte hindurch. Deshalb muß sie unter Führung des Geistes Christi denselben Weg gehen, den Christus gegangen ist, nämlich den Weg der Armut, des Gehorsams, des Dienens und des Selbstopfers bis zum Tode hin, aus dem er dann durch seine Auferstehung als Sieger hervorging. Denn solchermaßen sind alle Apostel in der Hoffnung gewandelt, sie, die in vielerlei Trübsal und Leiden ausfüllten, was an den Leiden Christi noch fehlt für seinen Leib, der da ist die Kirche (32). Oft auch erwies sich das Blut der Christen als Same (33) . 

6. Diese Aufgabe, welche das Bischofskollegium mit dem Nachfolger Petri an der Spitze unter dem Beten und Mitwirken der ganzen Kirche zu erfüllen hat, ist überall und in jeder Lage ein und dieselbe, auch wenn sie, je nach Umständen, nicht in der gleichen Weise ausgeübt wird. Folglich kommen die Unterschiede, die innerhalb dieser Tätigkeit der Kirche anzuerkennen sind, nicht aus dem inneren Wesen der Sendung selbst, sondern aus den Bedingungen, unter denen diese Sendung vollzogen wird. 

Diese Bedingungen hängen entweder von der Kirche oder von den Völkern, den Gemeinschaften und den Menschen ab, an die sich die Sendung richtet. Obgleich nämlich die Kirche von sich aus die Gesamtheit oder die Fülle der Heilsmittel umgreift, wirkt sie doch nicht immer und nicht sogleich im vollen Umfang und kann dies auch nicht. Vielmehr kennt sie Anfänge und Stufen in ihrer Tätigkeit, mit der sie den Plan Gottes zu verwirklichen sucht. Ja bisweilen ist sie genötigt, nach glücklich begonnenem Voranschreiten abermals einen Rückschritt zu beklagen, oder sie verbleibt doch wenigstens in einem gewissen Zustand der Unvollständigkeit und Unzulänglichkeit. Was aber die Menschen, Gemeinschaften und Völker anlangt, so berührt und durchdringt sie diese nur schrittweise, und nimmt sie so in die katholische Fülle auf. Jeder der genannten Bedingungen bzw. Stadien müssen eigene Wirkformen und geeignete Mittel entsprechen. 

Gemeinhin heißen “Missionen” die speziellen Unternehmungen, wodurch die von der Kirche gesandten Boten des Evangeliums in die ganze Welt ziehen und die Aufgabe wahrnehmen, bei denVölkern oder Gruppen, die noch nicht an Christus glauben, das Evangelium zu predigen und die Kirche selbst einzupflanzen. Sie werden durch die missionarische Tätigkeit verwirklicht und meist in bestimmten, vom Heiligen Stuhl bestätigten Gebieten ausgeübt. Das eigentliche Ziel dieser missionarischen Tätigkeit ist die Evangelisierung und die Einpflanzung der Kirche bei den Völkern und Gemeinschaften, bei denen sie noch nicht Wurzel gefaßt hat (34). So sollen aus dem Samen des Gotteswortes überall auf der Welt wohlbegründete einheimische Teilkirchen heranwachsen, die mit eigener Kraft und Reife begabt sind. Sie sollen eine eigene Hierarchie in Einheit mit dem gläubigen Volk sowie die zum vollen Vollzug christlichen Lebens gehörigen Mittel in einer der eigenen Art gemäßen Weise besitzen und so ihren Teil zum Wohl der Gesamtkirche beitragen. Das hauptsächliche Mittel dieser Einpflanzung ist die Verkündigung der Frohbotschaft von Jesus Christus, die auszurufen der Herr seine Jünger in die ganze Welt gesandt hat, damit die Menschen, wiedergeboren durch das Wort Gottes (35), mittels der Taufe der Kirche eingegliedert werden, die als Leib des fleischgewordenen Wortes vom Wort Gottes und vom eucharistischen Brot genährt wird und lebt (36). 

Bei dieser missionarischen Tätigkeit der Kirche treten verschiedene Bedingungen zuweilen nebeneinander auf: zunächst solche des Neubeginns oder Pflanzens, dann solche der Neuheit oder Jugend. Sind diese vorüber, so endigt dennoch die missionarische Tätigkeit der Kirche nicht. Vielmehr obliegt den inzwischen konstituierten Teilkirchen die Pflicht, sie fortzusetzen und das Evangelium den einzelnen zu verkündigen, die noch draußen stehen. 

Überdies ändern sich die Gemeinschaften, innerhalb deren die Kirche besteht, aus verschiedenen Ursachen nicht selten von Grund auf, so daß völlig neue Bedingungen auftreten können. Dann muß die Kirche erwägen, ob diese Bedingungen ihre missionarische Tätigkeit neuerdings erfordern. Außerdem sind die Verhältnisse manchmal von der Art, daß für bestimmte Zeit die Möglichkeit fehlt, die Botschaft des Evangeliums direkt und sofort vorzulegen. Dann können und müssen die Missionare geduldig, klug und zugleich mit großem Vertrauen wenigstens Zeugnis ablegen für die Liebe und Güte Christi und so dem Herrn die Wege bereiten und ihn in gewissem Sinn gegenwärtig werden lassen. 

So wird deutlich, daß die missionarische Tätigkeit zuinnerst aus dem Wesen der Kirche hervorquillt. Sie breitet ihren heilschaffenden Glauben aus, verwirklicht in der Ausbreitung ihre katholische Einheit und wird von ihrer Apostolizität gehalten. Sie ist Vollzug der kollegialen Gesinnung ihrer Hierarchie und bezeugt, verbreitet und fördert ihre Heiligkeit. Mithin unterscheidet sich die missionarische Tätigkeit unter den Heiden sowohl von der pastoralen Tätigkeit, die den Gläubigen gegenüber auszuüben ist, als auch von den Bemühungen, die zur Wiederherstellung der christlichen Einheit unternommen werden. Gleichwohl sind diese beiden mit dem missionarischen Wirken der Kirche aufs engste verbunden (37); denn Spaltung der Christen “ist ein Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen” (38) und verschließt vielen den Zugang zum Glauben. Mithin sind von der Notwendigkeit der Mission her alle Gläubigen dazu gerufen, daß sie in einer Herde vereint werden und so vor den Völkern von Christus, ihrem Herrn, einmütig Zeugnis ablegen können. Wenn sie aber den einen Glauben noch nicht voll zu bezeugen vermögen, so müssen sie sich dennoch von gegenseitiger Wertschätzung und Liebe beseelen lassen. 

7. Der Grund dieser missionarischen Tätigkeit ergibt sich aus dem Plan Gottes, der “will, daß alle Menschen heil werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen. Denn es ist nur ein Gott und nur ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, der Mensch Christus Jesus, der sich selbst als Lösegeld für alle hingegeben hat” (1 Tim 2,4-6), “und in keinem andern ist Heil” (Apg 4,12). So ist es nötig, daß sich alle zu ihm, der durch die Verkündigung der Kirche erkannt wird, bekehren sowie ihm und seinem Leib, der Kirche, durch die Taufe eingegliedert werden. Christus selbst hat nämlich “mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont (39) und damit zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Tür eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollten” (40). Wenngleich Gott Menschen, die das Evangelium ohne ihre Schuld nicht kennen, auf Wegen, die er weiß, zum Glauben führen kann, ohne den es unmöglich ist, ihm zu gefallen (41), so liegt also doch auf der Kirche die Notwendigkeit (42) und zugleich das heilige Recht der Evangeliumsverkündigung. Deshalb behält heute und immer die missionarische Tätigkeit ihre ungeschmälerte Bedeutung und Notwendigkeit. 

Durch sie sammelt und ordnet der mystische Christusleib immerfort Kräfte zum eigenen Wachstum (43). Ihr nachzugehen werden die Glieder der Kirche durch die Liebe getrieben, mit der sie Gott lieben und durch die sie mit allen Menschen in den geistlichen Gütern des gegenwärtigen wie des künftigen Lebens Gemeinschaft zu haben verlangen. 

Endlich gehört diese missionarische Tätigkeit zur vollen Verherrlichung Gottes, indem die Menschen sein Heilswerk, das er in Christus vollzogen hat, bewußt und in seiner Ganzheit annehmen. So wird durch sie der Plan Gottes erfüllt, dem Christus gehorsam und liebend gedient hat zur Herrlichkeit des Vaters, der ihn dazu gesandt hat (44), daß das ganze Menschengeschlecht ein Volk Gottes bilde, in den einen Leib Christi zusammenwachse und zu dem einen Tempel des Heiligen Geistes aufgebaut werde. Das entspricht, da es die brüderliche Eintracht zum Ausdruck bringt, ganz den innersten Wünschen aller Menschen. So wird endlich der Ratschluß des Schöpfers, der den Menschen nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen, wahrhaft erfüllt, wenn alle, die an der menschlichen Natur teilhaben, in Christus durch den Heiligen Geist wiedergeboren, in einmütigem Schauen der Herrlichkeit Gottes sagen können: “Vater unser” (45).

8. Auch zu der menschlichen Natur und ihren Strebungen steht die missionarische Tätigkeit in enger Verbindung. Eben dadurch nämlich, daß sie Christus verkündet, offenbart die Kirche zugleich dem Menschen die ursprüngliche Wahrheit dessen, was es um ihn ist und worin seine volle Berufung liegt. Christus ist ja Ursprung und Urbild jener erneuerten, von brüderlicher Liebe, Lauterkeit und Friedensgeist durchdrungenen Menschheit, nach der alle verlangen. Christus und die Kirche, die von ihm durch die Predigt des Evangeliums Zeugnis gibt, überschreiten alle Besonderheit der Rasse oder der Nation und können deshalb von niemand und nirgendwo als fremd erachtet werden (46) . Christus selbst ist die Wahrheit und der Weg, welche die Predigt des Evangeliums allen zugänglich macht, indem sie an die Ohren aller die Worte eben dieses Christus heranträgt: “Tut Buße, und glaubt dem Evangelium” (Mk 1,15). Da aber, wer nicht glaubt, schon gerichtet ist (47), so sind die Worte Christi zugleich Worte des Gerichts und der Gnade, des Todes und des Lebens; denn wir können zum neuen Leben nur hinzutreten, indem wir das alte in den Tod hineingeben. Das gilt zunächst von den Personen, dann aber auch von den verschiedenen Gütern dieser Welt, die zugleich von der Sünde des Menschen und von der Segnung Gottes gezeichnet sind: “Alle haben nämlich gesündigt und ermangeln der Herrlichkeit Gottes” (Röm 3,23). Niemand wird durch sich selbst und aus eigener Kraft von der Sünde erlöst und über sich hinausgehoben, niemand vollends von seiner Schwachheit, Einsamkeit oder Knechtschaft frei gemacht (48), vielmehr brauchen alle Christus als Beispiel, Lehrer, Befreier, Heilbringer, Lebensspender. In der Tat war das Evangelium in der Geschichte, auch der profanen, den Menschen ein Ferment der Freiheit und des Fortschritts und bietet sich immerfort als Ferment der Brüderlichkeit, der Einheit und des Friedens dar. Nicht ohne Grund wird Christus von den Gläubigen gefeiert als die “Erwartung der Völker und ihr Erlöser” (49). 

9. Die Zeit der missionarischen Tätigkeit liegt also zwischen der ersten Ankunft des Herrn und seiner Wiederkunft, bei der die Kirche von den vier Winden her wie die Ernte in die Herrschaft Gottes gesammelt wird (50). Bevor nämlich der Herr kommt, muß allen Völkern die frohe Botschaft verkündigt werden (51). 

Missionarische Tätigkeit ist nichts anderes und nichts weniger als Kundgabe oder Epiphanie und Erfüllung des Planes Gottes in der Welt und ihrer Geschichte, in der Gott durch die Mission die Heilsgeschichte sichtbar vollzieht. Durch das Wort der Verkündigung und die Feier der Sakramente, deren Mitte und Höhepunkt die heilige Eucharistie darstellt, läßt sie Christus, den Urheber des Heils, gegenwärtig werden. Was immer aber an Wahrheit und Gnade schon bei den Heiden sich durch eine Art von verborgener Gegenwart Gottes findet, befreit sie von der Ansteckung durch das Böse und gibt es ihrem Urheber Christus zurück, der die Herrschaft des Teufels zerschlägt und die vielfältige Bosheit üblen Tuns in Schranken hält. Was an Gutem in Herz und Sinn der Menschen oder auch in den jeweiligen Riten und Kulturen der Völker keimhaft angelegt sich findet, wird folglich nicht bloß nicht zerstört, sondern gesund gemacht, über sich hinausgehoben und vollendet zur Herrlichkeit Gottes, zur Beschämung des Satans und zur Seligkeit des Menschen (52). So strebt die missionarische Tätigkeit auf die eschatologische Fülle hin (53), denn durch sie wird bis zu dem Maß und der Zeit, die der Vater in seiner Vollmacht festgesetzt hat (54), das Volk Gottes ausgebreitet, dem prophetisch gesagt ist: “Erweitere deines Zeltes Raum, und deine Zelttücher spanne aus! Spare nicht!” (Jes 54,2.) (55) So entfaltet sich der mystische Leib bis zum Maß des Vollalters Christi (56), und der geistliche Tempel, worin Gott angebetet wird in Geist und Wahrheit (57), wächst und wird aufgebaut “auf dem Fundament der Apostel und Propheten, während Christus selbst der Eckstein ist” (Eph 2,20). 

2. Kapitel

Die eigentliche Missionsarbeit 

10. Die Kirche ist von Christus gesandt, die Liebe Gottes allen Menschen und Völkern zu verkünden und mitzuteilen; sie ist sich bewußt, daß noch eine ungeheure missionarische Aufgabe vor ihr liegt. Es gibt zwei Milliarden Menschen - und ihre Zahl nimmt täglich zu -, die große, festumrissene Gemeinschaften bilden, die durch dauerhafte kulturelle Bande, durch alte religiöse Traditionen, durch feste gesellschaftliche Strukturen zusammengehalten sind und die das Evangelium noch nicht oder doch kaum vernommen haben. Die einen gehören einer der Weltreligionen an, andere bleiben ohne Kenntnis Gottes, andere leugnen seine Existenz ausdrücklich oder bekämpfen sie sogar. Um allen Menschen das Geheimnis des Heils und das von Gott kommende Leben anbieten zu können, muß sich die Kirche all diesen Gruppen einpflanzen, und zwar mit dem gleichen Antrieb, wie sich Christus selbst in der Menschwerdung von der konkreten sozialen und kulturellen Welt der Menschen einschließen ließ, unter denen er lebte. 

