DEKRET
ÜBER DIE MISSIONSTÄTIGKEIT DER KIRCHE
AD GENTES
EINLEITUNG
1. Zur Völkerwelt von Gott gesandt,
soll die Kirche “das allumfassende Sakrament des Heils” (1) sein. So müht sie
sich gemäß dem innersten Anspruch ihrer eigenen Katholizität und im Gehorsam
gegen den Auftrag ihres Stifters (2), das Evangelium allen Menschen zu verkünden.
Denn auch die Apostel, auf die die Kirche gegründet worden ist, haben, den
Spuren Christi folgend, “das Wort der Wahrheit verkündet und Kirchen gezeugt”
(3) . Pflicht ihrer Nachfolger ist es, diesem Werk Dauer zu verleihen, “damit
das Wort Gottes seinen Lauf nehme und verherrlicht werde” (2 Thess 3,1)
und die Herrschaft Gottes überall auf Erden angekündigt und aufgerichtet werde.
In der gegenwärtigen Weltlage, aus der
für die Menschheit eine neue Situation entsteht, ist die Kirche, die da ist Salz
der Erde und Licht der Welt (4), mit verstärkter Dringlichkeit gerufen, dem Heil
und der Erneuerung aller Kreatur zu dienen, damit alles in Christus
zusammengefaßt werde und in ihm die Menschen eine einzige Familie und ein
einziges Gottesvolk bilden. Im Dank gegen Gott ob der trefflichen Arbeit, die
durch den hochherzigen Einsatz der ganzen Kirche bislang vollbracht wurde, will
diese Heilige Synode deshalb die Grundsätze der missionarischen Tätigkeit
umreißen und die Kräfte aller Gläubigen sammeln, damit das Volk Gottes, auf dem
schmalen Weg des Kreuzes voranschreitend, die Herrschaft Christi des Herrn, vor
dessen Augen die Jahrhunderte stehen (5), ausbreite und seiner Ankunft die Wege
bahne.
1. Kapitel
Theologische
Grundlegung
2. Die pilgernde Kirche ist ihrem Wesen
nach “missionarisch” (d. h. als Gesandte unterwegs), da sie selbst ihren
Ursprung aus der Sendung des Sohnes und der Sendung des Heiligen Geistes
herleitet gemäß dem Plan Gottes des Vaters (6).
Dieser Plan entspringt der “quellhaften
Liebe”, dem Liebeswollen Gottes des Vaters. Er, der ursprungslose Ursprung, aus
dem der Sohn gezeugt wird und der Heilige Geist durch den Sohn hervorgeht, hat
uns in seiner übergroßen Barmherzigkeit und Güte aus freien Stücken geschaffen
und überdies gnadenweise gerufen, Gemeinschaft zu haben mit ihm in Leben und
Herrlichkeit. Er hat die göttliche Güte freigebig ausgegossen und gießt sie
immerfort aus, so daß er, der Schöpfer von allem, endlich “alles in allem” (1
Kor 15,28) sein wird, indem er zugleich seine Herrlichkeit und unsere
Seligkeit bewirkt. Es hat aber Gott gefallen, die Menschen nicht bloß als
einzelne, ohne jede gegenseitige Verbindung, zur Teilhabe an seinem Leben zu
rufen, sondern sie zu einem Volk zu bilden, in dem seine Kinder, die verstreut
waren, in eins versammelt werden sollen (7).
3. Dieser umfassende Plan Gottes für
das Heil des Menschengeschlechtes wird nicht allein auf eine gleichsam in der
Innerlichkeit des Menschen verborgene Weise verwirklicht, ebenso nicht bloß
durch Bemühungen, auch religiöser Art, mit denen die Menschen Gott auf
vielfältige Weise suchen, “ob sie ihn vielleicht berühren oder finden möchten,
wiewohl er nicht ferne ist von einem jeden von uns” (vgl. Apg 17,27).
Diese Bemühungen bedürfen nämlich der Erleuchtung und Heilung, wenn sie auch
aufgrund des gnädigen Ratschlusses des vorsorgenden Gottes zuweilen als
Hinführung zum wahren Gott oder als Bereitung für das Evangelium gelten können
(8). Gott hat vielmehr beschlossen, auf eine neue und endgültige Weise in die
Geschichte der Menschen einzutreten; so wollte er Frieden und Gemeinschaft mit
sich herstellen und brüderliche Verbundenheit unter den Menschen, die doch
Sünder sind, stiften. Darum sandte er seinen Sohn in unserem Fleisch, damit er
durch ihn die Menschen der Gewalt der Finsternis und Satans entreiße (9) und in
ihm die Welt sich versöhne (10). Ihn also, durch den er auch die Welten erschuf
(11), bestimmte er zum Erben des Alls, daß er alles in ihm erneuerte (12). Denn
Christus Jesus ist in die Welt gesandt worden als wahrer Mittler Gottes und der
Menschen. Da er Gott ist, “wohnt in ihm leibhaftig die ganze Fülle der Gottheit”
(Kol 2,9); der menschlichen Natur nach aber ist er, “voll Gnade und
Wahrheit” (Joh 1,14), als neuer Adam zum Sünder sind, stiften. Darum
sandte er seinen Sohn in unserem Fleisch, damit er durch ihn die Menschen der
Gewalt der Finsternis und Satans entreiße (9) und in ihm die Welt sich versöhne
(10). Ihn also, durch den er auch die Welten erschuf (11), bestimmte er zum
Erben des Alls, daß er alles in ihm erneuerte (12).
Denn Christus Jesus ist in die Welt
gesandt worden als wahrer Mittler Gottes und der Menschen. Da er Gott ist,
“wohnt in ihm leibhaftig die ganze Fülle der Gottheit” (Kol 2,9); der
menschlichen Natur nach aber ist er, “voll Gnade und Wahrheit” (Joh
1,14), als neuer Adam zum Haupt der erneuerten Menschheit bestellt. So hat der
Sohn Gottes die Wege wirklicher Fleischwerdung beschritten, um die Menschen der
göttlichen Natur teilhaft zu machen; unseretwegen ist er arm geworden, da er
doch reich war, damit wir durch seine Armut reich würden (13). Der Menschensohn
kam nicht, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als
Lösegeld hinzugeben für die vielen, das heißt für alle (14). Die heiligen Väter
verkünden beständig, daß nicht geheilt ist, was nicht von Christus angenommen
ist (15). Er hat aber, ausgenommen die Sünde, die volle Menschennatur
angenommen, wie sie sich bei uns findet, die wir elend und arm sind (16).
Christus, “den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat” (Joh
10,36), hat nämlich von sich selbst gesagt: “Der Geist des Herrn ruht auf mir;
denn er hat mich gesalbt, frohe Botschaft den Armen zu künden; er hat mich
gesandt, zu heilen, die zertretenen Herzens sind, den Gefangenen Freilassung
anzukündigen und den Blinden das Augenlicht” (Lk 4,18). Und an anderer
Stelle: “Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und heil zu machen, was
verloren war” (Lk 19,10).
Was aber vom Herrn ein für allemal
verkündet oder in ihm für das Heil des Menschengeschlechts getan worden ist, muß
ausgerufen und ausgesät werden bis ans Ende der Erde (17) , beginnend von
Jerusalem aus (18) . So soll, was einmal für alle zum Heil vollzogen worden ist,
in allen im Ablauf der Zeiten seine Wirkung erlangen.
4. Um dies zu vollenden, hat Christus
vom Vater her den Heiligen Geist gesandt, der sein Heilswerk von innen her
wirken und die Kirche zu ihrer eigenen Ausbreitung bewegen soll. Ohne Zweifel
wirkte der Heilige Geist schon in der Welt, ehe Christus verherrlicht wurde
(19). Am Pfingsttage jedoch ist er auf die Jünger herabgekommen, um auf immer
bei ihnen zu bleiben (20). Die Kirche wurde vor der Menge öffentlich
bekanntgemacht, die Ausbreitung des Evangeliums unter den Heiden durch die
Verkündigung nahm ihren Anfang, und endlich wurde die Vereinigung der Völker in
der Katholizität des Glaubens vorausbezeichnet, die sich durch die Kirche des
Neuen Bundes vollziehen soll, welche in allen Sprachen spricht, in der Liebe
alle Sprachen versteht und umfängt und so die babylonische Zerstreuung
überwindet (21). Mit Pfingsten begann “die Geschichte der Apostel”, so wie durch
die Herabkunft des Heiligen Geistes auf die Jungfrau Maria Christus empfangen
worden war und wie Christus selbst dem Werk seines Dienstes zugeführt wurde, als
der nämliche Heilige Geist beim Gebet auf ihn niederstieg (22).
Der Herr Jesus selbst aber hat, ehe er
sein Leben freiwillig für die Welt hingab, den apostolischen Dienst so geordnet
und die Sendung des Heiligen Geistes verheißen, daß beide sich darin
zusammenfinden, das Werk des Heiles immer und überall zur Fruchtbarkeit zu
bringen (23). Der Heilige Geist eint die ganze Kirche alle Zeiten hindurch “in
Gemeinschaft und Dienstleistung, stattet sie mit den verschiedenen
hierarchischen und charismatischen Gaben aus” (24), wobei er die kirchlichen
Einrichtungen gleichsam als Seele belebt (25), und senkt den gleichen Geist der
Sendung, von dem Christus getrieben war, in die Herzen der Gläubigen ein.
Bisweilen geht er sogar sichtbar der apostolischen Tätigkeit voran (26), wie er
sie auch auf verschiedene Weisen unablässig begleitet und lenkt (27).
5. Der Herr Jesus rief von Anfang an
“die zu sich, die er wollte, ... und bestellte Zwölf, damit sie bei ihm seien
und er sie sende, zu verkündigen” (Mk 3,13) (28). So bildeten die Apostel
die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen Hierarchie.
Als er dann ein für allemal durch seinen Tod und seine Auferstehung in sich
selbst die Geheimnisse unseres Heils und der Erneuerung von allem vollzogen
hatte, gründete er, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben ist (29),
vor der Aufnahme in den Himmel (30) seine Kirche als Sakrament des Heils, sandte
die Apostel in alle Welt, so wie er selbst vom Vater gesandt worden war (31) ,
und trug ihnen auf: “Geht also hin, und macht alle Völker zu Jüngern, indem ihr
sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und
sie alles halten lehrt, was ich euch geboten habe” (Mt 28,19f.) “Geht in
die ganze Welt, und verkündet das Evangelium aller Kreatur. Wer glaubt und sich
taufen läßt, wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden”
(Mk 16,15). So liegt auf der Kirche die Pflicht, den Glauben und das Heil
Christi auszubreiten, und zwar sowohl aufgrund des ausdrücklichen Auftrags, der
von den Aposteln her dem Bischofskollegium, dem die Presbyter zur Seite stehen,
in Einheit mit dem Nachfolger Petri und obersten Hirten der Kirche überkommen
ist, wie auch aufgrund des Lebens, das Christus in seine Glieder einströmen
läßt. “Von ihm aus wird der ganze Leib zusammengefügt und zusammengehalten durch
jedes Band der Dienstleistung gemäß dem Wirken nach dem Maß eines jeden Gliedes.
So geschieht das Wachstum des Leibes zum Aufbau seiner selbst in Liebe” (Eph
4,16). Die Sendung der Kirche vollzieht sich mithin durch das Wirken, kraft
dessen sie im Gehorsam gegen Christi Gebot und getrieben von der Gnade und Liebe
des Heiligen Geistes allen Menschen und Völkern in voller Wirklichkeit
gegenwärtig wird, um sie durch das Zeugnis des Lebens, die Verkündigung, die
Sakramente und die übrigen Mitteilungsweisen der Gnade zum Glauben, zur Freiheit
und zum Frieden Christi zu führen: So soll ihnen der freie und sichere Weg zur
vollen Teilhabe am Christusgeheimnis eröffnet werden.
In dieser Sendung setzt die Kirche die
Sendung Christi selbst fort, der den Armen frohe Botschaft zu bringen gesandt
war, und entfaltet sie die Geschichte hindurch. Deshalb muß sie unter Führung
des Geistes Christi denselben Weg gehen, den Christus gegangen ist, nämlich den
Weg der Armut, des Gehorsams, des Dienens und des Selbstopfers bis zum Tode hin,
aus dem er dann durch seine Auferstehung als Sieger hervorging. Denn
solchermaßen sind alle Apostel in der Hoffnung gewandelt, sie, die in vielerlei
Trübsal und Leiden ausfüllten, was an den Leiden Christi noch fehlt für seinen
Leib, der da ist die Kirche (32). Oft auch erwies sich das Blut der Christen als
Same (33) .
6. Diese Aufgabe, welche das
Bischofskollegium mit dem Nachfolger Petri an der Spitze unter dem Beten und
Mitwirken der ganzen Kirche zu erfüllen hat, ist überall und in jeder Lage ein
und dieselbe, auch wenn sie, je nach Umständen, nicht in der gleichen Weise
ausgeübt wird. Folglich kommen die Unterschiede, die innerhalb dieser Tätigkeit
der Kirche anzuerkennen sind, nicht aus dem inneren Wesen der Sendung selbst,
sondern aus den Bedingungen, unter denen diese Sendung vollzogen wird.
Diese Bedingungen hängen entweder von
der Kirche oder von den Völkern, den Gemeinschaften und den Menschen ab, an die
sich die Sendung richtet. Obgleich nämlich die Kirche von sich aus die
Gesamtheit oder die Fülle der Heilsmittel umgreift, wirkt sie doch nicht immer
und nicht sogleich im vollen Umfang und kann dies auch nicht. Vielmehr kennt sie
Anfänge und Stufen in ihrer Tätigkeit, mit der sie den Plan Gottes zu
verwirklichen sucht. Ja bisweilen ist sie genötigt, nach glücklich begonnenem
Voranschreiten abermals einen Rückschritt zu beklagen, oder sie verbleibt doch
wenigstens in einem gewissen Zustand der Unvollständigkeit und Unzulänglichkeit.
Was aber die Menschen, Gemeinschaften und Völker anlangt, so berührt und
durchdringt sie diese nur schrittweise, und nimmt sie so in die katholische
Fülle auf. Jeder der genannten Bedingungen bzw. Stadien müssen eigene Wirkformen
und geeignete Mittel entsprechen.
Gemeinhin heißen “Missionen” die
speziellen Unternehmungen, wodurch die von der Kirche gesandten Boten des
Evangeliums in die ganze Welt ziehen und die Aufgabe wahrnehmen, bei denVölkern
oder Gruppen, die noch nicht an Christus glauben, das Evangelium zu predigen und
die Kirche selbst einzupflanzen. Sie werden durch die missionarische Tätigkeit
verwirklicht und meist in bestimmten, vom Heiligen Stuhl bestätigten Gebieten
ausgeübt. Das eigentliche Ziel dieser missionarischen Tätigkeit ist die
Evangelisierung und die Einpflanzung der Kirche bei den Völkern und
Gemeinschaften, bei denen sie noch nicht Wurzel gefaßt hat (34). So sollen aus
dem Samen des Gotteswortes überall auf der Welt wohlbegründete einheimische
Teilkirchen heranwachsen, die mit eigener Kraft und Reife begabt sind. Sie
sollen eine eigene Hierarchie in Einheit mit dem gläubigen Volk sowie die zum
vollen Vollzug christlichen Lebens gehörigen Mittel in einer der eigenen Art
gemäßen Weise besitzen und so ihren Teil zum Wohl der Gesamtkirche beitragen.
Das hauptsächliche Mittel dieser Einpflanzung ist die Verkündigung der
Frohbotschaft von Jesus Christus, die auszurufen der Herr seine Jünger in die
ganze Welt gesandt hat, damit die Menschen, wiedergeboren durch das Wort Gottes
(35), mittels der Taufe der Kirche eingegliedert werden, die als Leib des
fleischgewordenen Wortes vom Wort Gottes und vom eucharistischen Brot genährt
wird und lebt (36).
Bei dieser missionarischen Tätigkeit
der Kirche treten verschiedene Bedingungen zuweilen nebeneinander auf: zunächst
solche des Neubeginns oder Pflanzens, dann solche der Neuheit oder Jugend. Sind
diese vorüber, so endigt dennoch die missionarische Tätigkeit der Kirche nicht.