Artikel 1: Das christliche Zeugnis 

11. Diesen menschlichen Gruppen also muß die Kirche gegenwärtig sein durch ihre Kinder, die unter ihnen wohnen oder zu ihnen gesandt werden. Denn alle Christgläubigen, wo immer sie leben, müssen durch das Beispiel ihres Lebens und durch das Zeugnis des Wortes den neuen Menschen, den sie durch die Taufe angezogen haben, und die Kraft des Heiligen Geistes, der sie durch die Firmung gestärkt hat, so offenbaren, daß die anderen Menschen ihre guten Werke sehen, den Vater preisen (1) und an ihnen den wahren Sinn des menschlichen Lebens und das alle umfassende Band der menschlichen Gemeinschaft vollkommener wahrnehmen können. 

Um dieses Zeugnis Christi mit Frucht geben zu können, müssen sie diesen Menschen in Achtung und Liebe verbunden sein. Sie müssen sich als Glieder der Menschengruppe, in der sie leben, betrachten; durch die verschiedenen Beziehungen und Geschäfte des menschlichen Lebens müssen sie an den kulturellen und sozialen Angelegenheiten teilnehmen. Sie müssen auch mit ihren nationalen und religiösen Traditionen vertraut sein; mit Freude und Ehrfurcht sollen sie die Saatkörner des Wortes aufspüren, die in ihnen verborgen sind. Sie sollen aber auch den tiefgreifenden Wandlungsprozeß wahrnehmen, der sich in diesen Völkern vollzieht. Sie sollen dahin zu wirken suchen, daß die Menschen unserer Zeit, allzusehr auf Naturwissenschaft und Technologie der modernen Welt bedacht, sich nicht den göttlichen Dingen entfremden, sondern im Gegenteil zu einem stärkeren Verlangen nach der Wahrheit und Liebe, die Gott uns geoffenbart hat, erwachen. Wie Christus selbst das Herz der Menschen durchschaut und sie durch echt menschliches Gespräch zum göttlichen Licht geführt hat, so sollen auch seine Jünger, ganz von Christi Geist erfüllt, die Menschen, unter denen sie leben und mit denen sie umgehen, kennen; in aufrichtigem und geduldigem Zwiegespräch sollen sie lernen, was für Reichtümer der freigebige Gott unter den Völkern verteilt hat; zugleich aber sollen sie sich bemühen, diese Reichtümer durch das Licht des Evangeliums zu erhellen, zu befreien und unter die Herrschaft Gottes, des Erlösers, zu bringen. 

12. Die Anwesenheit der Christen in den menschlichen Gemeinschaften muß von jener Liebe beseelt sein, mit der Gott uns geliebt hat, der will, daß wir einander mit derselben Liebe begegnen (2) . Die christliche Liebe erstreckt sich auf alle, ohne Unterschied von Rasse, gesellschaftlicher Stufe oder Religion; sie erwartet nicht Gewinn oder Dankbarkeit; denn wie Gott sich uns mit ungeschuldeter Liebe zugewandt hat, so sind auch die Gläubigen in ihrer Liebe auf den Menschen selbst bedacht und lieben ihn mit der gleichen Zuwendung, mit der Gott den Menschen gesucht hat. Wie also Christus durch die Städte und Dörfer zog, jederlei Krankheit und Gebrechen heilend zum Zeichen der kommenden Gottesherrschaft (3) so ist auch die Kirche durch ihre Kinder mit Menschen jeden Standes verbunden, besonders aber mit den Armen und Leidenden, und gibt sich mit Freuden für sie hin (4). Sie nimmt an ihren Freuden und Schmerzen teil; sie weiß um die Erwartungen und die Rätsel des Lebens, sie leidet mit in den Ängsten des Todes. Denen, die Frieden suchen, bemüht sie sich in brüderlichem Gespräch zu antworten, indem sie ihnen Frieden und Licht aus dem Evangelium anbietet. 

Bei der Aufrichtung einer gesunden Wirtschafts- und Sozialordnung sollen die Christgläubigen ihre Arbeit einsetzen und mit allen anderen zusammenarbeiten. Mit besonderer Sorge mögen sie sich der Erziehung der Kinder und der heranwachsenden Jugend durch Schulen verschiedener Typen annehmen; diese Schulen soll man nicht bloß als ein hervorragendes Mittel zur Bildung und zum Aufstieg der christlichen Jugend betrachten, sondern gleichzeitig als äußerst wertvollen Dienst an den Menschen, besonders an den Entwicklungsvölkern, um die menschliche Würde zu höherer Geltung zu bringen und um bessere menschliche Lebensbedingungen vorzubereiten. Ferner sollen sie sich an den Anstrengungen der Völker beteiligen, die sich bemühen, im Kampf gegen Hunger, Unwissenheit und Krankheit bessere Lebensverhältnisse zu schaffen und den Frieden in der Welt zu festigen. Es soll der Wunsch der Gläubigen sein, bei dieser Tätigkeit in kluger Weise bei den Vorhaben mitzuarbeiten, die von privaten sowie öffentlichen Institutionen, von Regierungen, internationalen Organen, von den verschiedenen christlichen Gemeinschaften und auch von den nichtchristlichen Religionen unternommen werden. 

Dabei will sich die Kirche auf keine Weise in die Leitung des irdischen Staatswesens einmischen. Sie beansprucht kein anderes Recht, als mit Gottes Hilfe in Liebe und treuer Bereitschaft den Menschen zu dienen (5). 

Die Jünger Christi hoffen, durch die enge Verbindung mit den Menschen in ihrem Leben und Arbeiten ein wahres Zeugnis abzulegen und auch da zu deren Heil beizutragen, wo sie Christus nicht ganz verkünden können. Sie suchen ja nicht den rein materiellen Fortschritt und Wohlstand der Menschen, sondern sie fördern ihre Würde und ihre brüderliche Gemeinschaft, indem sie religiöse und sittliche Wahrheiten vermitteln, die Christus mit seinem eigenen Licht erhellt hat; auf diese Weise öffnen sie langsam einen volleren Zugang zu Gott. So wird den Menschen in der Erlangung des Heils durch die Liebe zu Gott und zum Nächsten geholfen; das Geheimnis Christi beginnt aufzuleuchten, in dem der neue Mensch erschienen ist, der nach Gott erschaffen wurde 6 , in dem Gottes Liebe sich geoffenbart hat. 

Artikel 2: Die Verkündigung des Evangeliums und die Sammlung des Gottesvolkes 

13. Überall, wo Gott eine Tür für das Wort auftut, das Geheimnis Christi zu verkünden (7), da muß allen Menschen (8) mit Freimut und Festigkeit (9) der lebendige Gott verkündet werden (10) und der, den er zum Heil aller gesandt hat, Jesus Christus (11), auf daß die Nichtchristen glaubend, mit einem Herzen, das ihnen der Heilige Geist geöffnet hat (12), sich frei zum Herrn bekehren und ihm aufrichtig anhangen, da er als “der Weg, die Wahrheit und das Leben” (Joh 14,6) all ihr geistliches Sehnen erfüllt, ja es unendlich überragt. 

Diese Bekehrung muß man gewiß notwendig als anfanghaft auffassen, aber doch als ausreichend, damit der Mensch verstehe, daß er, der Sünde entrissen, in das Geheimnis der Liebe Gottes eingeführt werde, der ihn zu seiner persönlichen Gemeinschaft in Christus ruft; denn unter dem Einfluß der Gnade beginnt der Neubekehrte seinen geistlichen Weg, auf dem er, durch den Glauben schon mit dem Geheimnis des Todes und der Auferstehung verbunden, vom alten Menschen hinüberschreitet zum neuen Menschen, der in Christus vollendet ist (13). Dieser Übergang bringt einen fortschreitenden Wandel seines Empfindens und Verhaltens mit sich; er muß sich in seinen sozialen Auswirkungen kundtun und sich während des Katechumenates langsam entwickeln. Da der Herr, dem er glaubt, ein Zeichen des Widerspruchs ist (14), muß der Neubekehrte oft Bruch und Trennung erleben, aber auch Freuden, die Gott nicht nach Maß austeilt (15). 

Die Kirche verbietet streng, daß jemand zur Annahme des Glaubens gezwungen oder durch ungehörige Mittel beeinflußt oder angelockt werde, wie sie umgekehrt auch mit Nachdruck für das Recht eintritt, daß niemand durch üble Druckmittel vom Glauben abgehalten werde (16). 

Nach uraltem kirchlichem Brauch sollen die Motive der Bekehrung erkundet und wenn nötig gereinigt werden. 

14. Wer den Glauben an Christus von Gott durch die Kirche empfangen hat (17), soll durch liturgische Zeremonien zum Katechumenat zugelassen werden. Dieses besteht nicht in einer bloßen Erläuterung von Lehren und Geboten, sondern in der Einführung und genügend langen Einübung im ganzen christlichen Leben, wodurch die Jünger mit Christus, ihrem Meister, verbunden werden. Die Katechumenen müssen also in passender Weise in das Geheimnis des Heils eingeweiht werden; durch die Übung eines Lebenswandels nach dem Evangelium und durch eine Folge von heiligen Riten (18) soll man sie stufenweise in das Leben des Glaubens, der Liturgie und der liebenden Gemeinschaft des Gottesvolkes einführen. 

Endlich werden sie durch die Sakramente der christlichen Initiation von der Macht der Finsternis befreit (19); mit Christus sterben sie, werden sie begraben und erstehen sie (20); sie empfangen den Geist der Kindschaft (21) und feiern das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn mit dem ganzen Gottesvolk. 

Es ist zu wünschen, daß die Fasten- und Osterliturgie so erneuert werde, daß sie die Katechumenen zur Feier des österlichen Geheimnisses bereitet, bei deren festlicher Begehung sie durch die Taufe für Christus wiedergeboren werden. 

Um diese christliche Initiation im Katechumenat sollen sich aber nicht bloß Katechisten und Priester kümmern, sondern die ganze Gemeinde der Gläubigen, besonders aber die Taufpaten, so daß den Katechumenen von Anfang an zum Bewußtsein kommt, daß sie zum Gottesvolk gehören. Da das Leben der Kirche apostolisch ist, sollen die Katechumenen lernen, durch das Zeugnis des Lebens und das Bekenntnis des Glaubens zur Verkündigung des Evangeliums und zum Aufbau der Kirche wirksam mitzuarbeiten. 

Die Rechtsstellung der Katechumenen schließlich soll im neuen Gesetzbuch der Kirche klar umschrieben werden; denn sie sind schon mit der Kirche verbunden (22), sie gehören schon zum Hause Christi (23), und nicht selten führen sie schon ein Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe. 

Artikel 3: Der Aufbau der christlichen Gemeinschaft 

15. Der Heilige Geist ruft alle Menschen durch die Saat des Wortes und die Predigt des Evangeliums zu Christus; wenn er die an Christus Glaubenden im Schoß des Taufbrunnens zu neuem Leben gebiert, dann sammelt er sie zu dem einen Gottesvolk, das “ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk von ihm zu eigen genommen ist” (1 Petr 2,9) (24). 

Als Mitarbeiter Gottes (25) sollen die Missionare solche Gemeinden von Gläubigen erwecken, die würdig der Berufung, die sie empfangen haben (26), die Ämter, die Gott ihnen anvertraut hat, ausüben: das priesterliche, das prophetische und das königliche Amt. Auf diese Weise wird die christliche Gemeinschaft zum Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt. Sie ist ja selbst ständig im eucharistischen Opfer mit Christus auf dem Weg hinüber zum Vater (27); unablässig aus dem Wort Gottes genährt (28), gibt sie Zeugnis für Christus (29); sie wandelt in der Liebe und glüht von apostolischem Eifer (30). 

Von Anfang an soll die christliche Gemeinschaft so aufgebaut werden, daß sie, soweit möglich, für ihre eigenen Bedürfnisse aufkommen kann. 

Diese Gemeinschaft der Gläubigen soll durch ihre Ausstattung mit den kulturellen Reichtümern der eigenen Heimat tief im Volk verwurzelt sein: Die Familien sollen blühen im Geist des Evangeliums (31), geeignete Schulen sollen ihnen helfen. Durch die Errichtung von Vereinigungen und Gruppen soll das Apostolat der Laien die ganze Gesellschaft mit evangelischem Geist durchdringen; die Liebe zwischen Katholiken verschiedener Riten soll hell leuchten (32). 

Unter den Neuchristen soll der ökumenische Geist gepflegt werden. Sie sollen alle, die an Christus glauben, auch wirklich als Christi Jünger anerkennen, die in der Taufe wiedergeboren sind und an sehr vielen Gütern des Gottesvolkes teilhaben. Den religiösen Verhältnissen entsprechend soll man die ökumenische Bewegung so fördern, daß die Katholiken mit den von ihnen getrennten Brüdern, gemäß den Richtlinien des Dekretes über die Ökumenismus, brüderlich zusammenarbeiten im gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus vor den Heiden, soweit dieses vorhanden ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und technischen sowie kulturellen und religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein von Indifferentismus und Verwischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muß. Der Grund für diese Zusammenarbeit sei vor allem Christus, ihr gemeinsamer Herr. Sein Name möge sie zueinanderbringen! Diese Zusammenarbeit soll nicht nur zwischen Privatpersonen stattfinden, sondern nach dem Urteil des Ortsordinarius auch zwischen den Kirchen oder Kirchengemeinschaften und ihren Unternehmungen. 

Die aus allen Völkern in der Kirche versammelten Christgläubigen unterscheiden sich nicht von den übrigen Menschen durch Staatsform, Sprache oder Gesellschaftsordnung (33). Darum sollen sie in den ehrbaren Lebensgewohnheiten ihres Volkes für Gott und Christus leben. Als gute Bürger sollen sie die Vaterlandsliebe wahrhaft und tatkräftig üben. Mißachtung fremder Rassen und übersteigerten Nationalismus aber sollen sie gänzlich meiden und die alle Menschen umfassende Liebe pflegen. 

Um all das zu verwirklichen, sind die Laien, also die Christgläubigen, die Christus durch die Taufe eingegliedert sind und in der Welt leben, von größter Bedeutung und verdienen besondere Sorge. Denn es ist ihre eigentliche Aufgabe, vom Geist Christi erfüllt, gleichsam als Sauerteig die zeitlichen Dinge so von innen her zu beseelen und zu ordnen, daß sie immer mehr Christus gemäß werden (34). 

Aber es ist nicht genug, daß das christliche Volk anwesend ist und in einem Volk Fuß gefaßt hat; es ist auch nicht genug, daß es das Apostolat des Beispiels ausübt. Dazu ist es gegründet und dazu ist es da, um den nichtchristlichen Mitbürgern in Wort und Werk Christus zu verkünden und ihnen zur vollen Annahme Christi zu helfen. 

Zur Einpflanzung der Kirche und zum Wachstum der christlichen Gemeinschaft aber sind verschiedene Dienste notwendig; durch göttliche Berufung werden sie in der Gemeinde der Gläubigen selbst geweckt, und sie müssen von allen sorgfältig gefördert und gepflegt werden. Dazu gehören das Amt des Priesters, des Diakons, des Katechisten und die Katholische Aktion. Ebenso leisten Ordensmänner und Ordensfrauen zur Verwurzelung und Festigung der Herrschaft Christi in den Seelen und zu ihrer Ausbreitung durch ihr Gebet und ihr Wirken einen unentbehrlichen Dienst. 

16. Mit großer Freude dankt die Kirche für das unschätzbare Geschenk des Priesterberufes, das Gott so vielen jungen Menschen austeilt unter Völkern, die sich erst zu Christus bekehrt haben; denn die Kirche schlägt in einer menschlichen Gemeinschaft tiefere Wurzeln, wenn die verschiedenen Gemeinden der Gläubigen aus ihren Reihen ihre eigenen Diener des Heiles erhalten, die als Bischöfe, Priester und Diakone ihren Brüdern dienen, so daß die jungen Kirchen langsam diözesanen Aufbau mit eigenem Klerus erlangen. 

Was dieses Konzil über priesterliche Berufung und Ausbildung festgesetzt hat, soll man da, wo die Kirche erst gepflanzt wird, und in den jungen Kirchen treu wahren. Besonders soll man beachten, was gesagt ist über die enge Verbindung der spirituellen mit der wissenschaftlichen und pastoralen Ausbildung, über die Lebensweise nach dem Evangelium, ohne Rücksicht auf eigenen Nutzen oder Familieninteressen, über die Pflege eines tiefen Verständnisses für das Geheimnis der Kirche. Daraus wird es ihnen wunderbar aufgehen, was es heißt, sich selbst ganz dem Dienst des Leibes Christi in der Arbeit für das Evangelium zu weihen, mit dem Bischof als treue Mitarbeiter verbunden zu sein und ihre Arbeit in Gemeinschaft mit ihren Mitbrüdern zu tun (35). 

Um dieses umfassende Ziel zu erreichen, muß die ganze Ausbildung der Alumnen im Licht des Heilsgeheimnisses geplant werden, wie es in der Schrift enthalten ist. Sie müssen lernen, dieses Geheimnis Christi und des menschlichen Heils in der Liturgie gegenwärtig zu finden und in ihrem Leben zu verwirklichen (36). 

Diese allgemeinen Erfordernisse der priesterlichen Ausbildung, auch nach der pastoralen und praktischen Seite, müssen nach den Richtlinien des Konzils (37) mit dem Bemühen verbunden werden, den besonderen Formen des Denkens und Handelns des eigenen Volkes entgegenzukommen. Der Geist der Alumnen muß also geöffnet und geschärft werden, damit sie sich ein gutes Wissen und ein rechtes Urteil über die Kultur des eigenen Volkes erwerben können. In den philosophischen und theologischen Disziplinen sollen sie die Beziehungen verstehen, die zwischen ihrer heimatlichen Überlieferung und Religion und der christlichen Religion bestehen (38). Ebenso muß die Priesterbildung die pastoralen Bedürfnisse des Landes berücksichtigen. Die Alumnen sollen Geschichte, Zweck und Methode der missionarischen Tätigkeit der Kirche kennenlernen, ebenso die besonderen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse des eigenen Volkes. Sie sollen im Geist des Ökumenismus erzogen und zum brüderlichen Dialog mit den Nichtchristen gut vorbereitet werden (39). All das verlangt, daß die Studien bis zum Priestertum soweit wie möglich im Zusammenleben mit dem eigenen Volk und seinen Lebensgewohnheiten durchgeführt werden (40). Endlich soll man auch für die Ausbildung in der geordneten kirchlichen Verwaltung sorgen, ja sogar auf wirtschaftlichem Gebiet. 

Darüber hinaus soll man geeignete Priester auswählen, die sich nach einiger pastoraler Praxis in höheren Studien an auswärtigen Universitäten, vor allem in Rom, und an anderen wissenschaftlichen Instituten weiterbilden sollen, so daß den jungen Kirchen erfahrene Fachleute aus dem eigenen Klerus für die schwierigeren Aufgaben zur Verfügung stehen. 

Wo die Bischofskonferenzen es für gut halten, soll der Diakonat als fester Lebensstand wieder eingeführt werden, entsprechend den Normen der Konstitution über die Kirche (41); denn es ist angebracht, daß Männer, die tatsächlich einen diakonalen Dienst ausüben, sei es als Katechisten in der Verkündigung des Gotteswortes, sei es in der Leitung abgelegener christlicher Gemeinden im Namen des Pfarrers und des Bischofs, sei es in der Ausübung sozialer oder caritativer Werke, durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können. 

17. Ebenso verdient die Schar der Katechisten Anerkennung, Männer wie Frauen, die so große Verdienste um das Werk der Heidenmission haben. Erfüllt von apostolischer Gesinnung, leisten sie mit vielen Mühen ihren einzigartigen und unersetzlichen Beitrag zur Verbreitung des Glaubens und der Kirche. 

Das Amt der Katechisten hat in unseren Tagen, da es für die Glaubensunterweisung solcher Massen und den Seelsorgedienst nur wenige Kleriker gibt, allergrößte Bedeutung. Deshalb muß ihre Ausbildung so vervollkommnet und dem kulturellen Fortschritt angepaßt werden, daß sie ihr Amt, das durch neue und ausgedehntere Aufgaben erschwert wird, als fähige Mitarbeiter der Priester möglichst gut ausüben können. 

Man muß deshalb die diözesanen und regionalen Schulen vermehren, in denen die zukünftigen Katechisten die katholische Lehre, mit besonderer Betonung von Schrift und Liturgie, sowie die katechetischen Methoden und die pastorale Praxis erlernen und sich in stetiger Übung von Frömmigkeit und sittlichem Leben zu einem christlichen Verhalten bilden (42). Zusammenkünfte und Kurse soll man ferner veranstalten, durch die die Katechisten in den Fächern und Fertigkeiten, die zu ihrem Dienst gehören, zu bestimmten Zeiten Auffrischung erhalten und ihr geistliches Leben genährt und gestärkt wird. Außerdem muß man denen, die sich hauptamtlich dieser Arbeit widmen, durch gerechte Vergütung einen gebührenden Lebensstandard und soziale Sicherheit gewährleisten (43). 

Es besteht der Wunsch des Konzils, daß durch besondere Mittel der Heiligen Kongregation zur Verbreitung des Glaubens für Ausbildung und Unterhalt der Katechisten gesorgt werde. Wenn es für nötig und zweckmäßig gehalten wird, möge ein eigenes Werk für Katechisten gegründet werden. 

Die Kirchen werden auch dankbar die hochherzige Arbeit der Hilfskatechisten anerkennen, deren Mitwirkung sie brauchen. Sie leiten in ihren Gemeinden die Gebete und geben den Unterricht. Für ihre wissensmäßige und geistliche Bildung soll ordnungsgemäß gesorgt werden. Es ist außerdem zu wünschen, daß den entsprechend ausgebildeten Katechisten, wo es angezeigt erscheint, die kanonische Sendung in einer öffentlichen liturgischen Feier gegeben werde, damit sie beim Volk in Glaubensfragen größere Autorität genießen. 

18. Schon von der Pflanzung der Kirche an soll das Ordensleben eifrig gefördert werden, das nicht nur für die missionarische Tätigkeit wertvolle und unbedingt notwendige Dienste leistet, sondern auch durch die in der Kirche vollzogene, innigere Weihe an Gott lichtvoll das innerste Wesen der christlichen Berufung offenbart und darstellt (44). 

Die religiösen Genossenschaften, die bei der Pflanzung der Kirche mitarbeiten, sollen von den geistlichen Reichtümern ganz durchdrungen sein, die die Ordenstradition der Kirche auszeichnen, und sie dem Geist und der Anlage eines jeden Volkes entsprechend auszudrücken und weiterzugeben suchen. Sie sollen sorgfältig überlegen, wie die Tradition des asketischen und beschaulichen Lebens, deren Keime manchmal alten Kulturen schon vor der Verkündigung des Evangeliums von Gott eingesenkt wurden, in ein christliches Ordensleben aufgenommen werden können. 

In den jungen Kirchen sollen verschiedene Formen des Ordenslebens entwickelt werden, um die verschiedenen Aspekte der Sendung Christi und des Lebens der Kirche auszudrücken; sie sollen sich verschiedenen pastoralen Arbeiten widmen und ihre Mitglieder für sie ordnungsgemäß vorbereiten. Doch sollen die Bischöfe in ihrer Konferenz darauf achten, daß nicht Kongregationen mit dem gleichen apostolischen Zweck vervielfacht werden, zum Schaden des Ordenslebens und des Apostolates. 

Besondere Erwähnung verdienen die verschiedenen Unternehmungen, die das beschauliche Leben verwurzeln sollen; die einen behalten die wesentlichen Elemente der monastischen Lebensform bei und versuchen, die reiche Tradition ihres Ordens zu verpflanzen. Andere kehren zu den einfacheren Formen des altkirchlichen Mönchswesens zurück. Alle aber sollen sich um eine echte Anpassung an die lokalen Verhältnisse bemühen. Das beschauliche Leben gehört eben zur vollen Anwesenheit der Kirche und muß deshalb überall bei den jungen Kirchen Eingang finden. 

3. Kapitel

 Die Teilkirchen 

19. Die Einpflanzung der Kirche in eine bestimmte Gesellschaft erreicht einen gewissen Abschluß, wenn die Gemeinschaft der Gläubigen im gesellschaftlichen Leben verwurzelt und der örtlichen Kultur in etwa angepaßt ist und so schon Stetigkeit und Festigkeit besitzt. Das heißt: es steht ihr schon eine wenn auch noch nicht genügend große Zahl von einheimischen Priestern sowie von Ordensleuten und Laien zur Verfügung, und sie ist mit den Ämtern und Einrichtungen ausgestattet, die notwendig sind, um unter der Leitung des Bischofs das Leben des Gottesvolkes zu führen und auszubreiten. 

In diesen jungen Kirchen muß das Leben des Gottesvolkes auf allen Gebieten des christlichen Lebens reifen, das nach den Richtlinien dieses Konzils zu erneuern ist. Die Gemeinden der Gläubigen werden immer mehr zu bewußt-lebendigen Gemeinschaften des Glaubens, der Liturgie und der Liebe; die Laien bemühen sich in ihrer weltlichen und apostolischen Tätigkeit, eine Ordnung der Liebe und der Gerechtigkeit im Staatswesen aufzubauen; man benützt die publizistischen Mittel nach Tunlichkeit und mit Klugheit; durch ein wahrhaft christliches Leben werden die Familien zu Pflanzstätten des Laienapostolates, sowie für Priester- und Ordensberufe. Der Glaube wird in angepaßter Katechese gelehrt, in einer dem Volkscharakter harmonierenden Liturgie gefeiert und findet durch entsprechende kirchliche Gesetzgebung Eingang in die wertvollen Einrichtungen und Gepflogenheiten des Landes. 

Die Bischöfe aber sollen zusammen mit ihrem Priesterkollegium, mehr und mehr durchdrungen vom Geist Christi und der Kirche, in Verbindung mit der Gesamtkirche denken und leben. Die Gemeinschaft der jungen Kirchen mit der ganzen Kirche muß sehr eng bleiben; deren Traditionselemente sollen sie mit der eigenen Kultur verbinden, um durch den gegenseitigen Austausch von Kräften das Leben des mystischen Leibes zu entfalten (1). Man soll deshalb die theologischen, psychologischen und menschlichen Ansätze auswerten, die dazu beitragen können, den Sinn für die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche zu entwickeln. 

Diese Kirchen sind jedoch häufig in den ärmeren Gebieten der Erde gelegen und leiden meist noch schwer unter Priestermangel und materieller Not. Sie sind deshalb sehr darauf angewiesen, daß die fortgesetzte Missionstätigkeit der ganzen Kirche ihnen die Hilfe bringt, die vor allem dem Wachstum und der Reifung des christlichen Lebens der Ortskirche dienen soll. Diese Missionstätigkeit soll auch den schon lange gegründeten Kirchen, die sich in einem Zustand des Rückschritts oder der Schwäche befinden, Hilfe bringen. 

Indes sollen diese Kirchen ein gemeinsames pastorales Programm und geeignete Unternehmen einleiten, durch die die Berufe zum Diözesanklerus und zu den Orden zahlenmäßig vermehrt, sorgfältiger ausgewählt und wirksamer gepflegt werden (2), so daß sie allmählich für sich selber sorgen und anderen Hilfe bringen können. 