Vielmehr obliegt den inzwischen konstituierten Teilkirchen die Pflicht, sie
fortzusetzen und das Evangelium den einzelnen zu verkündigen, die noch draußen
stehen.
Überdies ändern sich die
Gemeinschaften, innerhalb deren die Kirche besteht, aus verschiedenen Ursachen
nicht selten von Grund auf, so daß völlig neue Bedingungen auftreten können.
Dann muß die Kirche erwägen, ob diese Bedingungen ihre missionarische Tätigkeit
neuerdings erfordern. Außerdem sind die Verhältnisse manchmal von der Art, daß
für bestimmte Zeit die Möglichkeit fehlt, die Botschaft des Evangeliums direkt
und sofort vorzulegen. Dann können und müssen die Missionare geduldig, klug und
zugleich mit großem Vertrauen wenigstens Zeugnis ablegen für die Liebe und Güte
Christi und so dem Herrn die Wege bereiten und ihn in gewissem Sinn gegenwärtig
werden lassen.
So wird deutlich, daß die
missionarische Tätigkeit zuinnerst aus dem Wesen der Kirche hervorquillt. Sie
breitet ihren heilschaffenden Glauben aus, verwirklicht in der Ausbreitung ihre
katholische Einheit und wird von ihrer Apostolizität gehalten. Sie ist Vollzug
der kollegialen Gesinnung ihrer Hierarchie und bezeugt, verbreitet und fördert
ihre Heiligkeit. Mithin unterscheidet sich die missionarische Tätigkeit unter
den Heiden sowohl von der pastoralen Tätigkeit, die den Gläubigen gegenüber
auszuüben ist, als auch von den Bemühungen, die zur Wiederherstellung der
christlichen Einheit unternommen werden. Gleichwohl sind diese beiden mit dem
missionarischen Wirken der Kirche aufs engste verbunden (37); denn Spaltung der
Christen “ist ein Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums
vor allen Geschöpfen” (38) und verschließt vielen den Zugang zum Glauben. Mithin
sind von der Notwendigkeit der Mission her alle Gläubigen dazu gerufen, daß sie
in einer Herde vereint werden und so vor den Völkern von Christus, ihrem Herrn,
einmütig Zeugnis ablegen können. Wenn sie aber den einen Glauben noch nicht voll
zu bezeugen vermögen, so müssen sie sich dennoch von gegenseitiger Wertschätzung
und Liebe beseelen lassen.
7. Der Grund dieser missionarischen
Tätigkeit ergibt sich aus dem Plan Gottes, der “will, daß alle Menschen heil
werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen. Denn es ist nur ein Gott und
nur ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, der Mensch Christus Jesus, der
sich selbst als Lösegeld für alle hingegeben hat” (1 Tim 2,4-6), “und in
keinem andern ist Heil” (Apg 4,12). So ist es nötig, daß sich alle zu
ihm, der durch die Verkündigung der Kirche erkannt wird, bekehren sowie ihm und
seinem Leib, der Kirche, durch die Taufe eingegliedert werden. Christus selbst
hat nämlich “mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der
Taufe betont (39) und damit zugleich die Notwendigkeit der
Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Tür eintreten,
bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die
katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete
Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht
ausharren wollten” (40). Wenngleich Gott Menschen, die das Evangelium ohne ihre
Schuld nicht kennen, auf Wegen, die er weiß, zum Glauben führen kann, ohne den
es unmöglich ist, ihm zu gefallen (41), so liegt also doch auf der Kirche die
Notwendigkeit (42) und zugleich das heilige Recht der Evangeliumsverkündigung.
Deshalb behält heute und immer die missionarische Tätigkeit ihre ungeschmälerte
Bedeutung und Notwendigkeit.
Durch sie sammelt und
ordnet der mystische Christusleib immerfort Kräfte zum eigenen Wachstum (43).
Ihr nachzugehen werden die Glieder der Kirche durch die Liebe getrieben, mit der
sie Gott lieben und durch die sie mit allen Menschen in den geistlichen Gütern
des gegenwärtigen wie des künftigen Lebens Gemeinschaft zu haben verlangen.
Endlich gehört diese
missionarische Tätigkeit zur vollen Verherrlichung Gottes, indem die Menschen
sein Heilswerk, das er in Christus vollzogen hat, bewußt und in seiner Ganzheit
annehmen. So wird durch sie der Plan Gottes erfüllt, dem Christus gehorsam und
liebend gedient hat zur Herrlichkeit des Vaters, der ihn dazu gesandt hat (44),
daß das ganze Menschengeschlecht ein Volk Gottes bilde, in den einen Leib
Christi zusammenwachse und zu dem einen Tempel des Heiligen Geistes aufgebaut
werde. Das entspricht, da es die brüderliche Eintracht zum Ausdruck bringt, ganz
den innersten Wünschen aller Menschen. So wird endlich der Ratschluß des
Schöpfers, der den Menschen nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen, wahrhaft
erfüllt, wenn alle, die an der menschlichen Natur teilhaben, in Christus durch
den Heiligen Geist wiedergeboren, in einmütigem Schauen der Herrlichkeit Gottes
sagen können: “Vater unser” (45).
8. Auch zu der
menschlichen Natur und ihren Strebungen steht die missionarische Tätigkeit in
enger Verbindung. Eben dadurch nämlich, daß sie Christus verkündet, offenbart
die Kirche zugleich dem Menschen die ursprüngliche Wahrheit dessen, was es um
ihn ist und worin seine volle Berufung liegt. Christus ist ja Ursprung und
Urbild jener erneuerten, von brüderlicher Liebe, Lauterkeit und Friedensgeist
durchdrungenen Menschheit, nach der alle verlangen. Christus und die Kirche, die
von ihm durch die Predigt des Evangeliums Zeugnis gibt, überschreiten alle
Besonderheit der Rasse oder der Nation und können deshalb von niemand und
nirgendwo als fremd erachtet werden (46) . Christus selbst ist die Wahrheit und
der Weg, welche die Predigt des Evangeliums allen zugänglich macht, indem sie an
die Ohren aller die Worte eben dieses Christus heranträgt: “Tut Buße, und glaubt
dem Evangelium” (Mk 1,15). Da aber, wer nicht glaubt, schon gerichtet ist
(47), so sind die Worte Christi zugleich Worte des Gerichts und der Gnade, des
Todes und des Lebens; denn wir können zum neuen Leben nur hinzutreten, indem wir
das alte in den Tod hineingeben. Das gilt zunächst von den Personen, dann aber
auch von den verschiedenen Gütern dieser Welt, die zugleich von der Sünde des
Menschen und von der Segnung Gottes gezeichnet sind: “Alle haben nämlich
gesündigt und ermangeln der Herrlichkeit Gottes” (Röm 3,23). Niemand wird
durch sich selbst und aus eigener Kraft von der Sünde erlöst und über sich
hinausgehoben, niemand vollends von seiner Schwachheit, Einsamkeit oder
Knechtschaft frei gemacht (48), vielmehr brauchen alle Christus als Beispiel,
Lehrer, Befreier, Heilbringer, Lebensspender. In der Tat war das Evangelium in
der Geschichte, auch der profanen, den Menschen ein Ferment der Freiheit und des
Fortschritts und bietet sich immerfort als Ferment der Brüderlichkeit, der
Einheit und des Friedens dar. Nicht ohne Grund wird Christus von den Gläubigen
gefeiert als die “Erwartung der Völker und ihr Erlöser” (49).
9. Die Zeit der
missionarischen Tätigkeit liegt also zwischen der ersten Ankunft des Herrn und
seiner Wiederkunft, bei der die Kirche von den vier Winden her wie die Ernte in
die Herrschaft Gottes
gesammelt wird (50). Bevor nämlich
der Herr kommt, muß allen Völkern die frohe Botschaft verkündigt werden (51).
Missionarische Tätigkeit
ist nichts anderes und nichts weniger als Kundgabe oder Epiphanie und Erfüllung
des Planes Gottes in der Welt und ihrer Geschichte, in der Gott durch die
Mission die Heilsgeschichte sichtbar vollzieht. Durch das Wort der Verkündigung
und die Feier der Sakramente, deren Mitte und Höhepunkt die heilige Eucharistie
darstellt, läßt sie Christus, den Urheber des Heils, gegenwärtig werden. Was
immer aber an Wahrheit und Gnade schon bei den Heiden sich durch eine Art von
verborgener Gegenwart Gottes findet, befreit sie von der Ansteckung durch das
Böse und gibt es ihrem Urheber Christus zurück, der die Herrschaft des Teufels
zerschlägt und die vielfältige Bosheit üblen Tuns in Schranken hält. Was an
Gutem in Herz und Sinn der Menschen oder auch in den jeweiligen Riten und
Kulturen der Völker keimhaft angelegt sich findet, wird folglich nicht bloß
nicht zerstört, sondern gesund gemacht, über sich hinausgehoben und vollendet
zur Herrlichkeit Gottes, zur Beschämung des Satans und zur Seligkeit des
Menschen (52). So strebt die missionarische Tätigkeit auf die eschatologische
Fülle hin (53), denn durch sie wird bis zu dem Maß und der Zeit, die der Vater
in seiner Vollmacht festgesetzt hat (54), das Volk Gottes ausgebreitet, dem
prophetisch gesagt ist: “Erweitere deines Zeltes Raum, und deine Zelttücher
spanne aus! Spare nicht!” (Jes 54,2.) (55) So entfaltet sich der
mystische Leib bis zum Maß des Vollalters Christi (56), und der geistliche
Tempel, worin Gott angebetet wird in Geist und Wahrheit (57), wächst und wird
aufgebaut “auf dem Fundament der Apostel und Propheten, während Christus selbst
der Eckstein ist” (Eph 2,20).
2.
Kapitel
Die
eigentliche Missionsarbeit
10. Die Kirche ist von
Christus gesandt, die Liebe Gottes allen Menschen und Völkern zu verkünden und
mitzuteilen; sie ist sich bewußt, daß noch eine ungeheure missionarische Aufgabe
vor ihr liegt. Es gibt zwei Milliarden Menschen - und ihre Zahl nimmt täglich zu
-, die große, festumrissene Gemeinschaften bilden, die durch dauerhafte
kulturelle Bande, durch alte religiöse Traditionen, durch feste
gesellschaftliche Strukturen zusammengehalten sind und die das Evangelium noch
nicht oder doch kaum vernommen haben. Die einen gehören einer der Weltreligionen
an, andere bleiben ohne Kenntnis Gottes, andere leugnen seine Existenz
ausdrücklich oder bekämpfen sie sogar. Um allen Menschen das Geheimnis des Heils
und das von Gott kommende Leben anbieten zu können, muß sich die Kirche all
diesen Gruppen einpflanzen, und zwar mit dem gleichen Antrieb, wie sich Christus
selbst in der Menschwerdung von der konkreten sozialen und kulturellen Welt der
Menschen einschließen ließ, unter denen er lebte.
Artikel 1: Das
christliche Zeugnis
11. Diesen menschlichen
Gruppen also muß die Kirche gegenwärtig sein durch ihre Kinder, die unter ihnen
wohnen oder zu ihnen gesandt werden. Denn alle Christgläubigen, wo immer sie
leben, müssen durch das Beispiel ihres Lebens und durch das Zeugnis des Wortes
den neuen Menschen, den sie durch die Taufe angezogen haben, und die Kraft des
Heiligen Geistes, der sie durch die Firmung gestärkt hat, so offenbaren, daß die
anderen Menschen ihre guten Werke sehen, den Vater preisen (1) und an ihnen den
wahren Sinn des menschlichen Lebens und das alle umfassende Band der
menschlichen Gemeinschaft vollkommener wahrnehmen können.
Um dieses Zeugnis
Christi mit Frucht geben zu können, müssen sie diesen Menschen in Achtung und
Liebe verbunden sein. Sie müssen sich als Glieder der Menschengruppe, in der sie
leben, betrachten; durch die verschiedenen Beziehungen und Geschäfte des
menschlichen Lebens müssen sie an den kulturellen und sozialen Angelegenheiten
teilnehmen. Sie müssen auch mit ihren nationalen und religiösen Traditionen
vertraut sein; mit Freude und Ehrfurcht sollen sie die Saatkörner des Wortes
aufspüren, die in ihnen verborgen sind. Sie sollen aber auch den tiefgreifenden
Wandlungsprozeß wahrnehmen, der sich in diesen Völkern vollzieht. Sie sollen
dahin zu wirken suchen, daß die Menschen unserer Zeit, allzusehr auf
Naturwissenschaft und Technologie der modernen Welt bedacht, sich nicht den
göttlichen Dingen entfremden, sondern im Gegenteil zu einem stärkeren Verlangen
nach der Wahrheit und Liebe, die Gott uns geoffenbart hat, erwachen. Wie
Christus selbst das Herz der Menschen durchschaut und sie durch echt
menschliches Gespräch zum göttlichen Licht geführt hat, so sollen auch seine
Jünger, ganz von Christi Geist erfüllt, die Menschen, unter denen sie leben und
mit denen sie umgehen, kennen; in aufrichtigem und geduldigem Zwiegespräch
sollen sie lernen, was für Reichtümer der freigebige Gott unter den Völkern
verteilt hat; zugleich aber sollen sie sich bemühen, diese Reichtümer durch das
Licht des Evangeliums zu erhellen, zu befreien und unter die Herrschaft Gottes,
des Erlösers, zu bringen.
12. Die Anwesenheit der
Christen in den menschlichen Gemeinschaften muß von jener Liebe beseelt sein,
mit der Gott uns geliebt hat, der will, daß wir einander mit derselben Liebe
begegnen (2) . Die christliche Liebe erstreckt sich auf alle, ohne Unterschied
von Rasse, gesellschaftlicher Stufe oder Religion; sie erwartet nicht Gewinn
oder Dankbarkeit; denn wie Gott sich uns mit ungeschuldeter Liebe zugewandt hat,
so sind auch die Gläubigen in ihrer Liebe auf den Menschen selbst bedacht und
lieben ihn mit der gleichen Zuwendung, mit der Gott den Menschen gesucht hat.
Wie also Christus durch die Städte und Dörfer zog, jederlei Krankheit und
Gebrechen heilend zum Zeichen der kommenden Gottesherrschaft (3) so ist auch die
Kirche durch ihre Kinder mit Menschen jeden Standes verbunden, besonders aber
mit den Armen und Leidenden, und gibt sich mit Freuden für sie hin (4). Sie
nimmt an ihren Freuden und Schmerzen teil; sie weiß um die Erwartungen und die
Rätsel des Lebens, sie leidet mit in den Ängsten des Todes. Denen, die Frieden
suchen, bemüht sie sich in brüderlichem Gespräch zu antworten, indem sie ihnen
Frieden und Licht aus dem Evangelium anbietet.
Bei der Aufrichtung
einer gesunden Wirtschafts- und Sozialordnung sollen die Christgläubigen ihre
Arbeit einsetzen und mit allen anderen zusammenarbeiten. Mit besonderer Sorge
mögen sie sich der Erziehung der Kinder und der heranwachsenden Jugend durch
Schulen verschiedener Typen annehmen; diese Schulen soll man nicht bloß als ein
hervorragendes Mittel zur Bildung und zum Aufstieg der christlichen Jugend
betrachten, sondern gleichzeitig als äußerst wertvollen Dienst an den Menschen,
besonders an den Entwicklungsvölkern, um die menschliche Würde zu höherer
Geltung zu bringen und um bessere menschliche Lebensbedingungen vorzubereiten.
Ferner sollen sie sich an den Anstrengungen der Völker beteiligen, die sich
bemühen, im Kampf gegen Hunger, Unwissenheit und Krankheit bessere
Lebensverhältnisse zu schaffen und den Frieden in der Welt zu festigen. Es soll
der Wunsch der Gläubigen sein, bei dieser Tätigkeit in kluger Weise bei den
Vorhaben mitzuarbeiten, die von privaten sowie öffentlichen Institutionen, von
Regierungen, internationalen Organen, von den verschiedenen christlichen
Gemeinschaften und auch von den nichtchristlichen Religionen unternommen
werden.