20. Da die Teilkirche ein getreues Abbild der Gesamtkirche sein muß, soll sie sich auch ihrer Sendung an diejenigen, die mit ihr im gleichen Raum leben und noch nicht an Christus glauben, wohl bewußt sein, damit sie durch das Zeugnis des Lebens, der einzelnen sowohl wie der ganzen Gemeinde, ein Zeichen sei, das auf Christus hinweist. 

Darüber hinaus ist der Dienst des Wortes notwendig, damit das Evangelium alle erreiche. Vor allem muß der Bischof Verkünder des Glaubens sein, der neue Jünger Christus zuführen soll (3). Um diese hohe Aufgabe richtig zu erfüllen, muß er sowohl die Situation seiner Herde genau kennen als auch die Vorstellungen, die seine Landsleute sich zuinnerst von Gott gebildet haben. Dabei muß er auch auf die Wandlungen sorgfältig achthaben, die die Verstädterung, die Wanderung der Bevölkerung und der religiöse Indifferentismus bewirken. 

Die einheimischen Priester sollen in den jungen Kirchen mit Eifer das Werk der Glaubensverkündigung in Angriff nehmen; dabei sollen sie mit den auswärtigen Missionaren zusammenarbeiten, mit denen sie, geeint unter der Autorität des Bischofs, eine einzige Priesterschaft bilden, und zwar nicht nur zur Betreuung der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes, sondern auch zur Predigt des Evangeliums denen, die draußen sind. Sie sollen bereit sein, sich bei gegebener Gelegenheit sogar frohgemut ihrem Bischof zur Verfügung zu stellen, um die Missionsarbeit in entlegenen und vernachlässigten Distrikten der eigenen Diözese oder auch in anderen Diözesen aufzunehmen. 

Mit gleichem Eifer sollen sich die Ordensmänner und Ordensfrauen und ebenso die Laien für ihre Mitbürger, zumal die ärmeren, einsetzen. 

Die Bischofskonferenzen sollen dafür sorgen, daß in bestimmten Zeitabständen Kurse zur exegetischen, theologischen, spirituellen und pastoralen Auffrischung stattfinden, damit der Klerus bei der Vielfalt und dem Wechsel der Verhältnisse eine vollere Kenntnis der theologischen Wissenschaften und der pastoralen Methoden erhalte. 

Im übrigen soll man treu befolgen, was dieses Konzil vor allem im Dekret über den Dienst und das Leben der Priester festgesetzt hat. 

Um diese Missionsarbeit der Teilkirche auszuführen, sind geeignete Helfer erforderlich, und sie sind rechtzeitig in einer Weise vorzubereiten, die der Situation der einzelnen Kirche entspricht. Da aber die Menschen mehr und mehr zu Gruppen zusammenwachsen, ist es sehr angebracht, wenn sich die Bischofskonferenzen gemeinsam über den Dialog mit diesen Gruppen beraten. Wenn sich aber in manchen Gegenden Gruppen von Menschen finden, die von der Annahme des katholischen Glaubens dadurch abgehalten werden, daß sie sich der besonderen Erscheinungsweise der Kirche in ihrer Gegend nicht anpassen können, so wird vorgeschlagen, daß für eine solche Situation in besonderer Weise (4) Sorge getragen werde, bis alle Christen in einer Gemeinschaft vereint werden können. Wenn der Apostolische Stuhl zu diesem Zweck Missionare zur Verfügung haben sollte, mögen die betreffenden Bischöfe sie in ihre Diözesen rufen oder sie gern aufnehmen und ihre Bemühungen tatkräftig unterstützen. 

Damit dieser missionarische Eifer bei den eigenen Landsleuten blühe, ist es sehr nützlich, daß die jungen Kirchen sobald wie möglich an dem gesamten Missionswerk der Kirche aktiven Anteil nehmen, indem sie selbst Missionare ausschicken, die überall in der Welt das Evangelium verkünden sollen, auch wenn sie selbst an Priestermangel leiden; denn die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche findet gleichsam ihre Krönung, wenn sie selbst an der Missionsarbeit bei anderen Völkern tätig teilnehmen. 

21. Die Kirche ist nicht wirklich gegründet, hat noch nicht ihr volles Leben, ist noch nicht ganz das Zeichen Christi unter den Menschen, wenn nicht mit der Hierarchie auch ein wahrer Laienstand da ist und arbeitet; denn das Evangelium kann nicht in Geist, Leben und Arbeit eines Volkes tief Wurzel schlagen ohne die tätige Anwesenheit der Laien. Deshalb muß schon bei der Gründung der Kirche auf die Entwicklung eines reifen christlichen Laienstandes geachtet werden. 

Denn die gläubigen Laien gehören gleichzeitig ganz zum Gottesvolk und ganz zur bürgerlichen Gesellschaft: Zu ihrem Volk gehören sie, in dem sie geboren wurden, an dessen Kulturgütern sie durch die Erziehung teilzunehmen begonnen haben, mit dessen Leben sie durch viele gesellschaftliche Bande verbunden sind, an dessen Aufstieg sie durch ihre eigenen Anstrengungen in ihrem Beruf mitarbeiten, dessen Probleme sie als ihre eigenen empfinden und zu lösen suchen. Sie gehören ebenso Christus an, da sie in der Kirche wiedergeboren sind durch Glaube und Taufe, damit sie in der Neuheit des Lebens und Arbeitens Christus zu eigen seien (5) und damit in Christus alles Gott unterworfen werde und endlich Gott sei alles in allem (6). 

Hauptaufgabe der Laien, der Männer und der Frauen, ist das Christuszeugnis, das sie durch Leben und Wort in ihrer Familie, in ihrer Gesellschaftsschicht und im Bereich ihrer Berufsarbeit geben müssen. Denn es muß in ihnen der neue Mensch erscheinen, der nach Gottes Bild in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit geschaffen ist (7). Diese Neuheit des Lebens aber müssen sie im Bereich der heimatlichen Gesellschaft und Kultur ausdrücken, den Traditionen des eigenen Volkes entsprechend. Sie selbst müssen diese Kultur kennen, sie heilen und bewahren, sie müssen sie im Zug der modernen Entwicklung entfalten und endlich in Christus vollenden, so daß der Christusglaube und das Leben der Kirche der Gesellschaft, in der sie leben, nicht mehr äußerlich sei, sondern sie zu durchdringen und zu verwandeln beginne. Ihren Mitbürgern seien sie in aufrichtiger Liebe verbunden, so daß in ihrem Umgang das neue Band der Einheit und der universalen Solidarität sichtbar werde, die aus dem Geheimnis Christi stammt. Auch sollen sie den Glauben an Christus unter denen verbreiten, mit denen sie durch Bande des täglichen Lebens und des Berufes verbunden sind. Diese Pflicht ist um so dringender, weil die meisten Menschen nur durch benachbarte Laien das Evangelium hören und Christus kennenlernen können. Ja, wo es möglich ist, sollen Laien bereit sein, in noch unmittelbarerer Zusammenarbeit mit der Hierarchie die besondere Sendung zu erfüllen: das Evangelium zu verkünden und christlichen Unterricht zu erteilen, um der werdenden Kirche die Kraft zu vermehren. 

Die Diener der Kirche sollen das Apostolat der Laien hoch bewerten. Sie sollen die Laien formen, daß sie sich als Glieder Christi ihrer Verantwortung für alle Menschen bewußt werden; sie sollen ihnen das Geheimnis Christi tief erschließen, sie sollen sie auch in die methodische Arbeit einführen und ihnen in Schwierigkeiten zur Seite stehen, im Geiste der Konstitution über die Kirche und des Dekrets über das Laienapostolat. 

Hirten und Laien haben also ihre besonderen Aufgaben und ihre eigene Verantwortung, und so soll die ganze junge Kirche ein einziges Zeugnis Christi geben, lebendig und stark, auf daß sie ein leuchtendes Zeichen des Heils sei, das in Christus zu uns gekommen ist. 

22. Das Saatkorn, das heißt das Wort Gottes, sprießt aus guter, von himmlischem Tau befeuchteter Erde, zieht aus ihr den Saft, verwandelt ihn und assimiliert ihn sich, um viele Frucht zu bringen. In der Tat nehmen die jungen Kirchen, verwurzelt in Christus, gebaut auf das Fundament der Apostel, nach Art der Heilsordnung der Fleischwerdung in diesen wunderbaren Tausch alle Schätze der Völker hinein, die Christus zum Erbe gegeben sind (8). Aus Brauchtum und Tradition ihrer Völker, aus Weisheit und Wissen, aus Kunststil und Fertigkeit entlehnen sie alles, was beitragen kann, die Ehre des Schöpfers zu preisen, die Gnade des Erlösers zu verherrlichen, das Christenleben recht zu gestalten (9). 

Um dieses Ziel zu verwirklichen, muß in jedem sozio-kulturellen Großraum die theologische Besinnung angespornt werden, die im Licht der Tradition der Gesamtkirche die von Gott geoffenbarten Taten und Worte, die in der Heiligen Schrift aufgezeichnet sind und von Kirchenvätern und Lehramt erläutert werden, aufs neue durchforscht. 

So wird man klarer erfassen, auf welchen Wegen der Glaube, unter Benutzung der Philosophie und Weisheit der Völker, dem Verstehen näherkommen kann und auf welche Weise die Gepflogenheiten, die Lebensauffassung und die soziale Ordnung mit dem durch die göttliche Offenbarung bezeichneten Ethos in Einklang gebracht werden können. Von da öffnen sich Wege zu einer tieferen Anpassung im Gesamtbereich des christlichen Lebens. Wenn man so vorangeht, wird jeder Anschein von Synkretismus und falschem Partikularismus ausgeschlossen; das christliche Leben wird dem Geist und der Eigenart einer jeden Kultur angepaßt (10); die besonderen Traditionen, zusammen mit den vom Evangelium erleuchteten Gaben der verschiedenen Völkerfamilien, werden in die katholische Einheit hineingenommen. So haben schließlich die jungen Teilkirchen mit dem ganzen Reichtum ihrer Überlieferung ihren Platz in der kirchlichen Gemeinschaft, unter voller Wahrung des Primates des Stuhles Petri, der in der ganzen Gemeinschaft der Liebe den Vorsitz führt (11). 

Es ist zu wünschen, ja überaus angebracht, daß die Bischofskonferenzen innerhalb der sozio-kulturellen Großräume unter sich Verbindung aufnehmen, damit sie in gemeinsamer Überlegung einmütig dieses Ziel der Anpassung verfolgen können. 

Kapitel 4

 Die Missionare 

23. Obwohl jedem Jünger Christi die Pflicht obliegt, nach seinem Teil den Glauben auszusäen1, beruft Christus der Herr aus der Schar der Jünger immer wieder solche, die er selbst will, damit sie bei ihm seien und er sie zur Verkündigung bei den Völkern aussende (2). Deshalb regt er durch den Heiligen Geist, der seine Gnadengaben, wie er will, zum allgemeinen Nutzen austeilt (3), im Herzen einzelner die Berufung zum Missionar an und erweckt gleichzeitig in der Kirche Institute (4), welche die Pflicht der Evangeliumsverkündigung, die der gesamten Kirche obliegt, gewissermaßen als ihre ureigene Aufgabe auf sich nehmen. 

Denn durch eine besondere Berufung sind diejenigen gezeichnet, die, im Besitz der erforderlichen natürlichen Anlagen, nach Begabung und Charakter geeignet sind, die Missionsarbeit auf sich zu nehmen (5), seien es Einheimische oder Auswärtige: Priester, Ordensleute oder Laien. Ausgesondert zu dem Werk, zu dem sie berufen sind (6), gehen sie, von der rechtmäßige Autorität gesandt, in gläubigem Gehorsam hinaus zu jenen, die fern von Christus sind - Diener des Evangeliums, “damit die Heiden als Opfergabe wohlgefällig werden, geheiligt durch den Heiligen Geist” (Röm 15,16). 

24. Wenn Gott ruft, muß der Mensch Antwort geben, und zwar so, daß er nicht Fleisch und Blut zu Rate zieht (7), sondern sich ganz dem Dienst am Evangelium verschreibt. Eine solche Antwort kann der Mensch nur geben, wenn der Heilige Geist ihn treibt und ihm Kraft gibt. Tritt doch der Gesandte in das Leben und die Sendung dessen ein, der “sich selbst entäußert und Knechtsgestalt angenommen hat” (Phil 2,7). So muß der Missionar bereit sein, sein Leben hindurch zu dem an ihn ergangenen Ruf zu stehen, sich selbst und allem, was er bislang als sein angesehen hat, zu entsagen, um allen alles zu werden (8). 

Wenn er den Völkern die frohe Botschaft verkündet, mache er mit Freimut das Geheimnis Christi, an dessen Stelle er steht, kund. Deshalb habe er in ihm den Mut, so wie es seine Pflicht ist, zu reden (9) und sich des Ärgernisses des Kreuzes nicht zu schämen. In der Nachfolge seines Meisters, der sanft und von Herzen demütig war, mache er begreiflich, daß sein Joch nicht drückt und seine Bürde nicht lastet (10). Durch ein Leben ganz nach den Evangelium (11), in großer Geduld, in Langmut und Güte und in aufrichtiger Liebe (12) lege er Zeugnis ab für seinen Herrn, wenn es sein muß bis zur Hingabe des Lebens. Die Kraft und Tapferkeit dazu wird er im Gebet von Gott erlangen, und so wird er erfahren, daß aus aller Prüfung durch Trübsal und bitterste Armut übergroße Freude strömt (13). Er sei überzeugt, daß der Gehorsam die besondere Tugend des Dieners Christi ist, der durch seinen Gehorsam das Menschengeschlecht erlöst hat. 

Damit die Herolde der Frohbotschaft die Gnade, die ihnen geworden ist, nicht geringachten, sollen sie sich täglich im Geist erneuern (14). Die Ordinarien und die Oberen aber sollen die Missionare in bestimmten Zeitabständen versammeln, damit sie durch die Hoffnung ihrer Berufung gefestigt und im apostolischen Dienst neu ausgerichtet werden, gegebenenfalls in eigens dazu gegründeten Häusern. 