Dabei will sich die
Kirche auf keine Weise in die Leitung des irdischen Staatswesens einmischen. Sie
beansprucht kein anderes Recht, als mit Gottes Hilfe in Liebe und treuer
Bereitschaft den Menschen zu dienen (5).
Die Jünger Christi
hoffen, durch die enge Verbindung mit den Menschen in ihrem Leben und Arbeiten
ein wahres Zeugnis abzulegen und auch da zu deren Heil beizutragen, wo sie
Christus nicht ganz verkünden können. Sie suchen ja nicht den rein materiellen
Fortschritt und Wohlstand der Menschen, sondern sie fördern ihre Würde und ihre
brüderliche Gemeinschaft, indem sie religiöse
und
sittliche Wahrheiten vermitteln, die Christus mit seinem eigenen Licht erhellt
hat; auf diese Weise öffnen sie langsam einen volleren Zugang zu Gott. So wird
den Menschen in der Erlangung des Heils durch die Liebe zu Gott und zum Nächsten
geholfen; das Geheimnis Christi beginnt aufzuleuchten, in dem der neue Mensch
erschienen ist, der nach Gott erschaffen wurde 6 , in dem Gottes Liebe sich
geoffenbart hat.
Artikel 2: Die
Verkündigung des Evangeliums und die Sammlung des Gottesvolkes
13. Überall, wo Gott
eine Tür für das Wort auftut, das Geheimnis Christi zu verkünden (7), da muß
allen Menschen (8) mit Freimut und Festigkeit (9) der lebendige Gott verkündet
werden (10) und der, den er zum Heil aller gesandt hat, Jesus Christus (11), auf
daß die Nichtchristen glaubend, mit einem Herzen, das ihnen der Heilige Geist
geöffnet hat (12), sich frei zum Herrn bekehren und ihm aufrichtig anhangen, da
er als “der Weg, die Wahrheit und das Leben” (Joh 14,6) all ihr
geistliches Sehnen erfüllt, ja es unendlich überragt.
Diese Bekehrung muß man
gewiß notwendig als anfanghaft auffassen, aber doch als ausreichend, damit der
Mensch verstehe, daß er, der Sünde entrissen, in das Geheimnis der Liebe Gottes
eingeführt werde, der ihn zu seiner persönlichen Gemeinschaft in Christus ruft;
denn unter dem Einfluß der Gnade beginnt der Neubekehrte seinen geistlichen Weg,
auf dem er, durch den Glauben schon mit dem Geheimnis des Todes und der
Auferstehung verbunden, vom alten Menschen hinüberschreitet zum neuen Menschen,
der in Christus vollendet ist (13). Dieser Übergang bringt einen
fortschreitenden Wandel seines Empfindens und Verhaltens mit sich; er muß sich
in seinen sozialen Auswirkungen kundtun und sich während des Katechumenates
langsam entwickeln. Da der Herr, dem er glaubt, ein Zeichen des Widerspruchs ist
(14), muß der Neubekehrte oft Bruch und Trennung erleben, aber auch Freuden, die
Gott nicht nach Maß austeilt (15).
Die Kirche verbietet
streng, daß jemand zur Annahme des Glaubens gezwungen oder durch ungehörige
Mittel beeinflußt oder angelockt werde, wie sie umgekehrt auch mit Nachdruck für
das Recht eintritt, daß niemand durch üble Druckmittel vom Glauben abgehalten
werde (16).
Nach uraltem kirchlichem
Brauch sollen die Motive der Bekehrung erkundet und wenn nötig gereinigt
werden.
14. Wer den Glauben an
Christus von Gott durch die Kirche empfangen hat (17), soll durch liturgische
Zeremonien zum Katechumenat zugelassen werden. Dieses besteht nicht in einer
bloßen Erläuterung von Lehren und Geboten, sondern in der Einführung und
genügend langen Einübung im ganzen christlichen Leben, wodurch die Jünger mit
Christus, ihrem Meister, verbunden werden. Die Katechumenen müssen also in
passender Weise in das Geheimnis des Heils eingeweiht werden; durch die Übung
eines Lebenswandels nach dem Evangelium und durch eine Folge von heiligen Riten
(18) soll man sie stufenweise in das Leben des Glaubens, der Liturgie und der
liebenden Gemeinschaft des Gottesvolkes einführen.
Endlich werden sie durch
die Sakramente der christlichen Initiation von der Macht der Finsternis befreit
(19); mit Christus sterben sie, werden sie begraben und erstehen sie (20); sie
empfangen den Geist der Kindschaft (21) und feiern das Gedächtnis des Todes und
der Auferstehung des Herrn mit dem ganzen Gottesvolk.
Es ist zu wünschen, daß
die Fasten- und Osterliturgie so erneuert werde, daß sie die Katechumenen zur
Feier des österlichen Geheimnisses bereitet, bei deren festlicher Begehung sie
durch die Taufe für Christus wiedergeboren werden.
Um diese christliche
Initiation im Katechumenat sollen sich aber nicht bloß Katechisten und Priester
kümmern, sondern die ganze Gemeinde der Gläubigen, besonders aber die Taufpaten,
so daß den Katechumenen von Anfang an zum Bewußtsein kommt, daß sie zum
Gottesvolk gehören. Da das Leben der Kirche apostolisch ist, sollen die
Katechumenen lernen, durch das Zeugnis des Lebens und das Bekenntnis
des Glaubens zur Verkündigung des Evangeliums und zum Aufbau der
Kirche wirksam mitzuarbeiten.
Die Rechtsstellung der
Katechumenen schließlich soll im neuen Gesetzbuch der Kirche klar umschrieben
werden; denn sie sind schon mit der Kirche verbunden (22), sie gehören schon zum
Hause Christi (23), und nicht selten führen sie schon ein Leben des Glaubens,
der Hoffnung und der Liebe.
Artikel 3: Der
Aufbau der christlichen Gemeinschaft
15. Der Heilige Geist
ruft alle Menschen durch die Saat des Wortes und die Predigt des Evangeliums zu
Christus; wenn er die an Christus Glaubenden im Schoß des Taufbrunnens zu neuem
Leben gebiert, dann sammelt er sie zu dem einen Gottesvolk, das “ein
auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein
Volk von ihm zu eigen genommen ist” (1 Petr 2,9) (24).
Als Mitarbeiter Gottes
(25) sollen die Missionare solche Gemeinden von Gläubigen erwecken, die würdig
der Berufung, die sie empfangen haben (26), die Ämter, die Gott ihnen anvertraut
hat, ausüben: das priesterliche, das prophetische und das königliche Amt. Auf
diese Weise wird die christliche Gemeinschaft zum Zeichen der Gegenwart Gottes
in der Welt. Sie ist ja selbst ständig im eucharistischen Opfer mit Christus auf
dem Weg hinüber zum Vater (27); unablässig aus dem Wort Gottes genährt (28),
gibt sie Zeugnis für Christus (29); sie wandelt in der Liebe und glüht von
apostolischem Eifer (30).
Von Anfang an soll die
christliche Gemeinschaft so aufgebaut werden, daß sie, soweit möglich, für ihre
eigenen Bedürfnisse aufkommen kann.
Diese Gemeinschaft der
Gläubigen soll durch ihre Ausstattung mit den kulturellen Reichtümern der
eigenen Heimat tief im Volk verwurzelt sein: Die Familien sollen blühen im Geist
des Evangeliums (31), geeignete Schulen sollen ihnen helfen. Durch die
Errichtung von Vereinigungen und Gruppen soll das Apostolat der Laien die ganze
Gesellschaft mit evangelischem Geist durchdringen; die Liebe zwischen Katholiken
verschiedener Riten soll hell leuchten (32).
Unter den Neuchristen
soll der ökumenische Geist gepflegt werden. Sie sollen alle, die an Christus
glauben, auch wirklich als Christi Jünger anerkennen, die in der Taufe
wiedergeboren sind und an sehr vielen Gütern des Gottesvolkes teilhaben. Den
religiösen Verhältnissen entsprechend soll man die ökumenische Bewegung so
fördern, daß die Katholiken mit den von ihnen getrennten Brüdern, gemäß den
Richtlinien des Dekretes über die Ökumenismus, brüderlich zusammenarbeiten im
gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus vor den
Heiden, soweit dieses vorhanden ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und
technischen sowie kulturellen und religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein
von Indifferentismus und Verwischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muß.
Der Grund für diese Zusammenarbeit sei vor allem Christus, ihr gemeinsamer Herr.
Sein Name möge sie zueinanderbringen! Diese Zusammenarbeit soll nicht nur
zwischen Privatpersonen stattfinden, sondern nach dem Urteil des Ortsordinarius
auch zwischen den Kirchen oder Kirchengemeinschaften und ihren Unternehmungen.
Die aus allen Völkern in
der Kirche versammelten Christgläubigen unterscheiden sich nicht von den übrigen
Menschen durch Staatsform, Sprache oder Gesellschaftsordnung (33). Darum sollen
sie in den ehrbaren Lebensgewohnheiten ihres Volkes für Gott und Christus leben.
Als gute Bürger sollen sie die Vaterlandsliebe wahrhaft und tatkräftig üben.
Mißachtung fremder Rassen und übersteigerten Nationalismus aber sollen sie
gänzlich meiden und die alle Menschen umfassende Liebe pflegen.
Um all das zu
verwirklichen, sind die Laien, also die Christgläubigen, die Christus durch die
Taufe eingegliedert sind und in der Welt leben, von größter Bedeutung und
verdienen besondere Sorge. Denn es ist ihre eigentliche Aufgabe, vom Geist
Christi erfüllt, gleichsam als Sauerteig die zeitlichen Dinge so von innen her
zu beseelen und zu ordnen, daß sie immer mehr Christus gemäß werden (34).
Aber es ist nicht genug,
daß das christliche Volk anwesend ist und in einem Volk Fuß gefaßt hat; es ist
auch nicht genug, daß es das Apostolat des Beispiels ausübt. Dazu ist es
gegründet und dazu ist es da, um den nichtchristlichen Mitbürgern in Wort und
Werk Christus zu verkünden und ihnen zur vollen Annahme Christi zu helfen.
Zur Einpflanzung der
Kirche und zum Wachstum der christlichen Gemeinschaft aber sind verschiedene
Dienste notwendig; durch göttliche Berufung werden sie in der Gemeinde der
Gläubigen selbst geweckt, und sie müssen von allen sorgfältig gefördert und
gepflegt werden. Dazu gehören das Amt des Priesters, des Diakons, des
Katechisten und die Katholische Aktion. Ebenso leisten Ordensmänner und
Ordensfrauen zur Verwurzelung und Festigung der Herrschaft Christi in den Seelen
und zu ihrer Ausbreitung durch ihr Gebet und ihr Wirken einen unentbehrlichen
Dienst.
16. Mit großer Freude
dankt die Kirche für das unschätzbare Geschenk des Priesterberufes, das Gott so
vielen jungen Menschen austeilt unter Völkern, die sich erst zu Christus bekehrt
haben; denn die Kirche schlägt in einer menschlichen Gemeinschaft tiefere
Wurzeln, wenn die verschiedenen Gemeinden der Gläubigen aus ihren Reihen ihre
eigenen Diener des Heiles erhalten, die als Bischöfe, Priester und Diakone ihren
Brüdern dienen, so daß die jungen Kirchen langsam diözesanen Aufbau mit eigenem
Klerus erlangen.
Was dieses Konzil über
priesterliche Berufung und Ausbildung festgesetzt hat, soll man da, wo die
Kirche erst gepflanzt wird, und in den jungen Kirchen treu wahren. Besonders
soll man beachten, was gesagt ist über die enge Verbindung der spirituellen mit
der wissenschaftlichen und pastoralen Ausbildung, über die Lebensweise nach dem
Evangelium, ohne Rücksicht auf eigenen Nutzen oder Familieninteressen, über die
Pflege eines tiefen Verständnisses für das Geheimnis der Kirche. Daraus wird es
ihnen wunderbar aufgehen, was es heißt, sich selbst ganz dem Dienst des Leibes
Christi in der Arbeit für das Evangelium zu weihen, mit dem Bischof als treue
Mitarbeiter verbunden zu sein und ihre Arbeit in Gemeinschaft mit ihren
Mitbrüdern zu tun (35).
Um dieses umfassende
Ziel zu erreichen, muß die ganze Ausbildung der Alumnen im Licht des
Heilsgeheimnisses geplant werden, wie es in der Schrift enthalten ist. Sie
müssen lernen, dieses Geheimnis Christi und des menschlichen Heils in der
Liturgie gegenwärtig zu finden und in ihrem Leben zu verwirklichen (36).
Diese allgemeinen
Erfordernisse der priesterlichen Ausbildung, auch nach der pastoralen und
praktischen Seite, müssen nach den Richtlinien des Konzils (37) mit dem Bemühen
verbunden werden, den besonderen Formen des Denkens und Handelns des eigenen
Volkes entgegenzukommen. Der Geist der Alumnen muß also geöffnet und geschärft
werden, damit sie sich ein gutes Wissen und ein rechtes Urteil über die Kultur
des eigenen Volkes erwerben können. In den philosophischen und theologischen
Disziplinen sollen sie die Beziehungen verstehen, die zwischen ihrer
heimatlichen Überlieferung und Religion und der christlichen Religion bestehen
(38). Ebenso muß die Priesterbildung die pastoralen Bedürfnisse des Landes
berücksichtigen. Die Alumnen sollen Geschichte, Zweck und Methode der
missionarischen Tätigkeit der Kirche kennenlernen, ebenso die besonderen
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse des eigenen Volkes. Sie
sollen im Geist des Ökumenismus erzogen und zum brüderlichen Dialog mit den
Nichtchristen gut vorbereitet werden (39). All das verlangt, daß die Studien bis
zum Priestertum soweit wie möglich im Zusammenleben mit dem eigenen Volk und
seinen Lebensgewohnheiten durchgeführt werden (40). Endlich soll man auch für
die Ausbildung in der geordneten kirchlichen Verwaltung sorgen, ja sogar auf
wirtschaftlichem Gebiet.
Darüber hinaus soll man
geeignete Priester auswählen, die sich nach einiger pastoraler Praxis in höheren
Studien an auswärtigen Universitäten, vor allem in Rom, und an anderen
wissenschaftlichen Instituten weiterbilden sollen, so daß den jungen Kirchen
erfahrene Fachleute aus dem eigenen Klerus für die schwierigeren Aufgaben zur
Verfügung stehen.
Wo die
Bischofskonferenzen es für gut halten, soll der Diakonat als fester Lebensstand
wieder eingeführt
werden, entsprechend den Normen der
Konstitution über die Kirche (41); denn es ist angebracht, daß Männer, die
tatsächlich einen diakonalen Dienst ausüben, sei es als Katechisten in der
Verkündigung des Gotteswortes, sei es in der Leitung abgelegener christlicher
Gemeinden im Namen des Pfarrers und des Bischofs, sei es in der Ausübung
sozialer oder caritativer Werke, durch die von den Aposteln her überlieferte
Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren
Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können.
17. Ebenso verdient die
Schar der Katechisten Anerkennung, Männer wie Frauen, die so große Verdienste um
das Werk der Heidenmission haben. Erfüllt von apostolischer Gesinnung, leisten
sie mit vielen Mühen ihren einzigartigen und unersetzlichen Beitrag zur
Verbreitung des Glaubens und der Kirche.
Das Amt der Katechisten
hat in unseren Tagen, da es für die Glaubensunterweisung solcher Massen und den
Seelsorgedienst nur wenige Kleriker gibt, allergrößte Bedeutung. Deshalb muß
ihre Ausbildung so vervollkommnet und dem kulturellen Fortschritt angepaßt
werden, daß sie ihr Amt, das durch neue und ausgedehntere Aufgaben erschwert
wird, als fähige Mitarbeiter der Priester möglichst gut ausüben können.
Man muß deshalb die
diözesanen und regionalen Schulen vermehren, in denen die zukünftigen
Katechisten die katholische Lehre, mit besonderer Betonung von Schrift und
Liturgie, sowie die katechetischen Methoden und die pastorale Praxis erlernen
und sich in stetiger Übung von Frömmigkeit und sittlichem Leben zu einem
christlichen Verhalten bilden (42). Zusammenkünfte und Kurse soll man ferner
veranstalten, durch die die Katechisten in den Fächern und Fertigkeiten, die zu
ihrem Dienst gehören, zu bestimmten Zeiten Auffrischung erhalten und ihr
geistliches Leben genährt und gestärkt wird. Außerdem muß man denen, die sich
hauptamtlich dieser Arbeit widmen, durch gerechte Vergütung einen gebührenden
Lebensstandard und soziale Sicherheit gewährleisten (43).
Es besteht der Wunsch
des Konzils, daß durch besondere Mittel der Heiligen Kongregation zur
Verbreitung des Glaubens für Ausbildung und Unterhalt der Katechisten gesorgt
werde. Wenn es für nötig und zweckmäßig gehalten wird, möge ein eigenes Werk für
Katechisten gegründet werden.
Die Kirchen werden auch
dankbar die hochherzige Arbeit der Hilfskatechisten anerkennen, deren Mitwirkung
sie brauchen. Sie leiten in ihren Gemeinden die Gebete und geben den Unterricht.
Für ihre wissensmäßige und geistliche Bildung soll ordnungsgemäß gesorgt werden.
Es ist außerdem zu wünschen, daß den entsprechend ausgebildeten Katechisten, wo
es angezeigt erscheint, die kanonische Sendung in einer öffentlichen
liturgischen Feier gegeben werde, damit sie beim Volk in Glaubensfragen größere
Autorität genießen.
18. Schon von der
Pflanzung der Kirche an soll das Ordensleben eifrig gefördert werden, das nicht
nur für die missionarische Tätigkeit wertvolle und unbedingt notwendige Dienste
leistet, sondern auch durch die in der Kirche vollzogene, innigere Weihe an Gott
lichtvoll das innerste Wesen der christlichen Berufung offenbart und darstellt
(44).
Die religiösen
Genossenschaften, die bei der Pflanzung der Kirche mitarbeiten, sollen von den
geistlichen Reichtümern ganz durchdrungen sein, die die Ordenstradition der
Kirche auszeichnen, und sie dem Geist und der Anlage eines jeden Volkes
entsprechend auszudrücken und weiterzugeben suchen. Sie sollen sorgfältig
überlegen, wie die Tradition des asketischen und beschaulichen Lebens, deren
Keime manchmal alten Kulturen schon vor der Verkündigung des Evangeliums von
Gott eingesenkt wurden, in ein christliches Ordensleben aufgenommen werden
können.
In den jungen Kirchen
sollen verschiedene Formen des Ordenslebens entwickelt werden, um die
verschiedenen Aspekte der Sendung Christi und des Lebens der Kirche
auszudrücken; sie sollen sich verschiedenen pastoralen Arbeiten widmen und ihre
Mitglieder für sie ordnungsgemäß vorbereiten. Doch sollen die Bischöfe in ihrer
Konferenz darauf achten, daß nicht Kongregationen mit dem gleichen apostolischen
Zweck vervielfacht werden, zum Schaden des
Ordenslebens
und des Apostolates.
Besondere Erwähnung
verdienen die verschiedenen Unternehmungen, die das beschauliche Leben
verwurzeln sollen; die einen behalten die wesentlichen Elemente der monastischen
Lebensform bei und versuchen, die reiche Tradition ihres Ordens zu verpflanzen.
Andere kehren zu den einfacheren Formen des altkirchlichen Mönchswesens zurück.
Alle aber sollen sich um eine echte Anpassung an die lokalen Verhältnisse
bemühen. Das beschauliche Leben gehört eben zur vollen Anwesenheit der Kirche
und muß deshalb überall bei den jungen Kirchen Eingang finden.
3.
Kapitel
Die
Teilkirchen
19. Die Einpflanzung der
Kirche in eine bestimmte Gesellschaft erreicht einen gewissen Abschluß, wenn die
Gemeinschaft der Gläubigen im gesellschaftlichen Leben verwurzelt und der
örtlichen Kultur in etwa angepaßt ist und so schon Stetigkeit und Festigkeit
besitzt. Das heißt: es steht ihr schon eine wenn auch noch nicht genügend große
Zahl von einheimischen Priestern sowie von Ordensleuten und Laien zur Verfügung,
und sie ist mit den Ämtern und Einrichtungen ausgestattet, die notwendig sind,
um unter der Leitung des Bischofs das Leben des Gottesvolkes zu führen und
auszubreiten.
In diesen jungen Kirchen
muß das Leben des Gottesvolkes auf allen Gebieten des christlichen Lebens
reifen, das nach den Richtlinien dieses Konzils zu erneuern ist. Die Gemeinden
der Gläubigen werden immer mehr zu bewußt-lebendigen Gemeinschaften des
Glaubens, der Liturgie und der Liebe; die Laien bemühen sich in ihrer weltlichen
und apostolischen Tätigkeit, eine Ordnung der Liebe und der Gerechtigkeit im
Staatswesen aufzubauen; man benützt die publizistischen Mittel nach Tunlichkeit
und mit Klugheit; durch ein wahrhaft christliches Leben werden die Familien zu
Pflanzstätten des Laienapostolates, sowie für Priester- und Ordensberufe. Der
Glaube wird in angepaßter Katechese gelehrt, in einer dem Volkscharakter
harmonierenden Liturgie gefeiert und findet durch entsprechende kirchliche
Gesetzgebung Eingang in die wertvollen Einrichtungen und Gepflogenheiten des
Landes.
Die Bischöfe aber sollen
zusammen mit ihrem Priesterkollegium, mehr und mehr durchdrungen vom Geist
Christi und der Kirche, in Verbindung mit der Gesamtkirche denken und leben. Die
Gemeinschaft der jungen Kirchen mit der ganzen Kirche muß sehr eng bleiben;
deren Traditionselemente sollen sie mit der eigenen Kultur verbinden, um durch
den gegenseitigen Austausch von Kräften das Leben des mystischen Leibes zu
entfalten (1). Man soll deshalb die theologischen,
psychologischen und menschlichen Ansätze auswerten, die dazu beitragen können,
den Sinn für die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche zu entwickeln.
Diese Kirchen sind
jedoch häufig in den ärmeren Gebieten der Erde gelegen und leiden meist noch
schwer unter Priestermangel und materieller Not. Sie sind deshalb sehr darauf
angewiesen, daß die fortgesetzte Missionstätigkeit der ganzen Kirche ihnen die
Hilfe bringt, die vor allem dem Wachstum und der Reifung des christlichen Lebens
der Ortskirche dienen soll. Diese Missionstätigkeit soll auch den schon lange
gegründeten Kirchen, die sich in einem Zustand des Rückschritts oder der
Schwäche befinden, Hilfe bringen.
Indes sollen diese
Kirchen ein gemeinsames pastorales Programm und geeignete Unternehmen einleiten,
durch die die Berufe zum Diözesanklerus und zu den Orden zahlenmäßig vermehrt,
sorgfältiger ausgewählt und wirksamer gepflegt werden (2), so daß sie allmählich
für sich selber sorgen und anderen Hilfe bringen können.
20. Da die Teilkirche
ein getreues Abbild der Gesamtkirche sein muß, soll sie sich auch ihrer Sendung
an diejenigen, die mit ihr im gleichen Raum leben und noch nicht an Christus
glauben, wohl bewußt sein, damit sie durch das Zeugnis des Lebens, der einzelnen
sowohl wie der ganzen Gemeinde, ein Zeichen sei, das auf Christus hinweist.
Darüber hinaus ist der
Dienst des Wortes notwendig, damit das Evangelium alle erreiche. Vor allem muß
der Bischof Verkünder des Glaubens
sein, der neue Jünger
Christus zuführen soll (3). Um diese hohe Aufgabe richtig zu erfüllen, muß er
sowohl die Situation seiner Herde genau kennen als auch die Vorstellungen, die
seine Landsleute sich zuinnerst von Gott gebildet haben. Dabei muß er auch auf
die Wandlungen sorgfältig achthaben, die die Verstädterung, die Wanderung der
Bevölkerung und der religiöse Indifferentismus bewirken.
Die einheimischen
Priester sollen in den jungen Kirchen mit Eifer das Werk der
Glaubensverkündigung in Angriff nehmen; dabei sollen sie mit den auswärtigen
Missionaren zusammenarbeiten, mit denen sie, geeint unter der Autorität des
Bischofs, eine einzige Priesterschaft bilden, und zwar nicht nur zur Betreuung
der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes, sondern auch zur Predigt des
Evangeliums denen, die draußen sind. Sie sollen bereit sein, sich bei gegebener
Gelegenheit sogar frohgemut ihrem Bischof zur Verfügung zu stellen, um die
Missionsarbeit in entlegenen und vernachlässigten Distrikten der eigenen Diözese
oder auch in anderen Diözesen aufzunehmen.
Mit gleichem Eifer
sollen sich die Ordensmänner und Ordensfrauen und ebenso die Laien für ihre
Mitbürger, zumal die ärmeren, einsetzen.
Die Bischofskonferenzen
sollen dafür sorgen, daß in bestimmten Zeitabständen Kurse zur exegetischen,
theologischen, spirituellen und pastoralen Auffrischung stattfinden, damit der
Klerus bei der Vielfalt und dem Wechsel der Verhältnisse eine vollere Kenntnis
der theologischen Wissenschaften und der pastoralen Methoden erhalte.
Im übrigen soll man treu
befolgen, was dieses Konzil vor allem im Dekret über den Dienst und das Leben
der Priester festgesetzt hat.
Um diese Missionsarbeit
der Teilkirche auszuführen, sind geeignete Helfer erforderlich, und sie sind
rechtzeitig in einer Weise vorzubereiten, die der Situation der einzelnen Kirche
entspricht. Da aber die Menschen mehr und mehr zu Gruppen zusammenwachsen, ist
es sehr angebracht, wenn sich die Bischofskonferenzen gemeinsam über den Dialog
mit diesen Gruppen beraten. Wenn sich aber in manchen Gegenden Gruppen von
Menschen finden, die von der Annahme des katholischen Glaubens dadurch
abgehalten werden, daß sie sich der besonderen Erscheinungsweise der Kirche in
ihrer Gegend nicht anpassen können, so wird vorgeschlagen, daß für eine solche
Situation in besonderer Weise (4) Sorge getragen werde, bis alle Christen in
einer Gemeinschaft vereint werden können. Wenn der Apostolische Stuhl zu diesem
Zweck Missionare zur Verfügung haben sollte, mögen die betreffenden Bischöfe sie
in ihre Diözesen rufen oder sie gern aufnehmen und ihre Bemühungen tatkräftig
unterstützen.
Damit dieser
missionarische Eifer bei den eigenen Landsleuten blühe, ist es sehr nützlich,
daß die jungen Kirchen sobald wie möglich an dem gesamten Missionswerk der
Kirche aktiven Anteil nehmen, indem sie selbst Missionare ausschicken, die
überall in der Welt das Evangelium verkünden sollen, auch wenn sie selbst an
Priestermangel leiden; denn die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche findet
gleichsam ihre Krönung, wenn sie selbst an der Missionsarbeit bei anderen
Völkern tätig teilnehmen.
21. Die Kirche ist nicht
wirklich gegründet, hat noch nicht ihr volles Leben, ist noch nicht ganz das
Zeichen Christi unter den Menschen, wenn nicht mit der Hierarchie auch ein
wahrer Laienstand da ist und arbeitet; denn das Evangelium kann nicht in Geist,
Leben und Arbeit eines Volkes tief Wurzel schlagen ohne die tätige Anwesenheit
der Laien. Deshalb muß schon bei der Gründung der Kirche auf die Entwicklung
eines reifen christlichen Laienstandes geachtet werden.
Denn die gläubigen Laien
gehören gleichzeitig ganz zum Gottesvolk und ganz zur bürgerlichen Gesellschaft:
Zu ihrem Volk gehören sie, in dem sie geboren wurden, an dessen Kulturgütern sie
durch die Erziehung teilzunehmen begonnen haben, mit dessen Leben sie durch
viele gesellschaftliche Bande verbunden sind, an dessen Aufstieg sie durch ihre
eigenen Anstrengungen in ihrem Beruf mitarbeiten, dessen Probleme sie als ihre
eigenen empfinden und zu lösen suchen. Sie gehören ebenso Christus an, da sie in
der Kirche wiedergeboren sind durch Glaube und Taufe, damit sie in der Neuheit
des Lebens und Arbeitens Christus zu eigen seien (5) und damit in Christus alles
Gott unterworfen werde und endlich Gott sei alles in allem
(6).
Hauptaufgabe der Laien,
der Männer und der Frauen, ist das Christuszeugnis, das sie durch Leben und Wort
in ihrer Familie, in ihrer Gesellschaftsschicht und im Bereich ihrer
Berufsarbeit geben müssen. Denn es muß in ihnen der neue Mensch erscheinen, der
nach Gottes Bild in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit geschaffen ist (7).
Diese Neuheit des Lebens aber müssen sie im Bereich der heimatlichen
Gesellschaft und Kultur ausdrücken, den Traditionen des eigenen Volkes
entsprechend. Sie selbst müssen diese Kultur kennen, sie heilen und bewahren,
sie müssen sie im Zug der modernen Entwicklung entfalten und endlich in Christus
vollenden, so daß der Christusglaube und das Leben der Kirche der Gesellschaft,
in der sie leben, nicht mehr äußerlich sei, sondern sie zu durchdringen und zu
verwandeln beginne. Ihren Mitbürgern seien sie in aufrichtiger Liebe verbunden,
so daß in ihrem Umgang das neue Band der Einheit und der universalen Solidarität
sichtbar werde, die aus dem Geheimnis Christi stammt. Auch sollen sie den
Glauben an Christus unter denen verbreiten, mit denen sie durch Bande des
täglichen Lebens und des Berufes verbunden sind. Diese Pflicht ist um so
dringender, weil die meisten Menschen nur durch benachbarte Laien das Evangelium
hören und Christus kennenlernen können. Ja, wo es möglich ist, sollen Laien
bereit sein, in noch unmittelbarerer Zusammenarbeit mit der Hierarchie die
besondere Sendung zu erfüllen: das Evangelium zu verkünden und christlichen
Unterricht zu erteilen, um der werdenden Kirche die Kraft zu vermehren.
Die Diener der Kirche
sollen das Apostolat der Laien hoch bewerten. Sie sollen die Laien formen, daß
sie sich als Glieder Christi ihrer Verantwortung für alle Menschen bewußt
werden; sie sollen ihnen das Geheimnis Christi tief erschließen, sie sollen sie
auch in die methodische Arbeit einführen und ihnen in Schwierigkeiten zur Seite
stehen, im Geiste der Konstitution über die Kirche und des Dekrets über das
Laienapostolat.
Hirten und Laien haben
also ihre besonderen Aufgaben und ihre eigene Verantwortung, und so soll die
ganze junge Kirche ein einziges Zeugnis Christi geben, lebendig und stark, auf
daß sie ein leuchtendes Zeichen des Heils sei, das in Christus zu uns gekommen
ist.
22. Das Saatkorn, das
heißt das Wort Gottes, sprießt aus guter, von himmlischem Tau befeuchteter Erde,
zieht aus ihr den Saft, verwandelt ihn und assimiliert ihn sich, um viele Frucht
zu bringen. In der Tat nehmen die jungen Kirchen, verwurzelt in Christus, gebaut
auf das Fundament der Apostel, nach Art der Heilsordnung der Fleischwerdung in
diesen wunderbaren Tausch alle Schätze der Völker hinein, die Christus zum Erbe
gegeben sind (8). Aus Brauchtum und Tradition ihrer Völker, aus Weisheit und
Wissen, aus Kunststil und Fertigkeit entlehnen sie alles, was beitragen kann,
die Ehre des Schöpfers zu preisen, die Gnade des Erlösers zu verherrlichen, das
Christenleben recht zu gestalten (9).
Um dieses Ziel zu
verwirklichen, muß in jedem sozio-kulturellen Großraum die theologische
Besinnung angespornt werden, die im Licht der Tradition der Gesamtkirche die von
Gott geoffenbarten Taten und Worte, die in der Heiligen Schrift aufgezeichnet
sind und von Kirchenvätern und Lehramt erläutert werden, aufs neue
durchforscht.