25. Auf seine so hohe Aufgabe muß der künftige Missionar durch eine besondere geistliche und sittliche Formung vorbereitet werden (15). Der Missionar muß initiativfreudig sein, beharrlich in der Durchführung von Unternehmen und ausdauernd in Schwierigkeiten. Geduldig und starkmütig muß er Einsamkeit, Ermüdung und Mißerfolge tragen lernen. In geistiger Aufgeschlossenheit und Offenheit des Herzens muß er auf die Menschen zugehen können. Aufgaben, die ihm übertragen werden, wird er bereitwillig annehmen. Selbst fremd anmutenden Bräuchen des Volkes muß er sich ebenso wie neu entstehenden Situationen bereitwilligst anzupassen wissen. In aller Eintracht und in gegenseitiger Liebe wird er mit seinen Mitbrüdern und allen, die sich der gleichen hohen Aufgabe widmen, im Team zusammenarbeiten. So werden sie zusammen mit den Gläubigen ein Abbild der apostolischen Gemeinde bieten und ein Herz und eine Seele sein (16). 

Eine solche Geisteshaltung muß schon in der Zeit der Vorbereitung eifrigst eingeübt und gepflegt und im geistlichen Leben aufbereitet und genährt werden. Von lebendigem Glauben und unerschütterlicher Hoffnung durchdrungen, muß der Missionar ein Mann des Gebetes sein. Er erglühe vom Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit (17); er lerne, mit seinen Verhältnissen zufrieden zu sein (18). In Opfergesinnung trage er an seinem Leibe das Todesleiden Jesu, damit das Leben Jesu in denen wirksam werde, zu denen er gesandt ist (19). Im Eifer für die Seelen bringe er gern Opfer, ja opfere er sich selbst für die Seelen auf (20). So wird er “durch seine tägliche Pflichterfüllung in der Liebe zu Gott und zum Nächsten wachsen” (21). Auf diese Weise führt er, mit Christus dem Willen des Vaters gehorchend, die Sendung Jesu im Gehorsam gegen die kirchliche Autorität weiter und wirkt am Geheimnis des Heils mit. 

26. Die zu den verschiedenen Völkern ausgesandt werden, sollen “durch die Worte des Glaubens und der guten Lehre zu tüchtigen Dienern Christi herangebildet werden” (1 Tim 4,6). Sie schöpfen sie vor allem aus der Heiligen Schrift, indem sie tief in das Geheimnis Christi einzudringen versuchen, dessen Herolde und Zeugen sie sein sollen. 

Deshalb sind alle Missionare - Priester, Brüder, Schwestern und Laien - entsprechend ihrem Stand vorzubereiten und auszubilden, damit sie den Anforderungen ihrer künftigen Arbeit gerecht werden können (22). Ihre wissenschaftliche Ausbildung soll gleich von Anfang an sowohl der Universalität der Kirche als auch der Andersartigkeit der Völker Rechnung tragen. Dieser Grundsatz gilt für alle Disziplinen, die sie auf ihren künftigen Dienst vorbereiten; er gilt aber auch für die übrigen Wissenschaften, in denen sie nutzbringend unterrichtet werden, um eine allgemeine Kenntnis der Völker, ihrer Kulturen und Religionen zu besitzen, die nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart berücksichtigt. Denn wer sich zu einem anderen Volk begeben will, muß dessen Erbe, Sprache und Brauchtum hochachten. Vor allem soll der künftige Missionar sich mit missionswissenschaftlichen Studien befassen, das heißt, er soll die Lehre und die Grundsätze der Kirche bezüglich der Missionstätigkeit kennen; er soll wissen, welche Wege die Boten des Evangeliums im Lauf der Jahrhunderte gegangen sind; er soll die gegenwärtige Missionssituation kennen und die Methoden, die heutzutage als besonders erfolgreich gelten (23). 

Wenn auch diese gesamte Ausbildung vom Geist pastoraler Sorge durchdrungen sein muß, so soll dennoch eine eigene und planmäßige Anleitung zum Apostolat geboten werden, sowohl in der Theorie wie durch praktische Übungen (24). 

Von den Brüdern und Schwestern sollen möglichst viele katechetisch geschult und gut ausgebildet werden, damit sie noch besser im Apostolat mitwirken können. 

Auch wer auf Zeit Aufgaben der Missionsarbeit übernimmt, soll unbedingt eine entsprechende Vorbildung erwerben. Diese Ausbildungsfächer sollen in den Ländern, in welche die Missionare gesandt werden, so ergänzt werden, daß sie ausführlicher die Geschichte, das gesellschaftliche Gefüge und das Brauchtum der Völker kennenlernen und tieferen Einblick gewinnen in die sittliche Ordnung, die religiösen Vorschriften und die Vorstellungen, die sie sich nach den ihnen heiligen Überlieferungen über Gott, Welt und Mensch zuinnerst gebildet haben (25). Ihre Sprachen sollen sie so gründlich erlernen, daß sie sich fließend und gewandt ihrer bedienen können und dadurch leichteren Zugang zu Geist und Herz der Menschen finden (26). Außerdem müssen sie in die besonderen pastoralen Erfordernisse gut eingeführt werden. 

Einige aber sollen an missionswissenschaftlichen Instituten oder sonstigen Fakultäten und Universitäten eine gründlichere Ausbildung erhalten, damit sie Spezialaufgaben wirksamer wahrnehmen (27) und den übrigen Missionaren durch ihr Fachwissen Hilfe in der Missionsarbeit leisten können, die zumal in unserer Zeit so viele Schwierigkeiten und Möglichkeiten bietet. Außerdem wäre sehr zu wünschen, daß die regionalen Bischofskonferenzen genügend viele solcher Fachleute zur Verfügung hätten und sich ihres Wissens und ihrer Erfahrung in den schwer zu lösenden Aufgaben ihres Amtes mit Gewinn bedienen könnten. Auch sollte es nicht an Spezialisten fehlen, die die Hilfsmittel der Technik und der Publizistik, deren Bedeutung niemand unterschätzen sollte, vollendet zu handhaben verstehen. 

27. Wenn auch dies alles für jeden, der zu den Völkern gesandt wird, unbedingt notwendig ist, kann es doch kaum wirklich von einzelnen erreicht werden. Da auch die Missionsarbeit, wie die Erfahrung beweist, von einzelnen nicht geleistet werden kann, hat die gemeinsame Berufung die einzelnen zu Gemeinschaften vereinigt, in denen sie mit vereinten Kräften zweckentsprechend ausgebildet werden sollen und das Missionswerk im Auftrag der Kirche und auf Geheiß der hierarchischen Autorität durchführen wollen. Diese Institute haben sich ganz oder mit einem Teil ihrer Mitglieder der Missionsarbeit geweiht und seit Jahrhunderten Last und Hitze des Tages getragen. Oft sind ihnen vom Heiligen Stuhl weite Gebiete zur Evangelisation übertragen worden, in denen sie Gott ein neues Volk gesammelt haben: die Ortskirche, die um ihre eigenen Hirten geschart ist. Diesen Kirchen, die sie mit ihrem Schweiß, oft sogar mit ihrem Blut gegründet haben, werden die Institute mit ihrem Eifer und ihrer Erfahrung weiterhin zu Diensten sein und in brüderlicher Zusammenarbeit Seelsorge ausüben oder Sonderaufgaben zum allgemeinen Wohl ausführen. 

Manchmal werden sie im Bereich einer ganzen Region dringlichere Aufgaben übernehmen, wie z. B. die Verkündigung des Evangeliums bei Gruppen oder Völkerschaften, die aus bestimmten Gründen die Frohbotschaft noch nicht gehört oder ihr bislang widerstanden haben (28). 

Wo es nötig ist, werden sie bereit sein, jene, die sich auf Zeit der Missionstätigkeit widmen wollen, durch ihre Erfahrung vorzubereiten und ihnen zu helfen. 

Aus all diesen Gründen und weil es noch viele Völker gibt, die zu Christus geführt werden müssen, bleiben die Institute vollauf unentbehrlich. 

5. Kapitel

 Die Ordnung der missionarischen Tätigkeit 

28. Da die Christgläubigen verschiedenartige Gnadengeschenke haben (1), soll ein jeder nach Gelegenheit, Fähigkeit, Gnadengabe und Amt (2) am Evangelium mitwirken; alle, die säen und ernten (3), die pflanzen und begießen, sollen eins sein (4), damit sie “auf dasselbe Ziel hin sich frei und in geordneter Weise zusammentun” (5) und eines Sinnes ihre Kräfte einsetzen zur Auferbauung der Kirche. 

Aus diesem Grunde ist es notwendig, die Arbeiten der Künder der Frohbotschaft und die Hilfeleistungen der übrigen Christgläubigen so zu lenken und zusammenzufassen, daß in sämtlichen Bereichen der Missionsarbeit und der Missionshilfe “alles in der rechten Ordnung geschehe” (1 Kor 14,40). 

29. Da die Sorge für die weltweite Verkündigung des Evangeliums besonders bei der Gemeinschaft der Bischöfe liegt (6), möge die Bischofssynode oder “der beständige, für die ganze Kirche zuständige Rat der Bischöfe” (7) unter den Obliegenheiten von allgemeiner Bedeutung (8) der missionarischen Tätigkeit als der wichtigsten und heiligsten Aufgabe der Kirche (9) besondere Aufmerksamkeit zuwenden. 

Für alle Missionen und die gesamte missionarische Tätigkeit soll nur eine einzige Kongregation zuständig sein, nämlich die “Zur Verbreitung des Glaubens”; ihr steht es zu, die missionarischen Belange auf der ganzen Welt, die Missionsarbeit und die Missionshilfe, zu leiten und zu koordinieren, unbeschadet jedoch des Rechtes der Orientalischen Kirchen (10). 

Wenn der Heilige Geist auch auf vielfache Weise den Missionsgeist in der Kirche Gottes weckt und nicht selten der Tätigkeit derer, die das Leben der Kirche zu leiten haben, vorauseilt, so soll diese Kongregation doch ihrerseits die missionarische Berufung und Spiritualität, den Eifer und das Gebet für. die Missionen sowie eine zuverlässige und ausreichende Nachrichtenvermittlung über sie fördern; sie soll sich um Missionare bemühen und sie entsprechend der Vordringlichkeit der Bedürfnisse in den einzelnen Gebieten verteilen. Von ihr sollen ein geplantes Arbeitsprogramm entworfen, angepaßte Direktiven und Prinzipien für die Evangelisierung erarbeitet, Impulse gegeben werden. Von ihr soll die wirksame Beschaffung der materiellen Hilfsmittel angeregt und koordiniert werden, die dann unter Berücksichtigung der Notwendigkeit oder Nützlichkeit, nach der Größe der kirchlichen Distrikte, nach der Zahl der Gläubigen und Ungläubigen, der Werke und Institute, der Helfer und Missionare verteilt werden sollen. 

Gemeinsam mit dem Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen suche sie Wege und Mittel, um eine brüderliche Zusammenarbeit mit den Missionsunternehmungen anderer christlicher Gemeinschaften zu ermöglichen und zu ordnen, damit man so miteinander leben könne, daß das Ärgernis der Spaltung soweit wie möglich beseitigt werde. 

Deshalb ist es nötig, daß diese Kongregation sowohl ein Instrument der Verwaltung als auch ein Organ dynamischer Steuerung sei, das sich wissenschaftlicher Methoden und zeitgemäßer Arbeitsinstrumente bedient und dabei den heutigen theologischen, methodologischen und missionspastoralen Forschungsergebnissen Rechnung trägt. 

An der Leitung dieser Kongregation sollen ausgewählte Vertreter all derer wirksamen Anteil mit entscheidender Stimme haben, die am Missionswerk mitarbeiten: Bischöfe aus der ganzen Welt, nach Anhören der Bischofskonferenzen, wie auch Leiter der Institute und der Päpstlichen Missionswerke. Verfahrensweise und Verfassung werden vom Papst festgelegt. Sie alle sind in bestimmten Zeitabständen zusammenzurufen, um unter der Autorität des Papstes die oberste Leitung des gesamten Missionswerkes auszuüben. Der Kongregation soll ein ständiger Kreis fachmännischer Berater von bewährter Kenntnis und Erfahrung zur Verfügung stehen. Ihre Aufgabe wird unter anderem darin bestehen, über die besonderen Verhältnisse der verschiedenen Gebiete und die geistige Orientierung der verschiedenen Menschengruppen sowie auch über die anzuwendenden Evangelisierungsmethoden brauchbare Informationen zu sammeln und wissenschaftlich begründete Folgerungen für die Missionsarbeit und die Missionshilfe vorzulegen. 

Die Schwesterngenossenschaften, die regionalen Missionswerke wie auch die Laienorganisationen - zumal die internationalen - seien in einer angemessenen Weise vertreten. 

30. Um das Ziel der Missionsarbeit tatsächlich zu erreichen, sollen alle, die im Missionsdienst tätig sind, “ein Herz und eine Seele” (Apg 4,32) sein. 

Obliegenheit des Bischofs als des Leiters und des einigenden Zentrums im diözesanen Apostolat ist es, die missionarische Tätigkeit voranzutreiben, zu lenken und zu koordinieren, so jedoch, daß die spontane Initiative derer, die am Werk beteiligt sind, erhalten und gefördert werde. Ihm sind alle Missionare, auch die exemten Religiosen, bei den verschiedenen Arbeiten unterstellt, die zur Ausübung des Apostolates gehören (11). Zur besseren Koordinierung schaffe der Bischof nach Möglichkeit einen Seelsorgerat, in welchem die Kleriker, Religiosen und Laien durch ausgewählte Delegierte vertreten seien. Überdies möge er Sorge tragen, daß die apostolische Tätigkeit nicht auf die schon Bekehrten beschränkt bleibe, daß vielmehr ein angemessener Anteil der Mitarbeiter und der Mittel für die Evangelisierung der Nichtchristen bestimmt werde. 