So wird man klarer
erfassen, auf welchen Wegen der Glaube, unter Benutzung der Philosophie und
Weisheit der Völker, dem Verstehen näherkommen kann und auf welche Weise die
Gepflogenheiten, die Lebensauffassung und die soziale Ordnung mit dem durch die
göttliche Offenbarung bezeichneten Ethos in Einklang gebracht werden können. Von
da öffnen sich Wege zu einer tieferen Anpassung im Gesamtbereich des
christlichen Lebens. Wenn man so vorangeht, wird jeder Anschein von Synkretismus
und falschem Partikularismus ausgeschlossen; das christliche Leben wird dem
Geist und der Eigenart einer jeden Kultur angepaßt (10); die besonderen
Traditionen, zusammen mit den vom Evangelium erleuchteten Gaben der
verschiedenen Völkerfamilien, werden in die katholische Einheit hineingenommen.
So haben schließlich die jungen Teilkirchen mit dem ganzen Reichtum ihrer
Überlieferung ihren Platz in der kirchlichen Gemeinschaft, unter voller Wahrung
des Primates des
Stuhles Petri, der in der ganzen
Gemeinschaft der Liebe den Vorsitz führt (11).
Es ist zu wünschen, ja
überaus angebracht, daß die Bischofskonferenzen innerhalb der sozio-kulturellen
Großräume unter sich Verbindung aufnehmen, damit sie in gemeinsamer Überlegung
einmütig dieses Ziel der Anpassung verfolgen können.
Kapitel 4
Die Missionare
23. Obwohl jedem Jünger Christi die
Pflicht obliegt, nach seinem Teil den Glauben auszusäen1, beruft Christus der
Herr aus der Schar der Jünger immer wieder solche, die er selbst will, damit sie
bei ihm seien und er sie zur Verkündigung bei den Völkern aussende (2). Deshalb
regt er durch den Heiligen Geist, der seine Gnadengaben, wie er will, zum
allgemeinen Nutzen austeilt (3), im Herzen einzelner die Berufung zum Missionar
an und erweckt gleichzeitig in der Kirche Institute (4), welche die Pflicht der
Evangeliumsverkündigung, die der gesamten Kirche obliegt, gewissermaßen als ihre
ureigene Aufgabe auf sich nehmen.
Denn durch eine besondere Berufung sind
diejenigen gezeichnet, die, im Besitz der erforderlichen natürlichen Anlagen,
nach Begabung und Charakter geeignet sind, die Missionsarbeit auf sich zu nehmen
(5), seien es Einheimische oder Auswärtige: Priester, Ordensleute oder Laien.
Ausgesondert zu dem Werk, zu dem sie berufen sind (6), gehen sie, von der
rechtmäßige Autorität gesandt, in gläubigem Gehorsam hinaus zu jenen, die fern
von Christus sind - Diener des Evangeliums, “damit die Heiden als Opfergabe
wohlgefällig werden, geheiligt durch den Heiligen Geist” (Röm 15,16).
24. Wenn Gott ruft, muß der Mensch
Antwort geben, und zwar so, daß er nicht Fleisch und Blut zu Rate zieht (7),
sondern sich ganz dem Dienst am Evangelium verschreibt. Eine solche Antwort kann
der Mensch nur geben, wenn der Heilige Geist ihn treibt und ihm Kraft gibt.
Tritt doch der Gesandte in das Leben und die Sendung dessen ein, der “sich
selbst entäußert und Knechtsgestalt angenommen hat” (Phil 2,7). So muß
der Missionar bereit sein, sein Leben hindurch zu dem an ihn ergangenen Ruf zu
stehen, sich selbst und allem, was er bislang als sein angesehen hat, zu
entsagen, um allen alles zu werden (8).
Wenn er den Völkern die frohe Botschaft
verkündet, mache er mit Freimut das Geheimnis Christi, an dessen Stelle er
steht, kund. Deshalb habe er in ihm den Mut, so wie es seine Pflicht ist, zu
reden (9) und sich des Ärgernisses des Kreuzes nicht zu schämen. In der
Nachfolge seines Meisters, der sanft und von Herzen demütig war, mache er
begreiflich, daß sein Joch nicht drückt und seine Bürde nicht lastet (10). Durch
ein Leben ganz nach den Evangelium (11), in großer Geduld, in Langmut und Güte
und in aufrichtiger Liebe (12) lege er Zeugnis ab für seinen Herrn, wenn es sein
muß bis zur Hingabe des Lebens. Die Kraft und Tapferkeit dazu wird er im Gebet
von Gott erlangen, und so wird er erfahren, daß aus aller Prüfung durch Trübsal
und bitterste Armut übergroße Freude strömt (13). Er sei überzeugt, daß der
Gehorsam die besondere Tugend des Dieners Christi ist, der durch seinen Gehorsam
das Menschengeschlecht erlöst hat.
Damit die Herolde der Frohbotschaft die
Gnade, die ihnen geworden ist, nicht geringachten, sollen sie sich täglich im
Geist erneuern (14). Die Ordinarien und die Oberen aber sollen die Missionare in
bestimmten Zeitabständen versammeln, damit sie durch die Hoffnung ihrer Berufung
gefestigt und im apostolischen Dienst neu ausgerichtet werden, gegebenenfalls in
eigens dazu gegründeten Häusern.
25. Auf seine so hohe Aufgabe muß der
künftige Missionar durch eine besondere geistliche und sittliche Formung
vorbereitet werden (15). Der Missionar muß initiativfreudig sein, beharrlich in
der Durchführung von Unternehmen und ausdauernd in Schwierigkeiten. Geduldig und
starkmütig muß er Einsamkeit, Ermüdung und Mißerfolge tragen lernen. In
geistiger Aufgeschlossenheit und
Offenheit des Herzens muß er auf die Menschen zugehen können.
Aufgaben, die ihm übertragen werden, wird er bereitwillig annehmen. Selbst fremd
anmutenden Bräuchen des Volkes muß er sich ebenso wie neu entstehenden
Situationen bereitwilligst anzupassen wissen. In aller Eintracht und in
gegenseitiger Liebe wird er mit seinen Mitbrüdern und allen, die sich der
gleichen hohen Aufgabe widmen, im Team zusammenarbeiten. So werden sie zusammen
mit den Gläubigen ein Abbild der apostolischen Gemeinde bieten und ein Herz und
eine Seele sein (16).
Eine solche
Geisteshaltung muß schon in der Zeit der Vorbereitung eifrigst eingeübt und
gepflegt und im geistlichen Leben aufbereitet und genährt werden. Von lebendigem
Glauben und unerschütterlicher Hoffnung durchdrungen, muß der Missionar ein Mann
des Gebetes sein. Er erglühe vom Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit
(17); er lerne, mit seinen Verhältnissen zufrieden zu sein (18). In
Opfergesinnung trage er an seinem Leibe das Todesleiden Jesu, damit das Leben
Jesu in denen wirksam werde, zu denen er gesandt ist (19). Im Eifer für die
Seelen bringe er gern Opfer, ja opfere er sich selbst für die Seelen auf (20).
So wird er “durch seine tägliche Pflichterfüllung in der Liebe zu Gott und zum
Nächsten wachsen” (21). Auf diese Weise führt er, mit Christus dem Willen des
Vaters gehorchend, die Sendung Jesu im Gehorsam gegen die kirchliche Autorität
weiter und wirkt am Geheimnis des Heils mit.
26. Die zu den
verschiedenen Völkern ausgesandt werden, sollen “durch die Worte des Glaubens
und der guten Lehre zu tüchtigen Dienern Christi herangebildet werden” (1 Tim
4,6). Sie schöpfen sie vor allem aus der Heiligen Schrift, indem sie tief in das
Geheimnis Christi einzudringen versuchen, dessen Herolde und Zeugen sie sein
sollen.
Deshalb sind alle
Missionare - Priester, Brüder, Schwestern und Laien - entsprechend ihrem Stand
vorzubereiten und auszubilden, damit sie den Anforderungen ihrer künftigen
Arbeit gerecht werden können (22). Ihre wissenschaftliche Ausbildung soll gleich
von Anfang an sowohl der Universalität der Kirche als auch der Andersartigkeit
der Völker Rechnung tragen. Dieser Grundsatz gilt für alle Disziplinen, die sie
auf ihren künftigen Dienst vorbereiten; er gilt aber auch für die übrigen
Wissenschaften, in denen sie nutzbringend unterrichtet werden, um eine
allgemeine Kenntnis der Völker, ihrer Kulturen und Religionen zu besitzen, die
nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart berücksichtigt. Denn wer
sich zu einem anderen Volk begeben will, muß dessen Erbe, Sprache und Brauchtum
hochachten. Vor allem soll der künftige Missionar sich mit
missionswissenschaftlichen Studien befassen, das heißt, er soll die Lehre und
die Grundsätze der Kirche bezüglich der Missionstätigkeit kennen; er soll
wissen, welche Wege die Boten des Evangeliums im Lauf der Jahrhunderte gegangen
sind; er soll die gegenwärtige Missionssituation kennen und die Methoden, die
heutzutage als besonders erfolgreich gelten (23).
Wenn auch diese gesamte
Ausbildung vom Geist pastoraler Sorge durchdrungen sein muß, so soll dennoch
eine eigene und planmäßige Anleitung zum Apostolat geboten werden, sowohl in der
Theorie wie durch praktische Übungen (24).
Von den Brüdern und
Schwestern sollen möglichst viele katechetisch geschult und gut ausgebildet
werden, damit sie noch besser im Apostolat mitwirken können.
Auch wer auf Zeit
Aufgaben der Missionsarbeit übernimmt, soll unbedingt eine entsprechende
Vorbildung erwerben. Diese Ausbildungsfächer sollen in den Ländern, in welche
die Missionare gesandt werden, so ergänzt werden, daß sie ausführlicher die
Geschichte, das gesellschaftliche Gefüge und das Brauchtum der Völker
kennenlernen und tieferen Einblick gewinnen in die sittliche Ordnung, die
religiösen Vorschriften und die Vorstellungen, die sie sich nach den ihnen
heiligen Überlieferungen über Gott, Welt und Mensch zuinnerst gebildet haben
(25). Ihre Sprachen sollen sie so gründlich erlernen, daß sie sich fließend und
gewandt ihrer bedienen können und dadurch leichteren Zugang zu Geist und Herz
der Menschen finden (26). Außerdem müssen sie in die besonderen pastoralen
Erfordernisse gut eingeführt werden.
Einige aber sollen an
missionswissenschaftlichen Instituten oder sonstigen Fakultäten und
Universitäten eine gründlichere Ausbildung erhalten, damit sie
Spezialaufgaben wirksamer wahrnehmen (27) und den übrigen
Missionaren durch ihr Fachwissen Hilfe in der Missionsarbeit leisten können, die
zumal in unserer Zeit so viele Schwierigkeiten und Möglichkeiten bietet.
Außerdem wäre sehr zu wünschen, daß die regionalen Bischofskonferenzen genügend
viele solcher Fachleute zur Verfügung hätten und sich ihres Wissens und ihrer
Erfahrung in den schwer zu lösenden Aufgaben ihres Amtes mit Gewinn bedienen
könnten. Auch sollte es nicht an Spezialisten fehlen, die die Hilfsmittel der
Technik und der Publizistik, deren Bedeutung niemand unterschätzen sollte,
vollendet zu handhaben verstehen.
27. Wenn auch dies alles
für jeden, der zu den Völkern gesandt wird, unbedingt notwendig ist, kann es
doch kaum wirklich von einzelnen erreicht werden. Da auch die Missionsarbeit,
wie die Erfahrung beweist, von einzelnen nicht geleistet werden kann, hat die
gemeinsame Berufung die einzelnen zu Gemeinschaften vereinigt, in denen sie mit
vereinten Kräften zweckentsprechend ausgebildet werden sollen und das
Missionswerk im Auftrag der Kirche und auf Geheiß der hierarchischen Autorität
durchführen wollen. Diese Institute haben sich ganz oder mit einem Teil ihrer
Mitglieder der Missionsarbeit geweiht und seit Jahrhunderten Last und Hitze des
Tages getragen. Oft sind ihnen vom Heiligen Stuhl weite Gebiete zur
Evangelisation übertragen worden, in denen sie Gott ein neues Volk gesammelt
haben: die Ortskirche, die um ihre eigenen Hirten geschart ist. Diesen Kirchen,
die sie mit ihrem Schweiß, oft sogar mit ihrem Blut gegründet haben, werden die
Institute mit ihrem Eifer und ihrer Erfahrung weiterhin zu Diensten sein und in
brüderlicher Zusammenarbeit Seelsorge ausüben oder Sonderaufgaben zum
allgemeinen Wohl ausführen.
Manchmal werden sie im
Bereich einer ganzen Region dringlichere Aufgaben übernehmen, wie z. B. die
Verkündigung des Evangeliums bei Gruppen oder Völkerschaften, die aus bestimmten
Gründen die Frohbotschaft noch nicht gehört oder ihr bislang widerstanden haben
(28).
Wo es nötig ist, werden
sie bereit sein, jene, die sich auf Zeit der Missionstätigkeit widmen wollen,
durch ihre Erfahrung vorzubereiten und ihnen zu helfen.
Aus all diesen Gründen
und weil es noch viele Völker gibt, die zu Christus geführt werden müssen,
bleiben die Institute vollauf unentbehrlich.
5.
Kapitel
Die
Ordnung der missionarischen Tätigkeit
28. Da die
Christgläubigen verschiedenartige Gnadengeschenke haben (1), soll ein jeder nach
Gelegenheit, Fähigkeit, Gnadengabe und Amt (2) am Evangelium mitwirken; alle,
die säen und ernten (3), die pflanzen und begießen, sollen eins sein (4), damit
sie “auf dasselbe Ziel hin sich frei und in geordneter Weise zusammentun” (5)
und eines Sinnes ihre Kräfte einsetzen zur Auferbauung der Kirche.
Aus diesem Grunde ist es
notwendig, die Arbeiten der Künder der Frohbotschaft und die Hilfeleistungen der
übrigen Christgläubigen so zu lenken und zusammenzufassen, daß in sämtlichen
Bereichen der Missionsarbeit und der Missionshilfe “alles in der rechten Ordnung
geschehe” (1 Kor 14,40).
29. Da die Sorge für die
weltweite Verkündigung des Evangeliums besonders bei der Gemeinschaft der
Bischöfe liegt (6), möge die Bischofssynode oder “der beständige, für die ganze
Kirche zuständige Rat der Bischöfe” (7) unter den Obliegenheiten von allgemeiner
Bedeutung (8) der missionarischen Tätigkeit als der wichtigsten und heiligsten
Aufgabe der Kirche (9) besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Für alle Missionen und
die gesamte missionarische Tätigkeit soll nur eine einzige Kongregation
zuständig sein, nämlich die “Zur Verbreitung des Glaubens”; ihr steht es zu, die
missionarischen Belange auf der ganzen Welt, die Missionsarbeit und die
Missionshilfe, zu leiten und zu koordinieren, unbeschadet jedoch des Rechtes der
Orientalischen Kirchen (10).
Wenn der Heilige Geist
auch auf vielfache Weise
den Missionsgeist in der Kirche
Gottes weckt und nicht selten der Tätigkeit derer, die das Leben der Kirche zu
leiten haben, vorauseilt, so soll diese Kongregation doch ihrerseits die
missionarische Berufung und Spiritualität, den Eifer und das Gebet für. die
Missionen sowie eine zuverlässige und ausreichende Nachrichtenvermittlung über
sie fördern; sie soll sich um Missionare bemühen und sie entsprechend der
Vordringlichkeit der Bedürfnisse in den einzelnen Gebieten verteilen. Von ihr
sollen ein geplantes Arbeitsprogramm entworfen, angepaßte Direktiven und
Prinzipien für die Evangelisierung erarbeitet, Impulse gegeben werden. Von ihr
soll die wirksame Beschaffung der materiellen Hilfsmittel angeregt und
koordiniert werden, die dann unter Berücksichtigung der Notwendigkeit oder
Nützlichkeit, nach der Größe der kirchlichen Distrikte, nach der Zahl der
Gläubigen und Ungläubigen, der Werke und Institute, der Helfer und Missionare
verteilt werden sollen.