31. Die Bischofskonferenzen mögen schwerwiegendere Fragen und dringende Probleme in gemeinsamer Beratung behandeln, ohne jedoch örtlich gegebene Unterschiede unbeachtet zu lassen (12). Damit die unzureichende Zahl der Kräfte und Mittel nicht zersplittert und die Unternehmungen nicht unnötigerweise vervielfältigt werden, wird empfohlen, Werke, die dem Wohl aller dienen, mit vereinten Kräften zu gründen, wie z. B. Seminarien, höhere und technische Schulen, Zentren für Pastoral, Katechetik, Liturgik und Publizistik. 

Wenn zweckmäßig, möge eine derartige Zusammenarbeit auch zwischen verschiedenen Bischofskonferenzen aufgenommen werden. 

32. Wünschenswert ist ebenfalls eine Koordinierung der von den Instituten und kirchlichen Vereinigungen ausgeübten apostolischen Tätigkeit. Sie alle, gleich welcher Art sie sind, sollen sich in allem, was die missionarische Tätigkeit betrifft, dem Ortsordinarius zur Verfügung halten. Deswegen wird es von großem Nutzen sein, besondere Übereinkünfte zu treffen, wodurch die Beziehungen zwischen dem Ortsordinarius und dem Leiter des Instituts geregelt werden. 

Wenn einem Institut ein Territorium anvertraut wurde, mögen der kirchliche Obere und das Institut es sich angelegen sein lassen, alles daraufhin anzulegen, daß die neue christliche Gemeinschaft zur Ortskirche heranwachse, die zu gegebener Zeit von einem eigenen Hirten mit seinem eigenen Klerus geleitet werde. 

Hört die Überlassung eines Gebietes auf, entsteht eine neue Situation. Die Bischofskonferenzen und die Institute sollen in gemeinsamen Überlegungen die Richtlinien festlegen, die die Beziehungen zwischen den Ortsordinarien und den Instituten regeln (13). Sache des Heiligen Stuhles aber wird es sein, allgemeine Grundsätze zu umreißen, nach denen regionale oder auch partikulare Übereinkünfte getroffen werden. 

Obwohl die Institute bereit sein werden, das begonnene Werk durch Mitwirken in der ordentlichen Seelsorge fortzusetzen, soll doch bei Zunahme des Ortsklerus Vorsorge getroffen werden, daß die Institute, sofern dies ihren Zielen entspricht, der Diözese treu bleiben und großzügig besondere Aufgaben oder einen bestimmten Gebietsteil in ihr übernehmen. 

33. Institute, die in dem gleichen Territorium missionarisch tätig sind, mögen auf Wege und Mittel bedacht sein, ihre Arbeiten zu koordinieren. Deshalb sind Religiosenkonferenzen und Vereinigungen der weiblichen Ordensgemeinschaften, in denen alle Institute derselben Nation oder Region vertreten sind, von größtem Nutzen. Diese Konferenzen sollen überlegen, was in gemeinsamem Bemühen durchgeführt werden kann, und enge Verbindung mit den Bischofskonferenzen halten. 

Dies alles wäre in gleicher Weise auch auf die Zusammenarbeit der Missionsinstitute in der Heimat auszudehnen, so daß die Fragen und Aufgaben, die allen gemeinsam sind, leichter und mit geringeren Ausgaben gelöst und durchgeführt werden können, wie zum Beispiel die wissenschaftliche Ausbildung der zukünftigen Missionare, Kurse für Missionare, Beziehungen zu den öffentlichen Behörden oder zu den internationalen und übernationalen Organisationen. 

34. Eine sach- und ordnungsgemäße Ausübung der missionarischen Tätigkeit verlangt eine wissenschaftliche Vorbereitung der Missionare auf ihre Aufgaben, vor allem auf den Dialog mit den nichtchristlichen Religionen und Kulturen. Diese wird ihnen bei der tatsächlichen Durchführung ihrer Arbeit eine wirksame Hilfe bedeuten. Darum ist es wünschenswert, daß wissenschaftliche Institute, die Missiologie und andere den Missionen dienliche Fachgebiete und Wissenschaften, wie Ethnologie und Sprachkunde, Religionsgeschichte und Religionswissenschaft, Soziologie, Pastoralwissenschaft und ähnliches, betreiben, zum Wohl der Missionen untereinander brüderlich und großzügig zusammenarbeiten. 

6. Kapitel

Die gesamtkirchliche Missionshilfe 

35. Da die ganze Kirche missionarisch und das Werk der Evangelisation eine Grundpflicht des Gottesvolkes ist, lädt die Heilige Synode alle zu einer tiefgreifenden, inneren Erneuerung ein, damit sie im lebendigen Bewußtsein der eigenen Verantwortung um die Ausbreitung des Evangeliums ihren Anteil am Missionswerk bei den Völkern übernehmen. 

36. Als Glieder des lebendigen Christus, durch Taufe, Firmung und Eucharistie ihm eingegliedert und gleichgestaltet, ist allen Gläubigen die Pflicht auferlegt, an der Entfaltung und an dem Wachstum seines Leibes mitzuwirken, damit dieser so bald wie möglich zur Vollgestalt gelange (1). 

Deshalb mögen alle Kinder der Kirche ein lebendiges Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Welt besitzen, eine wahrhaft katholische Gesinnung in sich hegen und ihre Kräfte für das Werk der Evangelisierung einsetzen. Doch seien alle eingedenk, daß die erste und wichtigste Verpflichtung bei der Ausbreitung des Glaubens darin besteht, ein tiefchristliches Leben zu führen. Ihr Eifer im Dienste Gottes und ihre Liebe zum Nächsten werden der ganzen Kirche neuen geistlichen Antrieb verleihen, so daß sie als Zeichen erscheint, aufgerichtet unter den Völkern (2), als “Licht der Welt” (Mt 5,14) und als “Salz der Erde” (Mt 5,13). Dieses Zeugnis des Lebens wird eher seine Wirkung hervorbringen, wenn es - nach den Richtlinien des Dekrets über den Ökumenismus (3) - zusammen mit anderen christlichen Gruppen abgelegt wird. Aus diesem erneuerten Geiste werden spontan Gebete und Bußwerke Gott dargebracht werden, damit seine Gnade die Arbeit der Missionare befruchte; Missionsberufe werden erstehen und die den Missionen notwendigen Mittel gespendet werden. 

Damit aber die Christgläubigen, einzeln und insgesamt, über die gegenwärtige Situation der Kirche in der Welt gut unterrichtet sind und die Stimme der Scharen hören, die da rufen: “Hilf uns” (4), sollen ihnen die Nachrichten über die Missionen, auch durch Einsatz der modernen publizistischen Mittel, so dargeboten werden, daß sie die missionarische Aufgabe als ihre eigene erfassen, für die unermeßlichen und tiefen Nöte der Menschen ihre Herzen öffnen und sich gedrängt fühlen, ihnen zu Hilfe zu kommen. 

Von Wichtigkeit ist auch die Koordinierung der Nachrichten und die Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen Organen. 

37. Da das Volk Gottes in Gemeinschaften lebt, besonders in der Diözesan- und Pfarrgemeinschaft, und in ihnen gewissermaßen seine Sichtbarkeit erfährt, fällt es auch diesen zu, Christus vor den Völkern zu bezeugen. 

Die Gnade der Erneuerung kann in den Gemeinschaften nicht wachsen, wenn nicht eine jede den Raum ihrer Liebe bis zu den Grenzen der Erde hin ausweitet und eine ähnliche Sorge für jene trägt, die in der Ferne leben, wie für jene, die ihre eigenen Mitglieder sind. 

So betet die ganze Gemeinschaft und wirkt mit und übt unter den Völkern ihre Tätigkeit aus durch ihre Kinder, die Gott für diese erhabene Aufgabe erwählt. 

Von sehr großem Nutzen wäre es, sofern darüber nur das universale Missionswerk nicht vernachlässigt wird, Verbindung mit den aus der Gemeinde selbst hervorgegangenen Missionaren oder mit irgendeiner Pfarrei oder Diözese in den Missionen zu pflegen, damit so die Verbundenheit der Gemeinschaften sichtbar werde und dem gegenseitigen inneren Aufbau diene. 

38. Alle Bischöfe haben als Glieder des in der Nachfolge des Apostelkollegiums stehenden Episkopates nicht nur für eine bestimmte Diözese, sondern für das Heil der ganzen Welt die Weihe empfangen. Der Auftrag Christi, aller Kreatur das Evangelium zu predigen (5) , gilt mit und unter Petrus zuerst und unmittelbar ihnen. Daraus erwächst jene Gemeinschaft und Zusammenarbeit der Kirchen, die für die Fortführung des Werkes der Evangelisierung heute so notwendig ist. Kraft dieser Gemeinschaft tragen die einzelnen Kirchen auch für alle anderen Sorge, sie erschließen einander ihre Nöte und treten miteinander in Austausch, da ja das Wachstum des Leibes Christi Aufgabe des gesamten Bischofskollegiums ist (6). 

Indem der Bischof in seiner Diözese, mit der er eine Einheit bildet, das Missionswerk anregt, fördert und leitet, läßt er den missionarischen Geist und Eifer des Gottesvolkes gegenwärtig und gleichsam sichtbar werden, so daß die ganze Diözese missionarisch wird. 

Aufgabe des Bischofs wird es sein, in seinem Volk, besonders unter den Kranken und Notleidenden, Seelen zu erwecken, die Gott mit bereitem Herzen Gebete und Bußwerke für die Evangelisierung der Welt darbringen; Berufungen von Jugendlichen und Klerikern für die Missionsinstitute bereitwillig zu fördern und es dankbaren Sinnes anzunehmen, wenn Gott einige erwählt, um sie der aktiven Missionsarbeit der Kirche einzugliedern; die Kongregationen diözesanen Rechts zu einem eigenen Beitrag am Missionswerk zu ermuntern und ihnen dabei zu helfen; die Werke der Missionsinstitute, vor allem freilich die Päpstlichen Missionswerke, bei den Gläubigen zu fördern. Letzteren gebührt mit Recht der erste Platz, da sie Mittel darstellen, die Katholiken von Kindheit an mit einer wahrhaft universalen und missionarischen Gesinnung zu erfüllen und zur tatkräftigen Sammlung von Hilfsmitteln zum Wohl aller Missionen gemäß den jeweiligen Bedürfnissen anzueifern (7). 

Weil aber der Bedarf an Arbeitern für den Weinberg des Herrn immer weiter wächst und die Diözesanpriester auch ihrerseits einen immer größeren Anteil an der Evangelisierung der Welt haben möchten, wünscht die Heilige Synode, daß die Bischöfe in Anbetracht des großen Mangels an Priestern, durch den die Evangelisierung vieler Gebiete gehemmt wird, einige ihrer besten Priester, die sich für das Missionswerk anbieten, nach entsprechender Vorbereitung in Diözesen schicken, denen es an Klerus fehlt, wo sie wenigstens für einige Zeit im Geiste des Dienstes das missionarische Amt ausüben mögen (8). 

Damit jedoch die missionarische Tätigkeit der Bischöfe sich wirksamer gestalten könne, ist es angebracht, daß die Bischofskonferenzen sich der Angelegenheiten annehmen, die die geordnete Missionshilfe des eigenen Gebietes betreffen. 

Die Bischöfe sollen in ihren Konferenzen handeln über die Priester des Diözesanklerus, die sich der Evangelisierung der Heiden widmen wollen; über den bestimmten Geldbetrag, den eine jede Diözese in entsprechendem Verhältnis zu den eigenen Einkünften jährlich für das Missionswerk abtreten soll (9); über die verschiedenen direkten Hilfsmaßnahmen zugunsten der Missionen und deren Leitung und Organisation; über die Unterstützung der Missionsinstitute und der Seminare des Diözesanklerus für die Missionen und nötigenfalls deren Gründung; über die Pflege eines engeren Kontaktes zwischen eben diesen Instituten und den Diözesen. 

Zu den Aufgaben der Bischofskonferenzen gehört es gleichfalls, Werke einzurichten und zu fördern, in denen jene, die aufgrund von Arbeiten oder zum Zwecke des Studiums aus den Missionsgebieten einreisen, brüderlich Aufnahme finden und angemessene pastorale Betreuung erhalten. Durch sie werden uns die fernen Völker gewissermaßen zu Nachbarn und wird den von alters her christlichen Gemeinschaften die beste Gelegenheit geboten, mit Nationen ins Gespräch zu kommen, die das Evangelium noch nicht vernommen haben, und ihnen in dem ureigenen Dienst der Liebe und des Beistandes das wahre Antlitz Christi zu zeigen (10). 

39. Die Priester sind Stellvertreter Christi und Mitarbeiter der Bischöfe in dem dreifachen heiligen Amt, das seiner Natur nach auf die Sendung der Kirche ausgerichtet ist (11). Sie mögen sich also zutiefst bewußt sein, daß ihr Leben auch dem Dienst an den Missionen geweiht ist. Da sie aber aufgrund ihres eigenen Amtes - das vorzugsweise im Vollzug der die Kirche vollendenden Eucharistie besteht - mit Christus als dem Haupte in Gemeinschaft stehen und andere zu dieser Gemeinschaft hinführen, können sie unmöglich übersehen, wieviel noch an der Vollgestalt des Leibes fehlt und wieviel deshalb noch zu tun ist, damit er immer weiter wachse. Sie mögen darum die Seelsorge so ausrichten, daß sie der Ausbreitung des Evangeliums unter den Nichtchristen dient. 

Die Priester sollen in der Seelsorge den Eifer für die Evangelisierung der Welt unter den Gläubigen anfachen und bewahren. In Katechese und Predigt sollen sie über die Aufgabe der Kirche, Christus den Völkern zu verkünden, unterrichten; sie sollen den christlichen Familien die Notwendigkeit und die Ehre vor Augen stellen, missionarische Berufungen in ihren Söhnen und Töchtern zu pflegen; sie sollen unter den Jugendlichen in den Schulen und katholischen Vereinigungen den Missionseifer mehren, so daß aus ihnen zukünftige Boten des Evangeliums hervorgehen. Sie mögen die Gläubigen lehren, für die Missionen zu beten, und sich nicht schämen, von ihnen Gaben zu erbitten und so gleichsam Bettler zu werden für Christus und das Heil der Seelen (12). 