Gemeinsam mit dem
Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen suche sie Wege und Mittel, um
eine brüderliche Zusammenarbeit mit den Missionsunternehmungen anderer
christlicher Gemeinschaften zu ermöglichen und zu ordnen, damit man so
miteinander leben könne, daß das Ärgernis der Spaltung soweit wie möglich
beseitigt werde.
Deshalb ist es nötig,
daß diese Kongregation sowohl ein Instrument der Verwaltung als auch ein Organ
dynamischer Steuerung sei, das sich wissenschaftlicher Methoden und zeitgemäßer
Arbeitsinstrumente bedient und dabei den heutigen theologischen,
methodologischen und missionspastoralen Forschungsergebnissen Rechnung trägt.
An der Leitung dieser
Kongregation sollen ausgewählte Vertreter all derer wirksamen Anteil mit
entscheidender Stimme haben, die am Missionswerk mitarbeiten: Bischöfe aus der
ganzen Welt, nach Anhören der Bischofskonferenzen, wie auch Leiter der Institute
und der Päpstlichen Missionswerke. Verfahrensweise und Verfassung werden vom
Papst festgelegt. Sie alle sind in bestimmten Zeitabständen zusammenzurufen, um
unter der Autorität des Papstes die oberste Leitung des gesamten Missionswerkes
auszuüben. Der Kongregation soll ein ständiger Kreis fachmännischer Berater von
bewährter Kenntnis und Erfahrung zur Verfügung stehen. Ihre Aufgabe wird unter
anderem darin bestehen, über die besonderen Verhältnisse der verschiedenen
Gebiete und die geistige Orientierung der verschiedenen Menschengruppen sowie
auch über die anzuwendenden Evangelisierungsmethoden brauchbare Informationen zu
sammeln und wissenschaftlich begründete Folgerungen für die Missionsarbeit und
die Missionshilfe vorzulegen.
Die
Schwesterngenossenschaften, die regionalen Missionswerke wie auch die
Laienorganisationen - zumal die internationalen - seien in einer angemessenen
Weise vertreten.
30. Um das Ziel der
Missionsarbeit tatsächlich zu erreichen, sollen alle, die im Missionsdienst
tätig sind, “ein Herz und eine Seele” (Apg 4,32) sein.
Obliegenheit des
Bischofs als des Leiters und des einigenden Zentrums im diözesanen Apostolat ist
es, die missionarische Tätigkeit voranzutreiben, zu lenken und zu koordinieren,
so jedoch, daß die spontane Initiative derer, die am Werk beteiligt sind,
erhalten und gefördert werde. Ihm sind alle Missionare, auch die exemten
Religiosen, bei den verschiedenen Arbeiten unterstellt, die zur Ausübung des
Apostolates gehören (11). Zur besseren Koordinierung schaffe der Bischof nach
Möglichkeit einen Seelsorgerat, in welchem die Kleriker, Religiosen und Laien
durch ausgewählte Delegierte vertreten seien. Überdies möge er Sorge tragen, daß
die apostolische Tätigkeit nicht auf die schon Bekehrten beschränkt bleibe, daß
vielmehr ein angemessener Anteil der Mitarbeiter und der Mittel für die
Evangelisierung der Nichtchristen bestimmt werde.
31. Die
Bischofskonferenzen mögen schwerwiegendere Fragen und dringende Probleme in
gemeinsamer Beratung behandeln, ohne jedoch örtlich gegebene Unterschiede
unbeachtet zu lassen (12). Damit die unzureichende Zahl der Kräfte und Mittel
nicht zersplittert und die
Unternehmungen nicht
unnötigerweise vervielfältigt werden, wird empfohlen, Werke, die dem Wohl aller
dienen, mit vereinten Kräften zu gründen, wie z. B. Seminarien, höhere und
technische Schulen, Zentren für Pastoral, Katechetik, Liturgik und Publizistik.
Wenn zweckmäßig, möge
eine derartige Zusammenarbeit auch zwischen verschiedenen Bischofskonferenzen
aufgenommen werden.
32. Wünschenswert ist
ebenfalls eine Koordinierung der von den Instituten und kirchlichen
Vereinigungen ausgeübten apostolischen Tätigkeit. Sie alle, gleich welcher Art
sie sind, sollen sich in allem, was die missionarische Tätigkeit betrifft, dem
Ortsordinarius zur Verfügung halten. Deswegen wird es von großem Nutzen sein,
besondere Übereinkünfte zu treffen, wodurch die Beziehungen zwischen dem
Ortsordinarius und dem Leiter des Instituts geregelt werden.
Wenn einem Institut ein
Territorium anvertraut wurde, mögen der kirchliche Obere und das Institut es
sich angelegen sein lassen, alles daraufhin anzulegen, daß die neue christliche
Gemeinschaft zur Ortskirche heranwachse, die zu gegebener Zeit von einem eigenen
Hirten mit seinem eigenen Klerus geleitet werde.
Hört die Überlassung
eines Gebietes auf, entsteht eine neue Situation. Die Bischofskonferenzen und
die Institute sollen in gemeinsamen Überlegungen die Richtlinien festlegen, die
die Beziehungen zwischen den Ortsordinarien und den Instituten regeln (13).
Sache des Heiligen Stuhles aber wird es sein, allgemeine Grundsätze zu umreißen,
nach denen regionale oder auch partikulare Übereinkünfte getroffen werden.
Obwohl die Institute
bereit sein werden, das begonnene Werk durch Mitwirken in der ordentlichen
Seelsorge fortzusetzen, soll doch bei Zunahme des Ortsklerus Vorsorge getroffen
werden, daß die Institute, sofern dies ihren Zielen entspricht, der Diözese treu
bleiben und großzügig besondere Aufgaben oder einen bestimmten Gebietsteil in
ihr übernehmen.
33. Institute, die in
dem gleichen Territorium missionarisch tätig sind, mögen auf Wege und Mittel
bedacht sein, ihre Arbeiten zu koordinieren. Deshalb sind Religiosenkonferenzen
und Vereinigungen der weiblichen Ordensgemeinschaften, in denen alle Institute
derselben Nation oder Region vertreten sind, von größtem Nutzen. Diese
Konferenzen sollen überlegen, was in gemeinsamem Bemühen durchgeführt werden
kann, und enge Verbindung mit den Bischofskonferenzen halten.
Dies alles wäre in
gleicher Weise auch auf die Zusammenarbeit der Missionsinstitute in der Heimat
auszudehnen, so daß die Fragen und Aufgaben, die allen gemeinsam sind, leichter
und mit geringeren Ausgaben gelöst und durchgeführt werden können, wie zum
Beispiel die wissenschaftliche Ausbildung der zukünftigen Missionare, Kurse für
Missionare, Beziehungen zu den öffentlichen Behörden oder zu den internationalen
und übernationalen Organisationen.
34. Eine sach- und
ordnungsgemäße Ausübung der missionarischen Tätigkeit verlangt eine
wissenschaftliche Vorbereitung der Missionare auf ihre Aufgaben, vor allem auf
den Dialog mit den nichtchristlichen Religionen und Kulturen. Diese wird ihnen
bei der tatsächlichen Durchführung ihrer Arbeit eine wirksame Hilfe bedeuten.
Darum ist es wünschenswert, daß wissenschaftliche Institute, die Missiologie und
andere den Missionen dienliche Fachgebiete und Wissenschaften, wie Ethnologie
und Sprachkunde, Religionsgeschichte und Religionswissenschaft, Soziologie,
Pastoralwissenschaft und ähnliches, betreiben, zum Wohl der Missionen
untereinander brüderlich und großzügig zusammenarbeiten.
6.
Kapitel
Die
gesamtkirchliche Missionshilfe
35. Da die ganze Kirche
missionarisch und das Werk der Evangelisation eine Grundpflicht des Gottesvolkes
ist, lädt die Heilige Synode alle zu einer tiefgreifenden, inneren Erneuerung
ein, damit
sie im lebendigen Bewußtsein der eigenen
Verantwortung um die Ausbreitung des Evangeliums ihren Anteil am Missionswerk
bei den Völkern übernehmen.
36. Als Glieder des
lebendigen Christus, durch Taufe, Firmung und Eucharistie ihm eingegliedert und
gleichgestaltet, ist allen Gläubigen die Pflicht auferlegt, an der Entfaltung
und an dem Wachstum seines Leibes mitzuwirken, damit dieser so bald wie möglich
zur Vollgestalt gelange (1).
Deshalb mögen alle
Kinder der Kirche ein lebendiges Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Welt
besitzen, eine wahrhaft katholische Gesinnung in sich hegen und ihre Kräfte für
das Werk der Evangelisierung einsetzen. Doch seien alle eingedenk, daß die erste
und wichtigste Verpflichtung bei der Ausbreitung des Glaubens darin besteht, ein
tiefchristliches Leben zu führen. Ihr Eifer im Dienste Gottes und ihre Liebe zum
Nächsten werden der ganzen Kirche neuen geistlichen Antrieb verleihen, so daß
sie als Zeichen erscheint, aufgerichtet unter den Völkern (2), als “Licht der
Welt” (Mt 5,14) und als “Salz der Erde” (Mt 5,13). Dieses Zeugnis
des Lebens wird eher seine Wirkung hervorbringen, wenn es - nach den Richtlinien
des Dekrets über den Ökumenismus (3) - zusammen mit anderen christlichen Gruppen
abgelegt wird. Aus diesem erneuerten Geiste werden spontan Gebete und Bußwerke
Gott dargebracht werden, damit seine Gnade die Arbeit der Missionare befruchte;
Missionsberufe werden erstehen und die den Missionen notwendigen Mittel
gespendet werden.
Damit aber die
Christgläubigen, einzeln und insgesamt, über die gegenwärtige Situation der
Kirche in der Welt gut unterrichtet sind und die Stimme der Scharen hören, die
da rufen: “Hilf uns” (4), sollen ihnen die Nachrichten über die Missionen, auch
durch Einsatz der modernen publizistischen Mittel, so dargeboten werden, daß sie
die missionarische Aufgabe als ihre eigene erfassen, für die unermeßlichen und
tiefen Nöte der Menschen ihre Herzen öffnen und sich gedrängt fühlen, ihnen zu
Hilfe zu kommen.
Von Wichtigkeit ist auch
die Koordinierung der Nachrichten und die Zusammenarbeit mit den nationalen und
internationalen Organen.
37. Da das Volk Gottes
in Gemeinschaften lebt, besonders in der Diözesan- und Pfarrgemeinschaft, und in
ihnen gewissermaßen seine Sichtbarkeit erfährt, fällt es auch diesen zu,
Christus vor den Völkern zu bezeugen.
Die Gnade der Erneuerung
kann in den Gemeinschaften nicht wachsen, wenn nicht eine jede den Raum ihrer
Liebe bis zu den Grenzen der Erde hin ausweitet und eine ähnliche Sorge für jene
trägt, die in der Ferne leben, wie für jene, die ihre eigenen Mitglieder sind.
So betet die ganze
Gemeinschaft und wirkt mit und übt unter den Völkern ihre Tätigkeit aus durch
ihre Kinder, die Gott für diese erhabene Aufgabe erwählt.
Von sehr großem Nutzen
wäre es, sofern darüber nur das universale Missionswerk nicht vernachlässigt
wird, Verbindung mit den aus der Gemeinde selbst hervorgegangenen Missionaren
oder mit irgendeiner Pfarrei oder Diözese in den Missionen zu pflegen, damit so
die Verbundenheit der Gemeinschaften sichtbar werde und dem gegenseitigen
inneren Aufbau diene.
38. Alle Bischöfe haben
als Glieder des in der Nachfolge des Apostelkollegiums stehenden Episkopates
nicht nur für eine bestimmte Diözese, sondern für das Heil der ganzen Welt die
Weihe empfangen. Der Auftrag Christi, aller Kreatur das Evangelium zu predigen
(5) , gilt mit und unter Petrus zuerst und unmittelbar ihnen. Daraus erwächst
jene Gemeinschaft und Zusammenarbeit der Kirchen, die für die Fortführung des
Werkes der Evangelisierung heute so notwendig ist. Kraft dieser Gemeinschaft
tragen die einzelnen Kirchen auch für alle anderen Sorge, sie erschließen
einander ihre Nöte und treten miteinander in Austausch, da ja das Wachstum des
Leibes Christi Aufgabe des gesamten Bischofskollegiums ist (6).
Indem der Bischof in
seiner Diözese, mit der er eine Einheit bildet, das Missionswerk anregt, fördert
und leitet, läßt er den missionarischen Geist und Eifer des Gottesvolkes
gegenwärtig und gleichsam sichtbar werden, so daß die ganze Diözese
missionarisch
wird.
Aufgabe des Bischofs
wird es sein, in seinem Volk, besonders unter den Kranken und Notleidenden,
Seelen zu erwecken, die Gott mit bereitem Herzen Gebete und Bußwerke für die
Evangelisierung der Welt darbringen; Berufungen von Jugendlichen und Klerikern
für die Missionsinstitute bereitwillig zu fördern und es dankbaren Sinnes
anzunehmen, wenn Gott einige erwählt, um sie der aktiven Missionsarbeit der
Kirche einzugliedern; die Kongregationen diözesanen Rechts zu einem eigenen
Beitrag am Missionswerk zu ermuntern und ihnen dabei zu helfen; die Werke der
Missionsinstitute, vor allem freilich die Päpstlichen Missionswerke, bei den
Gläubigen zu fördern. Letzteren gebührt mit Recht der erste Platz, da sie Mittel
darstellen, die Katholiken von Kindheit an mit einer wahrhaft universalen und
missionarischen Gesinnung zu erfüllen und zur tatkräftigen Sammlung von
Hilfsmitteln zum Wohl aller Missionen gemäß den jeweiligen Bedürfnissen
anzueifern (7).
Weil aber der Bedarf an
Arbeitern für den Weinberg des Herrn immer weiter wächst und die
Diözesanpriester auch ihrerseits einen immer größeren Anteil an der
Evangelisierung der Welt haben möchten, wünscht die Heilige Synode, daß die
Bischöfe in Anbetracht des großen Mangels an Priestern, durch den die
Evangelisierung vieler Gebiete gehemmt wird, einige ihrer besten Priester, die
sich für das Missionswerk anbieten, nach entsprechender Vorbereitung in Diözesen
schicken, denen es an Klerus fehlt, wo sie wenigstens für einige Zeit im Geiste
des Dienstes das missionarische Amt ausüben mögen (8).
Damit jedoch die
missionarische Tätigkeit der Bischöfe sich wirksamer gestalten könne, ist es
angebracht, daß die Bischofskonferenzen sich der Angelegenheiten annehmen, die
die geordnete Missionshilfe des eigenen Gebietes betreffen.
Die Bischöfe sollen in
ihren Konferenzen handeln über die Priester des Diözesanklerus, die sich der
Evangelisierung der Heiden widmen wollen; über den bestimmten Geldbetrag, den
eine jede Diözese in entsprechendem Verhältnis zu den eigenen Einkünften
jährlich für das Missionswerk abtreten soll (9); über die verschiedenen direkten
Hilfsmaßnahmen zugunsten der Missionen und deren Leitung und Organisation; über
die Unterstützung der Missionsinstitute und der Seminare des Diözesanklerus für
die Missionen und nötigenfalls deren Gründung; über die Pflege eines engeren
Kontaktes zwischen eben diesen Instituten und den Diözesen.
Zu den Aufgaben der
Bischofskonferenzen gehört es gleichfalls, Werke einzurichten und zu fördern, in
denen jene, die aufgrund von Arbeiten oder zum Zwecke des Studiums aus den
Missionsgebieten einreisen, brüderlich Aufnahme finden und angemessene pastorale
Betreuung erhalten. Durch sie werden uns die fernen Völker gewissermaßen zu
Nachbarn und wird den von alters her christlichen Gemeinschaften die beste
Gelegenheit geboten, mit Nationen ins Gespräch zu kommen, die das Evangelium
noch nicht vernommen haben, und ihnen in dem ureigenen Dienst der Liebe und des
Beistandes das wahre Antlitz Christi zu zeigen (10).
39. Die Priester sind
Stellvertreter Christi und Mitarbeiter der Bischöfe in dem dreifachen heiligen
Amt, das seiner Natur nach auf die Sendung der Kirche ausgerichtet ist (11). Sie
mögen sich also zutiefst bewußt sein, daß ihr Leben auch dem Dienst an den
Missionen geweiht ist. Da sie aber aufgrund ihres eigenen Amtes - das
vorzugsweise im Vollzug der die Kirche vollendenden Eucharistie besteht - mit
Christus als dem Haupte in Gemeinschaft stehen und andere zu dieser Gemeinschaft
hinführen, können sie unmöglich übersehen, wieviel noch an der Vollgestalt des
Leibes fehlt und wieviel deshalb noch zu tun ist, damit er immer weiter wachse.
Sie mögen darum die Seelsorge so ausrichten, daß sie der Ausbreitung des
Evangeliums unter den Nichtchristen dient.
Die Priester sollen in
der Seelsorge den Eifer für die Evangelisierung der Welt unter den Gläubigen
anfachen und bewahren. In Katechese und Predigt sollen sie über die Aufgabe der
Kirche, Christus den Völkern zu verkünden, unterrichten; sie sollen den
christlichen Familien die Notwendigkeit und die Ehre vor Augen stellen,
missionarische Berufungen in ihren Söhnen und Töchtern zu pflegen; sie sollen
unter den
Jugendlichen in den Schulen und katholischen
Vereinigungen den Missionseifer mehren, so daß aus ihnen zukünftige Boten des
Evangeliums hervorgehen. Sie mögen die Gläubigen lehren, für die Missionen zu
beten, und sich nicht schämen, von ihnen Gaben zu erbitten und so gleichsam
Bettler zu werden für Christus und das Heil der Seelen (12).
Die Professoren der
Seminare und Universitäten werden den Jugendlichen die wahre Situation der Welt
und der Kirche darlegen, damit die Notwendigkeit einer intensiveren
Evangelisierung der Nichtchristen ihnen deutlich werde und ihren Eifer anfache.
In der Darstellung der dogmatischen, biblischen, moraltheologischen und
historischen Disziplinen werden sie die in jenen enthaltenen missionarischen
Aspekte ins Licht rücken, damit auf diese Weise in den zukünftigen Priestern ein
missionarisches Bewußtsein gebildet werde.
40. Die religiösen
Institute des kontemplativen und aktiven Lebens hatten und haben bisher den
größten Anteil an der Evangelisierung der Welt. Ihre Verdienste erkennt die
Heilige Synode gern an und sagt Gott Dank für so viele zu seiner Ehre und im
Dienst an den Seelen aufgewandte Mühen. Sie ermuntert sie, unverdrossen mit dem
begonnenen Werk fortzufahren und sich bewußt zu bleiben, daß die Kraft der
Liebe, die sie aufgrund ihrer Berufung vollkommen üben müssen, sie zu wahrhaft
katholischem Geist und Werk antreibt und verpflichtet (13).
Die Institute des
kontemplativen Lebens sind durch ihre Gebete, Bußwerke und Entsagungen von
größter Bedeutung für die Bekehrung der Seelen, da Gott es ist, der auf die
Bitte hin Arbeiter in seine Ernte schickt (14), die Nichtchristen für die
Botschaft des Evangeliums öffnet (15) und das Wort des Heiles in ihren Herzen
Frucht bringen läßt (16). Ja, diese Institute werden gebeten, Niederlassungen in
den Missionsgebieten zu gründen, wie das nicht wenige schon getan haben, damit
sie dort in einer den echten religiösen Überlieferungen des Volkes angepaßten
Weise ihr Leben führen und so dem Zeugnis der Herrlichkeit und Liebe Gottes und
der Einheit in Christus unter den Nichtchristen Leuchtkraft verleihen.
Die Institute des
aktiven Lebens aber - sei ihre Zielsetzung ausgesprochen missionarisch oder
nicht - mögen sich aufrichtig vor Gott fragen, ob sie in der Lage sind, ihre
Tätigkeit zugunsten der Ausbreitung der Gottesherrschaft unter den Heiden
auszuweiten; ob sie irgendwelche Aufgaben anderen überlassen können, um so die
eigenen Kräfte für die Missionen einzusetzen; ob es ihnen möglich ist, in die
Missionsarbeit einzutreten, notfalls durch entsprechende Anpassung ihrer
Konstitutionen, freilich im Geiste des Stifters; ob sich ihre Mitglieder nach
Kräften am Missionswerk beteiligen; ob ihre Lebensweise ein der Eigenart und den
Verhältnissen des Volkes gemäßes Zeugnis für das Evangelium ist.
Da durch die Eingebung
des Heiligen Geistes die Säkularinstitute in der Kirche ständig zunehmen, kann
auch ihr Wirken, in Unterordnung unter die Autorität des Bischofs, auf vielfache
Weise in den Missionen fruchtbar sein als ein Zeichen der vollkommenen Hingabe
für die Evangelisierung der Welt.
41. Die Laien wirken am
Evangelisierungswerk der Kirche mit und haben als Zeugen ebenso wie als
lebendige Werkzeuge Anteil an ihrer heilbringenden Sendung (17), besonders wenn
sie, von Gott berufen, durch die Bischöfe zu diesem Werk herangezogen werden.
In den schon
christlichen Ländern arbeiten die Laien am Werk der Evangelisierung mit, indem
sie Kenntnis und Liebe der Missionen bei sich und bei anderen pflegen, Berufe in
der eigenen Familie, in den katholischen Vereinigungen und in den Schulen wecken
und Unterstützung jeglicher Art anbieten, auf daß sie das Geschenk des Glaubens,
das sie umsonst empfingen, anderen weiterschenken.
In den Missionsländern
mögen die Laien - seien sie von auswärts oder aus dem Lande - in den Schulen
unterrichten, sich der weltlichen Angelegenheiten annehmen, im Pfarr- und
Diözesanleben mithelfen wie auch die verschiedenen Formen des Laienapostolates
einrichten und fördern, damit die Gläubigen der jungen Kirchen so bald wie
möglich ihre eigene Rolle im kirchlichen Leben übernehmen können (18).
Endlich mögen die Laien
den auf dem Wege der Entwicklung befindlichen Völkern bereitwillig
wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit anbieten. Diese Hilfe ist um so mehr
zu loben, wenn sie die Gründung solcher Einrichtungen zum Gegenstand hat, die es
mit den Grundstrukturen des sozialen Lebens zu tun haben oder die für die
Ausbildung derjenigen bestimmt sind, welche Verantwortung im öffentlichen Leben
tragen.
Besonderen Lobes wert
sind jene Laien, die an Universitäten oder wissenschaftlichen Instituten durch
ihre geschichtlichen oder religionswissenschaftlichen Forschungen die Kenntnis
über die Völker und Religionen vertiefen und dadurch den Boten des Evangeliums
helfen und den Dialog mit den Nichtchristen vorbereiten.
Im Geiste der
Brüderlichkeit mögen sie mit den anderen Christen, den Nichtchristen und
besonders mit den Mitgliedern der internationalen Verbände zusammenarbeiten und
immer dabei im Auge behalten, daß “der Aufbau des irdischen Gemeinwesens im
Herrn gegründet und auf ihn hin ausgerichtet werde” (19).
Um all diesen Aufgaben
gewachsen zu sein, ist für die Laien eine technische und geistliche Vorbereitung
unerläßlich, die in dazu bestimmten Instituten vermittelt werden soll, damit ihr
Leben unter den Nichtchristen zum Zeugnis für Christus werde nach dem Wort des
Apostels: “Gebt kein Ärgernis, weder Juden noch Heiden, noch der Kirche Gottes,
so wie auch ich allen in allem zu Gefallen bin und nicht meinen Vorteil, sondern
den Nutzen der vielen suche, damit sie gerettet werden” (1 Kor
10,32-33).
Schluß
42. Im Wissen um ihre
überaus ernste Pflicht, die Gottesherrschaft überall auszubreiten, grüßen die
Konzilsväter, gemeinsam mit dem römischen Oberhirten, aus ganzem Herzen alle
Boten des Evangeliums, besonders jene, die um des Namens Christi willen
Verfolgung leiden, und machen sich zu Gefährten ihres Leidens (20).
Von derselben Liebe, von
der Christus zu den Menschen entflammt war, erglühen auch sie. Eingedenk jedoch,
daß Gott es ist, der den Anbruch seiner Herrschaft auf Erden bewirkt, beten sie
inständig mit allen Christgläubigen, daß auf die Fürbitte der Jungfrau Maria,
der Königin der Apostel, die Völker baldmöglichst zur Erkenntnis der Wahrheit
geführt werden (21) und die Herrlichkeit Gottes, die im Antlitz Christi
erstrahlt, durch den Heiligen Geist allen aufleuchte (22).
Anmerkungen:
Einleitung/Kapitel 1:
(1) II. Vat. Konzil,
Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 48: AAS 57 (1965) 53.
(2) Vgl. Mk 16,15.
(3) Augustinus, Enarr. in ps. 44, 23:
PL 36, 508; CChr 38,150.
(4) Vgl. Mt 5,13-14.
(5) Vgl. Sir 36,19.
(6) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 2: AAS 57 (1965) 5f.
(7) Vgl. Joh 11,52.
(8) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 18,
1: “Das Wort, welches bei Gott ist, durch das alles gemacht worden ist und das
immer dem Menschengeschlecht zugegen war ...”: PG 7, 932; Adv. Hær. IV, 6, 7:
“Der Sohn, der von Anfang an seinem Gebilde zur Seite stand, offenbart den Vater
allen, wem, wann und wie der Vater will”: ebd. 990; vgl. IV, 20, 6 u. 7: ebd.
1037; Demonstratio 34: Patr. Or. XII 773; Sources Chrét. 62 (Paris 1958) 87;
Clemens v. Alexandrien, Protr. 112, 1: GCS Clemens I, 79; Strom. VI 6, 44, 1:
GCS Clemens II, 453; 13, 106, 3 u. 4: ebd. 485. Zur Lehre selbst vgl. Pius XII.,
Radiobotschaft, 31.Dez. 1952; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche
Lumen Gentium, Nr. 16: AAS 57 (1965) 20.
(9) Vgl. Kol 1,13; Apg 10,38.
(10) Vgl. 2 Kor 5,19.
(11) Vgl. Hebr 1,2; Joh 1,3.10; 1 Kor
8,6; Kol 1,16.
(12) Vgl. Eph 1,10.
(13) Vgl. 2 Kor 8,9.
(14) Vgl. Mk 10,45.
(15) Vgl. Athanasius, Ep. ad Epictetum
7: PG 26, 1060; Cyrill v. Jerusalem, Catech. 4, 9: PG 33, 465; Marius
Victorinus, Adv. Arium 3, 3: PL 8, 1101; Basilius, Ep. 261, 2: PG 32, 969;
Gregor v. Nazianz, Ep. 101: PG 37, 181; Gregor v. Nyssa, Antirrheticus, Adv.
Apollin. 17: PG 45, 1156; Ambrosius, Ep. 48, 5: PL 16, 1153; Augustinus, In
Ioann. Ev. tr. 23, 6: PL 35, 1585; CChr 36, 236. Er zeigt überdies von da aus,
daß der Heilige Geist uns nicht erlöst hat, weil er nicht Fleisch angenommen
hat: De Agone Christ. 22, 24: PL 40, 302; Cyrill v. Alexandrien, Adv. Nest. I,
1: PG 76, 20; Fulgentius, Ep. 17, 3, 5: PL65, 454; Ad Trasimundum III., 21: PL
65, 284 (über Traurigkeit und Furcht).
(16) Vgl. Hebr 4,15; 9,28.
(17) Vgl. Apg 1,8.
(18) Vgl. Lk 24,47.
(19) Der Geist ist es, der durch die
Propheten gesprochen hat: Symb. Constantinopol.: Denz.-Schönmetzer 150; Leo d.
Gr., Sermo 76: “Als am Pfingsttag der Heilige Geist des Herrn die Jünger
erfüllte, war dies nicht der Anfang des Geschenks, sondern die Hinzufügung der
Fülle, denn auch die Patriarchen, Propheten, Priester und alle Heiligen der
vorangegangenen Zeiten wurden durch des gleichen Geistes Heiligung belebt ...
wenn auch nicht dasselbe Maß der Gaben war”: PL 54, 450-406. Auch Sermo 77, 1:
PL 54, 412; Leo XIII., Enz. Divinum illud, 9. Mai 1897: ASS 29 (1897) 650-651.
Auch Joh. Chrysostomus, obgleich er auf der Neuheit der Geistsendung am
Pfingsttag insistiert: In Eph. c. 4 Hom. 10, 1: PG 62, 75.
(20) Vgl. Joh 14,16.
(21) Über Babel und Pfingsten sprechen
die Väter oft: Origenes, In Gen. c. 1: PG 12, 112; Gregor v. Nazianz, Oratio 41,
16: PG 36, 449; Joh. Chrysostomus, Hom. 2 in Pentec. 2: PG 50, 467; In Act.
Apost.: PG 60, 44; Augustinus, Enarr. in ps. 54, 11: PL 36, 636; CChr 39, 664f.;
Sermo 271: PL 38, 1245; Cyrill v. Alexandrien, Glaphyra in Genesim II: PG 69,
79; Gregor d. Gr., Hom. in Evang. Buch II, Hom. 30, 4: PL 76, 1222; Beda, In
Hexæm. Buch III: PL 91, 125. Siehe überdies das Bild im Atrium der
Markusbasilika in Venedig. Die Kirche spricht alle Sprachen und sammelt so alle
in der Katholizität des Glaubens: Augustinus, Sermones 266.267.268.269: PL 38,
1225-1237; Sermo 175, 3: PL 38, 946; Joh. Chrysostomus, In Ep. I ad Cor., Hom.
35: PG 61, 296; Cyrill v. Alexandrien, Fragm. in Act.: PG 74, 758; Fulgentius,
Sermo 8, 2-3: PL 65, 743-744. Über Pfingsten als Konsekration der Apostel zur
Mission vgl. J. A. Cramer, Catena in Acta SS. Apostolorum (Oxford 1838) 24f.
(22) Vgl. Lk 3,22; 4,1; Apg 10,38.
(23) Vgl. Joh 14-17; Paul VI. Ansprache
im Konzil, 14.9.1964: AAS 56 (1964) 807.
(24) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 4: AAS 57 (1965) 7.
(25) Augustinus, Sermo 267, 4: “Der
Heilige Geist wirkt das in der ganzen Kirche, was die Seele in allen Gliedern
eines Leibes tut”: PL 38, 1231. Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die
Kirche Lumen Gentium, Nr. 7 (mit Anm. 8): AAS 57 (1965) 11.
(26) Vgl. Apg 10,44-47; 11,15; 15,8.
(27) Vgl. Apg 4,8; 5,32; 8,26.29.39;
9,31; 10; 11,24-28; 13,2.4.9; 16,6-7; 20,22-23; 21,11 usw.
(28) Vgl. auch Mt 10,1-42.
(29) Vgl. Mt 28,18.
(30) Vgl. Apg 1,11.
(31) Vgl. Joh 20,21.
(32) Vgl. Kol 1,24.
(33) Tertullian, Apologeticum 50, 13:
PL 1, 534; CChr I, 171.
(34) Schon Thomas v. Aquin spricht von
der apostolischen Aufgabe, die Kirche zu pflanzen: vgl. Sent. Lib. I, dist. 16,
q. 1, a. 2, ad 2 u.4; a. 3, sol.; Summa Theol. I, q. 43, a. 7, ad 6; I-II., q.
106, a. 4, ad 4. Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11
(1919) 445 u. 453; Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926)
74; Pius XII., Ansprache an die Direktoren der Päpstlichen Missionswerke, 30.
Apr. 1939; ders., Ansprache an die Direktoren der Päpstlichen Missionswerke, 24.
Juni 1944: AAS 36 (1944) 210, wieder AAS 42 (1950) 727 u. 43 (1951) 508; ders.,
Ansprache an den einheimischen Klerus, 29. Juni 1948: AAS 40 (1948) 374; ders.,
Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507; ders., Enz. Fidei
donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 236; Johannes XXIII., Enz. Princeps
Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 835; Paul VI., Hom., 18. Okt. 1964: AAS
56 (1964) 911. Sowohl die Päpste wie Kirchenväter und scholastische Theologen
sprechen oft von der “Ausbreitung” der Kirche: Thomas v. Aquin, Matthäuskomm.