Die Professoren der Seminare und Universitäten werden den Jugendlichen die wahre Situation der Welt und der Kirche darlegen, damit die Notwendigkeit einer intensiveren Evangelisierung der Nichtchristen ihnen deutlich werde und ihren Eifer anfache. In der Darstellung der dogmatischen, biblischen, moraltheologischen und historischen Disziplinen werden sie die in jenen enthaltenen missionarischen Aspekte ins Licht rücken, damit auf diese Weise in den zukünftigen Priestern ein missionarisches Bewußtsein gebildet werde. 

40. Die religiösen Institute des kontemplativen und aktiven Lebens hatten und haben bisher den größten Anteil an der Evangelisierung der Welt. Ihre Verdienste erkennt die Heilige Synode gern an und sagt Gott Dank für so viele zu seiner Ehre und im Dienst an den Seelen aufgewandte Mühen. Sie ermuntert sie, unverdrossen mit dem begonnenen Werk fortzufahren und sich bewußt zu bleiben, daß die Kraft der Liebe, die sie aufgrund ihrer Berufung vollkommen üben müssen, sie zu wahrhaft katholischem Geist und Werk antreibt und verpflichtet (13). 

Die Institute des kontemplativen Lebens sind durch ihre Gebete, Bußwerke und Entsagungen von größter Bedeutung für die Bekehrung der Seelen, da Gott es ist, der auf die Bitte hin Arbeiter in seine Ernte schickt (14), die Nichtchristen für die Botschaft des Evangeliums öffnet (15) und das Wort des Heiles in ihren Herzen Frucht bringen läßt (16). Ja, diese Institute werden gebeten, Niederlassungen in den Missionsgebieten zu gründen, wie das nicht wenige schon getan haben, damit sie dort in einer den echten religiösen Überlieferungen des Volkes angepaßten Weise ihr Leben führen und so dem Zeugnis der Herrlichkeit und Liebe Gottes und der Einheit in Christus unter den Nichtchristen Leuchtkraft verleihen. 

Die Institute des aktiven Lebens aber - sei ihre Zielsetzung ausgesprochen missionarisch oder nicht - mögen sich aufrichtig vor Gott fragen, ob sie in der Lage sind, ihre Tätigkeit zugunsten der Ausbreitung der Gottesherrschaft unter den Heiden auszuweiten; ob sie irgendwelche Aufgaben anderen überlassen können, um so die eigenen Kräfte für die Missionen einzusetzen; ob es ihnen möglich ist, in die Missionsarbeit einzutreten, notfalls durch entsprechende Anpassung ihrer Konstitutionen, freilich im Geiste des Stifters; ob sich ihre Mitglieder nach Kräften am Missionswerk beteiligen; ob ihre Lebensweise ein der Eigenart und den Verhältnissen des Volkes gemäßes Zeugnis für das Evangelium ist. 

Da durch die Eingebung des Heiligen Geistes die Säkularinstitute in der Kirche ständig zunehmen, kann auch ihr Wirken, in Unterordnung unter die Autorität des Bischofs, auf vielfache Weise in den Missionen fruchtbar sein als ein Zeichen der vollkommenen Hingabe für die Evangelisierung der Welt. 

41. Die Laien wirken am Evangelisierungswerk der Kirche mit und haben als Zeugen ebenso wie als lebendige Werkzeuge Anteil an ihrer heilbringenden Sendung (17), besonders wenn sie, von Gott berufen, durch die Bischöfe zu diesem Werk herangezogen werden. 

In den schon christlichen Ländern arbeiten die Laien am Werk der Evangelisierung mit, indem sie Kenntnis und Liebe der Missionen bei sich und bei anderen pflegen, Berufe in der eigenen Familie, in den katholischen Vereinigungen und in den Schulen wecken und Unterstützung jeglicher Art anbieten, auf daß sie das Geschenk des Glaubens, das sie umsonst empfingen, anderen weiterschenken. 

In den Missionsländern mögen die Laien - seien sie von auswärts oder aus dem Lande - in den Schulen unterrichten, sich der weltlichen Angelegenheiten annehmen, im Pfarr- und Diözesanleben mithelfen wie auch die verschiedenen Formen des Laienapostolates einrichten und fördern, damit die Gläubigen der jungen Kirchen so bald wie möglich ihre eigene Rolle im kirchlichen Leben übernehmen können (18). 

Endlich mögen die Laien den auf dem Wege der Entwicklung befindlichen Völkern bereitwillig wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit anbieten. Diese Hilfe ist um so mehr zu loben, wenn sie die Gründung solcher Einrichtungen zum Gegenstand hat, die es mit den Grundstrukturen des sozialen Lebens zu tun haben oder die für die Ausbildung derjenigen bestimmt sind, welche Verantwortung im öffentlichen Leben tragen. 

Besonderen Lobes wert sind jene Laien, die an Universitäten oder wissenschaftlichen Instituten durch ihre geschichtlichen oder religionswissenschaftlichen Forschungen die Kenntnis über die Völker und Religionen vertiefen und dadurch den Boten des Evangeliums helfen und den Dialog mit den Nichtchristen vorbereiten. 

Im Geiste der Brüderlichkeit mögen sie mit den anderen Christen, den Nichtchristen und besonders mit den Mitgliedern der internationalen Verbände zusammenarbeiten und immer dabei im Auge behalten, daß “der Aufbau des irdischen Gemeinwesens im Herrn gegründet und auf ihn hin ausgerichtet werde” (19). 

Um all diesen Aufgaben gewachsen zu sein, ist für die Laien eine technische und geistliche Vorbereitung unerläßlich, die in dazu bestimmten Instituten vermittelt werden soll, damit ihr Leben unter den Nichtchristen zum Zeugnis für Christus werde nach dem Wort des Apostels: “Gebt kein Ärgernis, weder Juden noch Heiden, noch der Kirche Gottes, so wie auch ich allen in allem zu Gefallen bin und nicht meinen Vorteil, sondern den Nutzen der vielen suche, damit sie gerettet werden” (1 Kor 10,32-33). 

Schluß 

42. Im Wissen um ihre überaus ernste Pflicht, die Gottesherrschaft überall auszubreiten, grüßen die Konzilsväter, gemeinsam mit dem römischen Oberhirten, aus ganzem Herzen alle Boten des Evangeliums, besonders jene, die um des Namens Christi willen Verfolgung leiden, und machen sich zu Gefährten ihres Leidens (20). 

Von derselben Liebe, von der Christus zu den Menschen entflammt war, erglühen auch sie. Eingedenk jedoch, daß Gott es ist, der den Anbruch seiner Herrschaft auf Erden bewirkt, beten sie inständig mit allen Christgläubigen, daß auf die Fürbitte der Jungfrau Maria, der Königin der Apostel, die Völker baldmöglichst zur Erkenntnis der Wahrheit geführt werden (21) und die Herrlichkeit Gottes, die im Antlitz Christi erstrahlt, durch den Heiligen Geist allen aufleuchte (22).


Anmerkungen:

Einleitung/Kapitel 1: 

(1) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 48: AAS 57 (1965) 53.

(2) Vgl. Mk 16,15.

(3) Augustinus, Enarr. in ps. 44, 23: PL 36, 508; CChr 38,150.

(4) Vgl. Mt 5,13-14.

(5) Vgl. Sir 36,19.

(6) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 2: AAS 57 (1965) 5f.

(7) Vgl. Joh 11,52.

(8) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 18, 1: “Das Wort, welches bei Gott ist, durch das alles gemacht worden ist und das immer dem Menschengeschlecht zugegen war ...”: PG 7, 932; Adv. Hær. IV, 6, 7: “Der Sohn, der von Anfang an seinem Gebilde zur Seite stand, offenbart den Vater allen, wem, wann und wie der Vater will”: ebd. 990; vgl. IV, 20, 6 u. 7: ebd. 1037; Demonstratio 34: Patr. Or. XII 773; Sources Chrét. 62 (Paris 1958) 87; Clemens v. Alexandrien, Protr. 112, 1: GCS Clemens I, 79; Strom. VI 6, 44, 1: GCS Clemens II, 453; 13, 106, 3 u. 4: ebd. 485. Zur Lehre selbst vgl. Pius XII., Radiobotschaft, 31.Dez. 1952; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 16: AAS 57 (1965) 20.

(9) Vgl. Kol 1,13; Apg 10,38.

(10) Vgl. 2 Kor 5,19.

(11) Vgl. Hebr 1,2; Joh 1,3.10; 1 Kor 8,6; Kol 1,16.

(12) Vgl. Eph 1,10.

(13) Vgl. 2 Kor 8,9.

(14) Vgl. Mk 10,45.

(15) Vgl. Athanasius, Ep. ad Epictetum 7: PG 26, 1060; Cyrill v. Jerusalem, Catech. 4, 9: PG 33, 465; Marius Victorinus, Adv. Arium 3, 3: PL 8, 1101; Basilius, Ep. 261, 2: PG 32, 969; Gregor v. Nazianz, Ep. 101: PG 37, 181; Gregor v. Nyssa, Antirrheticus, Adv. Apollin. 17: PG 45, 1156; Ambrosius, Ep. 48, 5: PL 16, 1153; Augustinus, In Ioann. Ev. tr. 23, 6: PL 35, 1585; CChr 36, 236. Er zeigt überdies von da aus, daß der Heilige Geist uns nicht erlöst hat, weil er nicht Fleisch angenommen hat: De Agone Christ. 22, 24: PL 40, 302; Cyrill v. Alexandrien, Adv. Nest. I, 1: PG 76, 20; Fulgentius, Ep. 17, 3, 5: PL65, 454; Ad Trasimundum III., 21: PL 65, 284 (über Traurigkeit und Furcht).

(16) Vgl. Hebr 4,15; 9,28.

(17) Vgl. Apg 1,8.

(18) Vgl. Lk 24,47.

(19) Der Geist ist es, der durch die Propheten gesprochen hat: Symb. Constantinopol.: Denz.-Schönmetzer 150; Leo d. Gr., Sermo 76: “Als am Pfingsttag der Heilige Geist des Herrn die Jünger erfüllte, war dies nicht der Anfang des Geschenks, sondern die Hinzufügung der Fülle, denn auch die Patriarchen, Propheten, Priester und alle Heiligen der vorangegangenen Zeiten wurden durch des gleichen Geistes Heiligung belebt ... wenn auch nicht dasselbe Maß der Gaben war”: PL 54, 450-406. Auch Sermo 77, 1: PL 54, 412; Leo XIII., Enz. Divinum illud, 9. Mai 1897: ASS 29 (1897) 650-651. Auch Joh. Chrysostomus, obgleich er auf der Neuheit der Geistsendung am Pfingsttag insistiert: In Eph. c. 4 Hom. 10, 1: PG 62, 75.

(20) Vgl. Joh 14,16.

(21) Über Babel und Pfingsten sprechen die Väter oft: Origenes, In Gen. c. 1: PG 12, 112; Gregor v. Nazianz, Oratio 41, 16: PG 36, 449; Joh. Chrysostomus, Hom. 2 in Pentec. 2: PG 50, 467; In Act. Apost.: PG 60, 44; Augustinus, Enarr. in ps. 54, 11: PL 36, 636; CChr 39, 664f.; Sermo 271: PL 38, 1245; Cyrill v. Alexandrien, Glaphyra in Genesim II: PG 69, 79; Gregor d. Gr., Hom. in Evang. Buch II, Hom. 30, 4: PL 76, 1222; Beda, In Hexæm. Buch III: PL 91, 125. Siehe überdies das Bild im Atrium der Markusbasilika in Venedig. Die Kirche spricht alle Sprachen und sammelt so alle in der Katholizität des Glaubens: Augustinus, Sermones 266.267.268.269: PL 38, 1225-1237; Sermo 175, 3: PL 38, 946; Joh. Chrysostomus, In Ep. I ad Cor., Hom. 35: PG 61, 296; Cyrill v. Alexandrien, Fragm. in Act.: PG 74, 758; Fulgentius, Sermo 8, 2-3: PL 65, 743-744. Über Pfingsten als Konsekration der Apostel zur Mission vgl. J. A. Cramer, Catena in Acta SS. Apostolorum (Oxford 1838) 24f.

(22) Vgl. Lk 3,22; 4,1; Apg 10,38.

(23) Vgl. Joh 14-17; Paul VI. Ansprache im Konzil, 14.9.1964: AAS 56 (1964) 807.

(24) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 4: AAS 57 (1965) 7.

(25) Augustinus, Sermo 267, 4: “Der Heilige Geist wirkt das in der ganzen Kirche, was die Seele in allen Gliedern eines Leibes tut”: PL 38, 1231. Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 7 (mit Anm. 8): AAS 57 (1965) 11.

(26) Vgl. Apg 10,44-47; 11,15; 15,8.

(27) Vgl. Apg 4,8; 5,32; 8,26.29.39; 9,31; 10; 11,24-28; 13,2.4.9; 16,6-7; 20,22-23; 21,11 usw.

(28) Vgl. auch Mt 10,1-42.

(29) Vgl. Mt 28,18.

(30) Vgl. Apg 1,11.

(31) Vgl. Joh 20,21.

(32) Vgl. Kol 1,24.

(33) Tertullian, Apologeticum 50, 13: PL 1, 534; CChr I, 171.

(34) Schon Thomas v. Aquin spricht von der apostolischen Aufgabe, die Kirche zu pflanzen: vgl. Sent. Lib. I, dist. 16, q. 1, a. 2, ad 2 u.4; a. 3, sol.; Summa Theol. I, q. 43, a. 7, ad 6; I-II., q. 106, a. 4, ad 4. Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 445 u. 453; Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 74; Pius XII., Ansprache an die Direktoren der Päpstlichen Missionswerke, 30. Apr. 1939; ders., Ansprache an die Direktoren der Päpstlichen Missionswerke, 24. Juni 1944: AAS 36 (1944) 210, wieder AAS 42 (1950) 727 u. 43 (1951) 508; ders., Ansprache an den einheimischen Klerus, 29. Juni 1948: AAS 40 (1948) 374; ders., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507; ders., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 236; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 835; Paul VI., Hom., 18. Okt. 1964: AAS 56 (1964) 911. Sowohl die Päpste wie Kirchenväter und scholastische Theologen sprechen oft von der “Ausbreitung” der Kirche: Thomas v. Aquin, Matthäuskomm. 16, 28; Leo XIII., Enz. Sancta Dei Civitas, 3. Dez. 1880: ASS 13 (1880) 241; Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 442; Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 65.