16, 28; Leo XIII., Enz. Sancta Dei Civitas, 3. Dez. 1880: ASS 13 (1880) 241;
Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 442; Pius XI.,
Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 65.
(35) Vgl. 1 Petr 1,23.
(36) Vgl. Apg 2,42.
(37) Es ist klar, daß in dieser
Bestimmung der missionarischen Tätigkeit der Sache nach auch jene Gebiete
Lateinamerikas eingeschlossen sind, in denen weder eine eigene Hierarchie noch
ein Reifestand christlichen Lebens, noch eine ausreichende
Evangeliumsverkündigung gegeben ist. Ob aber diese Gebiete vom Heiligen Stuhl
tatsächlich als Missionsgebiete anerkannt werden, hängt nicht vom Konzil ab.
Deshalb wird bezüglich der Verknüpfung zwischen dem Begriff der missionarischen
Tätigkeit und bestimmten Gebieten absichtlich gesagt, diese Tätigkeit werde
“meist” in bestimmten, vom Heiligen Stuhl bestätigten Gebieten ausgeübt.
(38) Vgl. lI. Vat. Konzil, Dekret über
den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. 1: AAS 57 (1965) 90.
(39) Vgl. Mk 16,16; Joh 3,5.
(40) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 14: AAS 57 (1965) 18.
(41) Vgl. Hebr 11,6.
(42) Vgl. 1 Kor 9,16.
(43) Vgl. Eph 4,11-16.
(44) Vgl. Joh 7,18; 8,30.44; 8,50;
17,1.
(45) Zu dieser Synthese vgl. die
Rekapitulationstheologie des heiligen Irenäus. Vgl. auch Hippolyt, De
Antichristo 3: “Alle begehrt er, alle möchte er retten, alle will er zu Kindern
Gottes machen, und alle Geheiligten beruft er zu dem einen vollkommenen
Menschen”: PG 10, 732; GCS Hippolyt I, 2, S. 6; Benedictiones Jacob 7: TU 38, 1,
S. 18, Z. 4f.; Origenes, In Ioann. I, 16: “Dann wird das Gott erkennen derer,
die, geleitet von dem Wort, das bei Gott ist, zu Gott gelangt sein werden, eine
einzige Handlung sein, daß so, in der Erkenntnis des Vaters gebildet, wie jetzt
nur der Sohn den Vater erkennt, alle wahrhaft Söhne seien”: PG 14, 49; GCS
Origenes IV, 20; Augustinus, De sermone Domini in monte I, 41: “Wir wollen
lieben, was mit uns zu jenem Reich kommen kann, wo niemand sagt: Mein Vater,
sondern alle zu dem einen Gott sagen: Vater unser”: PL 34, 1250; Cyrill v.
Alex., In Ioann. I: “Wir sind nämlich alle in Christus, und die gemeinsame
Person der Menschheit findet in ihm neues Leben. Deshalb trägt er ja auch den
Namen 'letzter Adam' ... Unter uns hat er nämlich gewohnt, der von Natur aus
Sohn ist und Gott; darum rufen wir in seinem Geiste: Abba, Vater! Es wohnt aber
das Wort in allen als in einem einzigen Tempel, den es unseretwegen und aus uns
angenommen hat, um, alle in sich tragend, alle in dem einen Leib, wie Paulus
sagt, den Vater zu versöhnen”: PG 73, 161-164.
(46) Benedikt XV., Enz. Maximum illud,
30. Nov. 1919: “Denn als Kirche Gottes ist sie katholisch und für kein Volk und
keine Nation fremd ...”: AAS 11 (1919) 445. Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et
Magistra: “Von göttlichem Recht her gehört sie zu allen Völkern ... Wenn die
Kirche sozusagen in die Adern irgendeines Volkes ihre Lebenskraft einbringt, ist
sie deshalb nicht irgendeine Institution, die diesem Volk von außen her
aufgestülpt wird, und sie versteht sich auch selbst nicht so ... Und deshalb
unterstützen und vollenden sie (d. h. die in Christus Wiedergeborenen), was
immer ihnen gut und wertvoll erscheint”, 25. Mai 1961: AAS 53 (1961) 444.
(47) Vgl. Joh 3,18.
(48) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 15,
3: “Sie waren Verkünder der Wahrheit und Apostel der Freiheit”: PG 7, 919.
(49) O-Antiphon der Vesper am 23.
Dezember im römischen Brevier.
(50) Vgl. Mt 24,31; Didache 10, 5: ed.
Funk I, 32.
(51) Vgl. Mk 13,10.
(52) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über
die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 20-21; Augustinus, De Civ. Dei
19, 17: PL 41, 646; Instructio der Kongregation für die Glaubensverbreitung:
Collectanea I, n. 135, S. 42.
(53) Nach Origenes muß das Evangelium
vor der Vollendung der Welt verkündet werden: Hom. in Lc. 21: GCS Orig. IX, 136,
21f.; In Matth. comm. ser. 39: ebd. XI., 75, 25f.; 76, 4f; Hom. in Jer. 3, 2:
ebd. VIII., 308, 29f.; Thomas v. Aquin, Summa Theol. I-II., q. 106, a. 4, ad 4.
(54) Vgl. Apg 1,7.
(55) Hilarius v.
Poitiers, In ps. 14: PL 9, 301; Eusebius v. Cæsarea, In Is. 54, 2-3: PG 24,
462-463; Cyrill v. Alexandrien, In Is. V, cap. 54, 1-3: PG 70, 1193.
(56) Vgl. Eph 4,13.
(57) Vgl. Joh 4,23.
Kapitel 2:
(1) Vgl. Mt 5,16.
(2) Vgl. 1 Joh 4,11.
(3) Vgl. Mt 9,35ff.; Apg
10,38.
(4) Vgl. 2 Kor 12,15.
(5) Vgl. Mt 20,26: 23,11;
Ansprache Pauls VI. im Konzil, 21. Nov. 1964: AAS 56 (1964) 1013.
(6) Vgl. Eph 4,24.
(7) Vgl. Kol 4,3.
(8) Vgl. Mk 16,15.
(9) Vgl. Apg 4,13.29.31;
9,27-28; 13,46; 14,3; 19,8; 26,26; 28,31; 1 Thess 2,2; 2 Kor 3,12; 7,4; Phil
1,20; Eph 3,12; 6,19.20
(10) Vgl. 1 Kor 9,15; Röm
10,14.
(11) Vgl. 1 Thess 1,9-10; 1
Kor 1,18-21; Gal 1,31; Apg 14,15-17; 17,22-31.
(12) Vgl. Apg 16,14.
(13) Vgl. Kol 3,5-10; Eph
4,20-24.
(14) Vgl. Lk 2,34; Mt
10,34-39.
(15) Vgl. 1 Thess 1,6.
(16) Vgl. II. Vat. Konzil,
Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanæ, Nr. 2.4.10; Pastorale
Konst. über die Kirche in der heutigen Welt Gaudium et spes, Nr. 21.
(17) Vgl. II. Vat. Konzil,
Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 20-21.
(18) Vgl. II. Vat. Konzil,
Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 64-65: AAS 56
(1964) 117.
(19) Vgl. Kol 1,13. Über diese
Befreiung von der Knechtschaft Satans und der Finsternis im Evangelium vgl. Mt
12,28; Joh 8,44; 12,31 (vgl. 1 Joh 3,8; Eph 2,1-2). In der Taufliturgie vgl. das
römische Rituale.
(20) Vgl. Röm 6,4-11; Kol
2,12-13; 1 Petr 3,21-22; Mk 16,16.
(21) Vgl. 1 Thess 3,5-7; Apg
8,14-17.
(22) Vgl. II. Vat. Konzil,
Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 14: AAS 57 (1965) 19.
(23) Vgl. Augustinus, Tract.
in Ioann. 11, 4: PL 35, 1476.
(24) VgL II. Vat. Konzil,
Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 9: AAS 57 (1965) 13.
(25) Vgl. 1 Kor 3,9.
(26) Vgl. Eph 4,1.
(27) Vgl. II. Vat. Konzil,
Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 10.11.34: AAS 57 (1965)
10-17.39-40.
(28) Vgl. II. Vat. Konzil,
Dogm. Konst. über die göttliche Offenbarung Dei verbum, Nr. 21: AAS 58 (1966)
827.
(29) Vgl. II. Vat. Konzil,
Dogm. Konst über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 12.35: AAS 57 (1965) 16.40-41.
(30) Vgl. ebd. Nr. 23.36: AAS
57 (1965) 28.41-42.
(31) Vgl. ebd. Nr. 11.35.41:
AAS 57 (1965) 15-16.40-41.47.
(32) Vgl. II. Vat. Konzil,
Dekret über die katholischen Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum, Nr. 4: AAS 57
(1965) 77-78.
(33) Brief an Diognet 5:
PG 2, 1173; vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium,
Nr. 38: AAS 57 (1965)
43.
(34) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 32: AAS 57 (1965) 38; Dekret über das
Laienapostolat Apostolicam actuositatem, Nr. 5-7: AAS 58 (1966) 842-844.
(35) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 4.8.9: AAS 58 (1966)
716.718.719.
(36) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über
die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 17: AAS 56 (1964) 105.
(37) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 1: AAS 58 (1966) 713.
(38) Vgl. Johannes XXIII., Enz.
Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 843-844.
(39) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. 4: AAS 57 (1965) 94-96.
(40) Vgl. Johannes XXIII., Enz.
Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 842.
(41) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 29: AAS 57 (1965) 36.
(42) Vgl. Johannes XXIII., Enz.
Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 855.
(43) Es handelt sich um hauptamtliche
Katechisten.
(44) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 31.44: AAS 57 (1965) 37.50-51.
Kapitel 3:
(1) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps
Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 838.
(2) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 11: AAS 58 (1966) 1008;
Dekret
über
die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 2: AAS 58 (1966) 714-715.
(3) Vgl. II. Vat.
Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 25: AAS 57 (1965) 29.
(4) Vgl. II. Vat.
Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 10.
Dort ist, soweit es zur richtigen Ausübung des Apostolates nötig ist, die
Errichtung personaler Prälaturen vorgesehen, um die besondere pastorale
Betreuung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu erleichtern: AAS 58 (1966)
1007.
(5) Vgl. 1 Kor 15,23.
(6) Vgl. 1 Kor 15,28.
(7) Vgl. Eph 4,24.
(8) Vgl. Ps 2,8.
(9) Vgl. II. Vat.
Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 13: AAS 57 (1965) 17-18.
(10) Vgl. Paul VI.,
Ansprache bei der Kanonisation der Martyrer von Uganda, 18. Okt. 1964: AAS 56
(1964) 908.
(11) Vgl. II. Vat.
Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 13: AAS 57 (1965) 18.
Kapitel 4:
(1) Vgl. II. Vat.
Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 21.
(2)
Vgl. Mk 3,13f.
(3) Vgl. 1 Kor 12,11.
(4) Unter “Instituten”
werden hier Orden, Kongregationen, Institute und Vereinigungen, die in den
Missionen arbeiten, verstanden.
(5) Vgl. Pius XI., Enz.
Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 69-71; Pius XII., Enz. Sæculo
exeunte, 13. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; ders., Enz. Evangelii Præcones, 2.
Juni 1951: AAS 43 (1951) 506.
(6) Vgl. Apg 13,2.
(7) Vgl. Gal 1,16.
(8) Vgl. 1 Kor 9,22.
(9) Vgl. Eph 6,19f.; Apg
4,31.
(10) Vgl. Mt 11,29f.
(11) Vgl. Benedikt XV.,
Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449-450.
(12) Vgl. 2 Kor 6,4f.
(13) Vgl. 2 Kor 8,2.
(14) Vgl. 1 Tim 4,14;
Eph 4,23; 2 Kor 4,16.
(15) Vgl. Benedikt XV.,
Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448-449; Pius XII., Enz.
Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507. Bei der Vorbereitung der
Priestermissionare ist auch zu beachten, was im Dekret über die Ausbildung der
Priester Optatam totius des II. Vat. Konzils festgesetzt worden ist.
(16) Vgl. Apg 2,42;
4,32.
(17) Vgl. 2 Tim 1,7.
(18) Vgl. Phil 4,11.
(19) Vgl. 2 Kor 4,10ff.
(20) Vgl. 2 Kor 12,15f.
(21) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über
die Kirche Lumen Gentium, Nr. 41: AAS 57 (1965) 46.
(22) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum
illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440; Pius XII., Enz Evangelii Præcones, 2.
Juni 1951: AAS 43 (1951) 507.
(23) Benedikt XV., Enz. Maximum illud,
30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448; Dekret der Kongregation für die
Glaubensverbreitung, 20. Mai 1923: AAS 15 (1923) 369-370; Pius XII., Enz. Sæculo
exeunte, 2. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951:
AAS 43 (1951) 507; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS
51 (1959) 843-844.
(24) II. Vat. Konzil, Dekret über
Dienst und Leben der Priester Optatam totius, Nr. 19-21: AAS 58 (1966) 725-726;
Const. Apost. Sedes Sapientiæ mit den allgemeinen Festlegungen, 31. Mai 1956:
AAS 48 (1956) 354-365.
(25) Pius XII., Enz. Evangelii
Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 523-524.
(26) Benedikt XV., Enz. Maximum illud,
30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449; Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni
1951: AAS 43 (1951) 507.
(27) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum,
15. Juni 1957: AAS 49 (1957) 234.
(28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. 10, wo von
Personaldiözesen und -prälaturen und dergleichen gehandelt wird: AAS 58 (1966)
1007.
Kapitel 5:
(1) Vgl. Röm 12,6.
(2) Vgl. 1 Kor 3,10.
(3) Vgl. Joh 4,37.
(4) Vgl. 1 Kor 3,8.
(5) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 18: AAS 57 (1965) 22.
(6) Vgl. ebd. Nr. 23: AAS 57 (1965) 28.
(7) Vgl. Motupr. Apostolica
sollicitudo, 15. Sept. 1965: AAS 57 (1965) 776.
(8) Vgl. Paul VI., Ansprache im Konzil,
21. Nov. 1964: AAS 56 (1964) 1011.
(9) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum
illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440.
(10) Wo aus besonderen Umständen
vorübergehend noch einige Missionen anderen Kongregationen unterstellt sind,
mögen diese mit der Heiligen Kongregation für die Verbreitung des Glaubens
Kontakt halten, damit die Leitung und Lenkung aller Missionen in wirklich
beständiger und einheitlicher Weise geschehen könne.
(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 35, 4: AAS 58
(1966) 691.
(12) Vgl. ebd. Nr. 36-38: AAS 58 (1966)
692-693.
(13) Vgl. ebd. Nr. 35, -6: AAS 58
(1966) 692.
Kapitel 6 und Schluß:
(1) Vgl. Eph 4,13.
(2) Vgl. Jes 11,12.
(3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
den Ökumenismus Unitatis redintegratio,. Nr. 12: AAS 57 (1965) 99.
(4) Vgl. Apg 16,9.
(5) Vgl. Mk 16,15.
(6) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 23 bis 24: AAS 57 (1965) 27-29.
(7) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum
illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 453 bis 454; Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ,
28. Febr.1926: AAS 18 (1926) 71-73; Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni
1951: AAS 43 (1951) 525-526; ders., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49
(1957) 241.
(8) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum,
15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 245-246.
(9) II. Vat. Konzil, Dekret über die
Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 6: AAS 58 (1966)
675-676.
(10) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum,
15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 245.
(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 28: AAS 57 (1965) 34.
(12) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ,
28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 72.
(13) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 44: AAS 57 (1965) 50.
(14) Vgl. Mt 9,38.
(15) Vgl. Apg 16,14.
(16) Vgl. 1 Kor 3,7.
(17) Vgl. ebd. Nr.
33.35: AAS 57 (1965) 39.40-41.
(18) Vgl. Pius XII., Enz.
Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 510-514; Johannes XXIII., Enz.
Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 851-852.
(19) Vgl. II. Vat.
Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 46: AAS 57 (1965) 52.
(20) Vgl. Pius XII., Enz.
Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 527; Johannes XXIII., Enz.
Princeps Pastorum, 28.
Nov. 1959: AAS 51 (1959) 864.
(21) Vgl. 1 Tim 2,4.
(22) Vgl. 2 Kor 4,6.
|