(35) Vgl. 1 Petr 1,23.

(36) Vgl. Apg 2,42.

(37) Es ist klar, daß in dieser Bestimmung der missionarischen Tätigkeit der Sache nach auch jene Gebiete Lateinamerikas eingeschlossen sind, in denen weder eine eigene Hierarchie noch ein Reifestand christlichen Lebens, noch eine ausreichende Evangeliumsverkündigung gegeben ist. Ob aber diese Gebiete vom Heiligen Stuhl tatsächlich als Missionsgebiete anerkannt werden, hängt nicht vom Konzil ab. Deshalb wird bezüglich der Verknüpfung zwischen dem Begriff der missionarischen Tätigkeit und bestimmten Gebieten absichtlich gesagt, diese Tätigkeit werde “meist” in bestimmten, vom Heiligen Stuhl bestätigten Gebieten ausgeübt.

(38) Vgl. lI. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. 1: AAS 57 (1965) 90.

(39) Vgl. Mk 16,16; Joh 3,5.

(40) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 14: AAS 57 (1965) 18.

(41) Vgl. Hebr 11,6.

(42) Vgl. 1 Kor 9,16.

(43) Vgl. Eph 4,11-16.

(44) Vgl. Joh 7,18; 8,30.44; 8,50; 17,1.

(45) Zu dieser Synthese vgl. die Rekapitulationstheologie des heiligen Irenäus. Vgl. auch Hippolyt, De Antichristo 3: “Alle begehrt er, alle möchte er retten, alle will er zu Kindern Gottes machen, und alle Geheiligten beruft er zu dem einen vollkommenen Menschen”: PG 10, 732; GCS Hippolyt I, 2, S. 6; Benedictiones Jacob 7: TU 38, 1, S. 18, Z. 4f.; Origenes, In Ioann. I, 16: “Dann wird das Gott erkennen derer, die, geleitet von dem Wort, das bei Gott ist, zu Gott gelangt sein werden, eine einzige Handlung sein, daß so, in der Erkenntnis des Vaters gebildet, wie jetzt nur der Sohn den Vater erkennt, alle wahrhaft Söhne seien”: PG 14, 49; GCS Origenes IV, 20; Augustinus, De sermone Domini in monte I, 41: “Wir wollen lieben, was mit uns zu jenem Reich kommen kann, wo niemand sagt: Mein Vater, sondern alle zu dem einen Gott sagen: Vater unser”: PL 34, 1250; Cyrill v. Alex., In Ioann. I: “Wir sind nämlich alle in Christus, und die gemeinsame Person der Menschheit findet in ihm neues Leben. Deshalb trägt er ja auch den Namen 'letzter Adam' ... Unter uns hat er nämlich gewohnt, der von Natur aus Sohn ist und Gott; darum rufen wir in seinem Geiste: Abba, Vater! Es wohnt aber das Wort in allen als in einem einzigen Tempel, den es unseretwegen und aus uns angenommen hat, um, alle in sich tragend, alle in dem einen Leib, wie Paulus sagt, den Vater zu versöhnen”: PG 73, 161-164.

(46) Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: “Denn als Kirche Gottes ist sie katholisch und für kein Volk und keine Nation fremd ...”: AAS 11 (1919) 445. Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: “Von göttlichem Recht her gehört sie zu allen Völkern ... Wenn die Kirche sozusagen in die Adern irgendeines Volkes ihre Lebenskraft einbringt, ist sie deshalb nicht irgendeine Institution, die diesem Volk von außen her aufgestülpt wird, und sie versteht sich auch selbst nicht so ... Und deshalb unterstützen und vollenden sie (d. h. die in Christus Wiedergeborenen), was immer ihnen gut und wertvoll erscheint”, 25. Mai 1961: AAS 53 (1961) 444.

(47) Vgl. Joh 3,18.

(48) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 15, 3: “Sie waren Verkünder der Wahrheit und Apostel der Freiheit”: PG 7, 919.

(49) O-Antiphon der Vesper am 23. Dezember im römischen Brevier.

(50) Vgl. Mt 24,31; Didache 10, 5: ed. Funk I, 32.

(51) Vgl. Mk 13,10.

(52) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 20-21; Augustinus, De Civ. Dei 19, 17: PL 41, 646; Instructio der Kongregation für die Glaubensverbreitung: Collectanea I, n. 135, S. 42.

(53) Nach Origenes muß das Evangelium vor der Vollendung der Welt verkündet werden: Hom. in Lc. 21: GCS Orig. IX, 136, 21f.; In Matth. comm. ser. 39: ebd. XI., 75, 25f.; 76, 4f; Hom. in Jer. 3, 2: ebd. VIII., 308, 29f.; Thomas v. Aquin, Summa Theol. I-II., q. 106, a. 4, ad 4.

(54) Vgl. Apg 1,7.

(55) Hilarius v. Poitiers, In ps. 14: PL 9, 301; Eusebius v. Cæsarea, In Is. 54, 2-3: PG 24, 462-463; Cyrill v. Alexandrien, In Is. V, cap. 54, 1-3: PG 70, 1193.

(56) Vgl. Eph 4,13.

(57) Vgl. Joh 4,23.

Kapitel 2:

(1) Vgl. Mt 5,16.

(2) Vgl. 1 Joh 4,11.

(3) Vgl. Mt 9,35ff.; Apg 10,38.

(4) Vgl. 2 Kor 12,15.

(5) Vgl. Mt 20,26: 23,11; Ansprache Pauls VI. im Konzil, 21. Nov. 1964: AAS 56 (1964) 1013.

(6) Vgl. Eph 4,24.

(7) Vgl. Kol 4,3.

(8) Vgl. Mk 16,15.

(9) Vgl. Apg 4,13.29.31; 9,27-28; 13,46; 14,3; 19,8; 26,26; 28,31; 1 Thess 2,2; 2 Kor 3,12; 7,4; Phil 1,20; Eph 3,12; 6,19.20

(10) Vgl. 1 Kor 9,15; Röm 10,14.

(11) Vgl. 1 Thess 1,9-10; 1 Kor 1,18-21; Gal 1,31; Apg 14,15-17; 17,22-31.

(12) Vgl. Apg 16,14.

(13) Vgl. Kol 3,5-10; Eph 4,20-24.

(14) Vgl. Lk 2,34; Mt 10,34-39.

(15) Vgl. 1 Thess 1,6.

(16) Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanæ, Nr. 2.4.10; Pastorale Konst. über die Kirche in der heutigen Welt Gaudium et spes, Nr. 21.

(17) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 20-21.

(18) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 64-65: AAS 56 (1964) 117.

(19) Vgl. Kol 1,13. Über diese Befreiung von der Knechtschaft Satans und der Finsternis im Evangelium vgl. Mt 12,28; Joh 8,44; 12,31 (vgl. 1 Joh 3,8; Eph 2,1-2). In der Taufliturgie vgl. das römische Rituale.

(20) Vgl. Röm 6,4-11; Kol 2,12-13; 1 Petr 3,21-22; Mk 16,16.

(21) Vgl. 1 Thess 3,5-7; Apg 8,14-17.

(22) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 14: AAS 57 (1965) 19.

(23) Vgl. Augustinus, Tract. in Ioann. 11, 4: PL 35, 1476.

(24) VgL II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 9: AAS 57 (1965) 13.

(25) Vgl. 1 Kor 3,9.

(26) Vgl. Eph 4,1.

(27) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 10.11.34: AAS 57 (1965) 10-17.39-40.

(28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die göttliche Offenbarung Dei verbum, Nr. 21: AAS 58 (1966) 827.

(29) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 12.35: AAS 57 (1965) 16.40-41.

(30) Vgl. ebd. Nr. 23.36: AAS 57 (1965) 28.41-42.

(31) Vgl. ebd. Nr. 11.35.41: AAS 57 (1965) 15-16.40-41.47.

(32) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die katholischen Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum, Nr. 4: AAS 57 (1965) 77-78.

(33) Brief an Diognet 5: PG 2, 1173; vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 38: AAS 57 (1965) 43.

(34) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 32: AAS 57 (1965) 38; Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem, Nr. 5-7: AAS 58 (1966) 842-844.

(35) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 4.8.9: AAS 58 (1966) 716.718.719.

(36) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 17: AAS 56 (1964) 105.

(37) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 1: AAS 58 (1966) 713.

(38) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 843-844.

(39) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. 4: AAS 57 (1965) 94-96.

(40) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 842.

(41) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 29: AAS 57 (1965) 36.

(42) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 855.

(43) Es handelt sich um hauptamtliche Katechisten.

(44) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 31.44: AAS 57 (1965) 37.50-51.

Kapitel 3:

(1) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 838.

(2) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 11: AAS 58 (1966) 1008; Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 2: AAS 58 (1966) 714-715.

(3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 25: AAS 57 (1965) 29.

(4) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 10. Dort ist, soweit es zur richtigen Ausübung des Apostolates nötig ist, die Errichtung personaler Prälaturen vorgesehen, um die besondere pastorale Betreuung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu erleichtern: AAS 58 (1966) 1007.

(5) Vgl. 1 Kor 15,23.

(6) Vgl. 1 Kor 15,28.

(7) Vgl. Eph 4,24.

(8) Vgl. Ps 2,8.

(9) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 13: AAS 57 (1965) 17-18.

(10) Vgl. Paul VI., Ansprache bei der Kanonisation der Martyrer von Uganda, 18. Okt. 1964: AAS 56 (1964) 908.

(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 13: AAS 57 (1965) 18.

Kapitel 4:

(1) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 21.

(2) Vgl. Mk 3,13f.

(3) Vgl. 1 Kor 12,11.

(4) Unter “Instituten” werden hier Orden, Kongregationen, Institute und Vereinigungen, die in den Missionen arbeiten, verstanden.

(5) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 69-71; Pius XII., Enz. Sæculo exeunte, 13. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; ders., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 506.

(6) Vgl. Apg 13,2.

(7) Vgl. Gal 1,16.

(8) Vgl. 1 Kor 9,22.

(9) Vgl. Eph 6,19f.; Apg 4,31.

(10) Vgl. Mt 11,29f.

(11) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449-450.

(12) Vgl. 2 Kor 6,4f.

(13) Vgl. 2 Kor 8,2.

(14) Vgl. 1 Tim 4,14; Eph 4,23; 2 Kor 4,16.

(15) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448-449; Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507. Bei der Vorbereitung der Priestermissionare ist auch zu beachten, was im Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius des II. Vat. Konzils festgesetzt worden ist.

(16) Vgl. Apg 2,42; 4,32.

(17) Vgl. 2 Tim 1,7.

(18) Vgl. Phil 4,11.

(19) Vgl. 2 Kor 4,10ff.

(20) Vgl. 2 Kor 12,15f.

(21) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 41: AAS 57 (1965) 46.

(22) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440; Pius XII., Enz Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507.

(23) Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448; Dekret der Kongregation für die Glaubensverbreitung, 20. Mai 1923: AAS 15 (1923) 369-370; Pius XII., Enz. Sæculo exeunte, 2. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 843-844.

(24) II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Optatam totius, Nr. 19-21: AAS 58 (1966) 725-726; Const. Apost. Sedes Sapientiæ mit den allgemeinen Festlegungen, 31. Mai 1956: AAS 48 (1956) 354-365.

(25) Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 523-524.

(26) Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449; Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507.

(27) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Juni 1957: AAS 49 (1957) 234.

(28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 10, wo von Personaldiözesen und -prälaturen und dergleichen gehandelt wird: AAS 58 (1966) 1007.

Kapitel 5:

(1) Vgl. Röm 12,6.

(2) Vgl. 1 Kor 3,10.

(3) Vgl. Joh 4,37.

(4) Vgl. 1 Kor 3,8.

(5) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 18: AAS 57 (1965) 22.

(6) Vgl. ebd. Nr. 23: AAS 57 (1965) 28.

(7) Vgl. Motupr. Apostolica sollicitudo, 15. Sept. 1965: AAS 57 (1965) 776.

(8) Vgl. Paul VI., Ansprache im Konzil, 21. Nov. 1964: AAS 56 (1964) 1011.

(9) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440.

(10) Wo aus besonderen Umständen vorübergehend noch einige Missionen anderen Kongregationen unterstellt sind, mögen diese mit der Heiligen Kongregation für die Verbreitung des Glaubens Kontakt halten, damit die Leitung und Lenkung aller Missionen in wirklich beständiger und einheitlicher Weise geschehen könne.

(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 35, 4: AAS 58 (1966) 691.

(12) Vgl. ebd. Nr. 36-38: AAS 58 (1966) 692-693.

(13) Vgl. ebd. Nr. 35, -6: AAS 58 (1966) 692.

Kapitel 6 und Schluß:

(1) Vgl. Eph 4,13.

(2) Vgl. Jes 11,12.

(3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio,. Nr. 12: AAS 57 (1965) 99.

(4) Vgl. Apg 16,9.

(5) Vgl. Mk 16,15.

(6) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 23 bis 24: AAS 57 (1965) 27-29.

(7) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 453 bis 454; Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr.1926: AAS 18 (1926) 71-73; Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 525-526; ders., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 241.

(8) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 245-246.

(9) II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 6: AAS 58 (1966) 675-676.

(10) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 245.

(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 28: AAS 57 (1965) 34.

(12) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 72.

(13) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 44: AAS 57 (1965) 50.

(14) Vgl. Mt 9,38.

(15) Vgl. Apg 16,14.

(16) Vgl. 1 Kor 3,7.

(17) Vgl. ebd. Nr. 33.35: AAS 57 (1965) 39.40-41.

(18) Vgl. Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 510-514; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 851-852.

(19) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 46: AAS 57 (1965) 52.

(20) Vgl. Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 527; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 864.

(21) Vgl. 1 Tim 2,4.

(22) Vgl. 2 Kor 4,6.

 
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